Aktuell Ahndung von NS-Verbrechen an... Prozesse / Forschungs- projekte Service ... Suche ... Gesetze ... Bibliografie ... Archiv ... Links Wir über uns (FStN: Mission Statement - Geschichte- Partner - Kontakt) ENGLISH |
Nationalsozialistische Verbrechen wurden in Österreich nach 1945 sowohl durch alliierte als auch durch österreichische Gerichte geahndet. Für die Alliierten stand - in unterschiedlicher Intensität - v. a. die Entnazifizierung der österreichischen Gesellschaft im Vordergrund ihres Interesses, die Ahndung von NS-Verbrechen war Teil dieses Programms und von untergeordneter Bedeutung. Der überwiegende Teil des justiziellen Umganges mit den nationalsozialistischen Kriegs- und Humanitätsverbrechen oblag den österreichischen Gerichten. In den ersten zehn Nachkriegsjahren führten die eigens durch den Provisorischen Kabinettsrat 1945 eingerichteten sogenannten Volksgerichte, die nach österreichischen Gesetzen Recht sprachen, knapp 137.000 Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen sowie Formaldelikten (wie Illegalität und Hochverrat) durch. Nach der Abschaffung dieser besonderen Gerichtsbarkeit 1955 wurden NS-Verbrechen - in weitaus geringerer Zahl - von ordentlichen Gerichten geahndet. 1975 endete der letzte österreichische Prozess mit einem Urteil, das letzte Verfahren wurde 2005 wegen Tod des Beschuldigten eingestellt.
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Abgelegt im Archiv am 10. Dezember 2009 |
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