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Ankündigung der Veranstaltungen am 10.10.2005 in Wien, am 12.10.2005 in Mauthausen und am 13.10.2005 in Ebensee:

Hellmut Butterweck

" 3 Jahre für einen Zahn "

Eine szenische Lesung unter Mitwirkung von Alena Baich, Gerald Buchas, Bernd Spitzer und des Autors Hellmut Butterweck

Mit dem Kurzdrama " 3 Jahre für einen Zahn " thematisiert der Schriftsteller Hellmut Butterweck basierend auf seinem im Jahr 2003 erschienenen Buch "Verurteilt und begnadigt – Österreich und seine NS-Straftäter" den Prozess gegen Viktor Rueff im Jahr 1946 in Wien.

Das Verfahren Vg 1a Vr 2571/45 des Volksgerichts Wien, das Hellmut Butterweck als Vorlage für sein Stück diente, wurde gegen einen Häftlingsfunktionär des Nebenlagers Blechhammer des KZ Auschwitz geführt. Dem Blockältesten (Block 15) Viktor Rueff wurde von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, unter Ausnützung seiner Position als Blockältester im April oder Mai 1944 Gewaltverbrechen an Mithäftlingen begangen zu haben.
Am 6.7.1946 wurde Rueff wegen §§ 3, 4 KVG angeklagt, am 9.11.1946 erfolgte seine Verurteilung wegen Verbrechens der Quälereien und Misshandlungen sowie der Verletzung der Menschlichkeit und der Menschenwürde (§§ 3, 4 KVG) zu 3 Jahren schweren Kerkers und Vermögensverfall zu Gunsten der Republik Österreich.
Am 21.3.1948 wurde Viktor Rueff bedingt entlassen.
Hellmut Butterweck erblickt in der Verurteilung Rueffs durch das Volksgericht Wien einen Justizirrtum. Der Beschuldigte war Angehöriger der mosaischen Glaubensgemeinschaft bevor er 1919 zum Christentum konvertierte. Seine Funktion als Blockältester übte er im April oder Mai 1944 angeblich nur für 18 Tage aus. Dabei soll er einem Mithäftling, der gar nicht dem Block 15 zugeteilt war, bei der Essensausgabe einen Zahn ausgeschlagen haben (daher Butterwecks Titel "3 Jahre für 1 Zahn"). Fast keiner der Zeugen hatte ein Verbrechen des Angeklagten selbst beobachtet, sondern berichtete nur aus Erzählungen anderer Häftlinge. Antisemitische Tendenzen des Gerichts sind im Fall Rueff unübersehbar. Der Schuldspruch erfolgte einstimmig, der Beschluss über die Strafdauer von 3 Jahren schweren Kerkers erfolgte mit den Stimmen des Beisitzers und der drei Schöffen gegen die Stimme des Vorsitzenden OLGR. Dr. Markus, der für eine Strafe von 2 Jahren stimmte.
Butterwecks Stück zeigt neben der Befangenheit der beiden Hauptbelastungszeugen, die gleichzeitig als vernehmende Polizisten und Profiteure von Rueffs Verhaftung in Erscheinung traten, auch das mangelnde Interesse des Verteidigers und die Versäumnisse des Volksgerichtssenats, der offenkundige Widersprüche in den Zeugenaussagen und Nachlässigkeiten in der Voruntersuchung hinnahm, und stellt das harte Urteil einer Reihe von unverständlichen Freisprüchen, teilweise für glatten Mord, gegenüber. (Diese Freigesprochenen waren allerdings, im Gegensatz zu Rueff, keine vorbestraften Kriminellen. Und keine Juden.)

Termine

10. Oktober 2005, 19 Uhr
Großer Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
ACHTUNG: Bitte benützen Sie nicht den Haupteingang Landesgerichtsstraße 11, sondern den Eingang Frankhplatz 1, 1080 Wien

12. Oktober 2005, 15 Uhr
Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Erinnerungsstraße 1, 4310 Mauthausen
(im Anschluss an die Aufführung besteht die Möglichkeit einer Führung durch die Gedenkstätte)

13. Oktober 2005, 19 Uhr
Zeitgeschichtemuseum Ebensee, Kirchengasse 5, 4802 Ebensee

 

 


Abgelegt im Archiv am 14. Oktober 2005






H. Butterweck
bei einer Veranstaltung der FStN in Wien (8.10.2005)