Ankündigung der Veranstaltungen am 10.10.2005 in Wien, am 12.10.2005
in Mauthausen und am 13.10.2005 in Ebensee:
Hellmut Butterweck
" 3 Jahre für einen Zahn "
Eine szenische Lesung unter Mitwirkung von Alena Baich,
Gerald Buchas, Bernd Spitzer und des Autors Hellmut Butterweck
Mit dem Kurzdrama " 3 Jahre für einen Zahn "
thematisiert der Schriftsteller Hellmut Butterweck basierend auf seinem im
Jahr 2003 erschienenen Buch "Verurteilt und begnadigt – Österreich und seine
NS-Straftäter" den Prozess gegen Viktor Rueff im Jahr 1946 in
Wien.
Das Verfahren Vg 1a Vr 2571/45 des Volksgerichts Wien, das Hellmut
Butterweck als Vorlage für sein Stück diente, wurde gegen einen
Häftlingsfunktionär des Nebenlagers Blechhammer des KZ Auschwitz
geführt. Dem Blockältesten (Block 15) Viktor Rueff wurde von der
Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, unter Ausnützung seiner Position
als Blockältester im April oder Mai 1944 Gewaltverbrechen an Mithäftlingen
begangen zu haben.
Am 6.7.1946 wurde Rueff wegen §§ 3, 4 KVG angeklagt, am 9.11.1946
erfolgte seine Verurteilung wegen Verbrechens der Quälereien und Misshandlungen
sowie der Verletzung der Menschlichkeit und der Menschenwürde (§§
3, 4 KVG) zu 3 Jahren schweren Kerkers und Vermögensverfall zu Gunsten
der Republik Österreich.
Am 21.3.1948 wurde Viktor Rueff bedingt entlassen.
Hellmut Butterweck erblickt in der Verurteilung Rueffs durch das Volksgericht
Wien einen Justizirrtum. Der Beschuldigte war Angehöriger der mosaischen
Glaubensgemeinschaft bevor er 1919 zum Christentum konvertierte. Seine Funktion
als Blockältester übte er im April oder Mai 1944 angeblich nur für
18 Tage aus. Dabei soll er einem Mithäftling, der gar nicht dem Block
15 zugeteilt war, bei der Essensausgabe einen Zahn ausgeschlagen haben (daher
Butterwecks Titel "3 Jahre für 1 Zahn"). Fast keiner der Zeugen
hatte ein Verbrechen des Angeklagten selbst beobachtet, sondern berichtete
nur aus Erzählungen anderer Häftlinge. Antisemitische Tendenzen
des Gerichts sind im Fall Rueff unübersehbar. Der Schuldspruch erfolgte
einstimmig, der Beschluss über die Strafdauer von 3 Jahren schweren Kerkers
erfolgte mit den Stimmen des Beisitzers und der drei Schöffen gegen die
Stimme des Vorsitzenden OLGR. Dr. Markus, der für eine Strafe von 2 Jahren
stimmte.
Butterwecks Stück zeigt neben der Befangenheit der beiden Hauptbelastungszeugen,
die gleichzeitig als vernehmende Polizisten und Profiteure von Rueffs Verhaftung
in Erscheinung traten, auch das mangelnde Interesse des Verteidigers und die
Versäumnisse des Volksgerichtssenats, der offenkundige Widersprüche
in den Zeugenaussagen und Nachlässigkeiten in der Voruntersuchung hinnahm,
und stellt das harte Urteil einer Reihe von unverständlichen Freisprüchen,
teilweise für glatten Mord, gegenüber. (Diese Freigesprochenen waren
allerdings, im Gegensatz zu Rueff, keine vorbestraften Kriminellen. Und keine
Juden.)
Termine
10. Oktober 2005, 19 Uhr
Großer Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
ACHTUNG: Bitte benützen Sie nicht den Haupteingang Landesgerichtsstraße
11, sondern den Eingang Frankhplatz 1, 1080 Wien
12. Oktober 2005, 15 Uhr
Besucherzentrum
der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Erinnerungsstraße 1, 4310 Mauthausen
(im Anschluss an die Aufführung besteht die Möglichkeit einer Führung
durch die Gedenkstätte)
13. Oktober 2005, 19 Uhr
Zeitgeschichtemuseum
Ebensee, Kirchengasse 5, 4802 Ebensee
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