Ahndung von NS-Verbrechen an Jüdinnen und Juden
Die Ausgliederung der Jüdinnen und Juden aus der Gesellschaft
war zentraler Bestandteil der NS-Politik. Verfolgungsmaßnahmen gegen
Juden und Jüdinnen führten schrittweise von der Diskriminierung,
Enteignung ("Arisierung"), Vertreibung und der Konzentration in
Ghettos zur Shoa - ihrer nahezu vollständigen physischen Vernichtung
in Europa. Die Shoa war nur deshalb möglich, weil die überwiegende
Mehrheit der Bevölkerung des "Großdeutschen Reiches"
das Vorgehen gegen Jüdinnen und Juden und billigte oder diesem sogar
positiv gegenüber stand. Zahlreiche ÖsterreicherInnen waren darüber
hinaus maßgeblich und aktiv an der Ausschaltung der Juden und Jüdinnen
aus der Gesellschaft beteiligt.
Nach 1945 versuchte die österreichische Justiz, die Verbrechen an Jüdinnen
und Juden zu ahnden. Vor Gericht standen in die "Endlösung der Judenfrage"
involvierte Personen u.a. wegen ihrer Mitwirkung am organisierten Massenmord,
wegen Vernichtungsaktionen gegen Jüdinnen und Juden in den vom NS-Regime
besetzten Ländern, wegen den so genannten Endphaseverbrechen in den letzten
Kriegsmonaten, den Verbrechen in Konzentrations- und Vernichtungslagern (§
1 KVG, §§
134, 135, 136 StG), wegen der Mitwirkung an Deportationen (§
5a KVG), sowie wegen Ausschreitungen gegen Jüdinnen und Juden im
Zuge des "Anschlusses" oder des Novemberpogroms 1938 (§
3, § 4 KVG). Arisierungsverbrechen
wurden als "missbräuchliche Bereicherung" (§
6 KVG) unter Strafe gestellt.
»Verbrechen
an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern vor Gericht. Die Engerau-Prozesse
vor dem Hintergrund der justiziellen "Vergangenheitsbewältigung"
in Österreich (1945–1955)«
»Arisierungen«
während der NS-Zeit und ihre justizielle Ahndung vor dem Volksgericht
Wien 1945-1955. Voraussetzungen - Analyse - Auswirkungen
Das
Massaker an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern zu Kriegsende in Deutsch-Schützen
(Burgenland) und seine gerichtliche Ahndung durch die österreichische
Volksgerichtsbarkeit
Das
Massaker an ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern zu Kriegsende in Rechnitz
(Burgenland) und seine gerichtliche Ahndung durch die österreichische
Volksgerichtsbarkeit
Holocaust
vor Gericht: Die Deportation der Wiener Juden in den Jahren 1941 und 1942
und die österreichische Justiz nach 1945
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