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Nach dem 1. Weltkrieg blieben die Kriegs-
und Humanitätsverbrechen noch weitestgehend straffrei. Erst nach dem
2. Weltkrieg fanden in Nürnberg und Tokio Internationale Militärtribunale
gegen deutsche und japanische Kriegsverbrecher statt. In Österreich standen
zwischen 1945-55 ÖsterreicherInnen wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und anderen Delikten vor so genannten Volksgerichten.
Der Wiener Historiker W. Garscha (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz) und der Grazer Jurist M. Polaschek (Universität Graz, Institut für österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung) diskutieren über Geschichte und Zukunft der Strafverfolgung vor nationalen und internationalen Gerichten.
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Abgelegt im Archiv am 30. August 2004 |
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