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Projekt
Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung:
Österreichische Justizakten im europäischen Vergleich

(Strafprozessualer Entstehungszusammenhang und Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung)

Abschlussbericht/Zusammenfassung
Vergleich Österreich / Deutschland / Alliierte
Verfahrensstatistik und Aktenüberlieferung
Die Bedeutung der Dokumentation von Karl Marschall
Internationale Kontakte

Laufzeit:
1. 7. 1996 – 30. 6. 1998 (ohne zusätzliche Mittel verlängert bis 31. 12. 1998)

Projektleitung:
Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer

MitarbeiterInnen:
Dr. Winfried R. Garscha
Mag. Claudia Kuretsidis-Haider
Mag. Eva Holpfer
Mag. Margit Grisold

Werkverträge:
Mag. Heimo Halbrainer
Mag. Katharina Stourzh
Institut für Kriegsfolgenforschung (Prof. Stefan Karner / Dr. Barbara Stelzl)

Finanzierung: Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (P11631-OEK)

Abschlussbericht

Das Projekt »Österreichische Nachkriegsjustiz im europäischen Vergleich« baute auf den Ergebnissen des ebenfalls vom FWF geförderten Projekts »Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945–1955) als Geschichtsquelle« auf. Während die Nachkriegsjustiz Anfang der neunziger Jahre noch ein wenig beachtetes Forschungsgebiet war, ist heute in mehreren Ländern Europas und den USA ein zunehmendes wissenschaftliches Interesse am justiziellen Umgang mit NS- und Kollaborationsverbrechen festzustellen, das sich in Konferenzen und Publikationen ausdrückt. Dass Österreich daran einen hervorragenden – und, bezüglich der Erörterung der methodischen Probleme bei der Nutzung von Nachkriegsjustizakten als historiographische Quelle, initiativen – Anteil hat, ist in erster Linie Resultat der beiden FWF-Projekte. Die wichtigsten praktischen Ergebnisse des Projekts »Österreichische Nachkriegsjustiz im europäischen Vergleich« sind die Gründung der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am 14. Dezember 1998 und die Vorbereitung eines (elektronischen) Handbuchs der europäischen Nachkriegsprozesse, an dem sich in einem ersten Arbeitsschritt (1999/2000) ForscherInnenteams aus Deutschland, den Niederlanden, Polen und Österreich beteiligen werden.
Die wichtigsten Forschungsergebnisse der beiden vom FWF geförderten Projekte werden in einer Publikation der Öffentlichkeit vorgestellt werden:
Winfried R. Garscha / Claudia Kuretsidis-Haider, Nachkriegsprozesse. Die Alliierten, Deutschland und Österreich. Mit Beiträgen von Eva Holpfer, Stefan Karner, Barbara Stelzl und Katharina Stourzh.

Vergleich Österreich / Deutschland / Alliierte
Hauptanliegen des Projekts war es, die für die Geschichtswissenschaft relevanten Ergebnisse der Ermittlungstätigkeit und Urteilsfindung von österreichischen, deutschen und alliierten Gerichten zu vergleichen, wobei es darum ging, vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und gesetzlicher Vorschriften (sowohl im Bere*ich des materiellen Rechts als auch der Strafprozessordnung) den Niederschlag gleicher oder ähnlicher historischer Vorgänge in den Justizakten zu untersuchen. Das vorrangige Erkenntnisinteresse war die »Ergiebigkeit« dieser Akten für die historische Forschung zur NS-Zeit. Grundvoraussetzung dafür ist die Kenntnis der zu den einzelnen Verbrechenskomplexen durchgeführten Verfahren und der Aufbewahrungsort ihrer Akten. Die Eruierung der Gerichtsverfahren erforderte die Auswertung gerichtsinterner und archivalischer Findbehelfe. Ein »Nebenprodukt« dieser Arbeit ist die Erstellung von Verfahrenslisten, die auch nach Tatorten abfragbar sind. Dies ist für die historische Forschung deshalb von besonderer Bedeutung, weil Gerichtsakten zur Zeit nur über Namensregister zugänglich sind.
Detailliert ausgewertet wurden Verfahren zu den Themenschwerpunkten Kriegsendeverbrechen/Südostwallbau/Todesmärsche (v.a. Verbrechen an ungarischen Juden), NS-Euthanasie (Hartheim) und Beteiligung von Österreichern an der Judenverfolgung in Ostgalizien (Drohobycz). Zu den beiden letztgenannten Verbrechenskomplexen wurden zwei umfangreiche deutsche Verfahren der sechziger und siebziger Jahre zum Vergleich herangezogen, die Ahndung von Verbrechen bei Kriegsende wurde zudem an amerikanischen Verfahren wegen der Ermordung von US-Piloten untersucht, für den Vergleichsfall Drohobycz konnte außerdem ein sowjetisches Urteil herangezogen werden.
Die amerikanischen, sowjetischen und französischen Verfahren werden in der geplanten Publikation in eigenen Beiträgen behandelt werden, wobei auf jeweils einen Fall näher eingegangen wird. Die geplante Einbeziehung der britischen Militärgerichtsbarkeit in den Vergleich scheiterte daran, dass der FWF die – zur Minimierung der Kosten durch Synergieeffekte beantragte – Einbindung eines Mitarbeiters des FWF-Projekts zur britischen Besatzungspolitik in der Steiermark als Werkvertragsnehmer in das Projekt zur österreichischen Nachkriegsjustiz im europäischen Vergleich ablehnte. Die Projektleitung versuchte daraufhin, in Großbritannien selbst einen qualifizierten Forscher für die Recherche in britischen Archiven zu finden, was Anfang 1998 gelang; da die wegen der halbjährigen Karenzierung eines Mitarbeiters gewährte Projektverlängerung bis 31. 12. 1998 aber ausdrücklich »ohne Mehrkosten« bewilligt worden war, wurde einem derartigen Nachtragsantrag seitens des FWF keinerlei Chance auf Bewilligung eingeräumt.

Österreich: Verfahrensstatistik und Aktenüberlieferung
Verfahren gegen NS-Täter wurden in Österreich 1945 bis 1955 vor den so genannten Volksgerichten durchgeführt. Vor den vier Volksgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck wurden gerichtliche Voruntersuchungen gegen 136.829 Beschuldigte eingeleitet, in 28.148 Fällen wurde Anklage erhoben, über 23.477 Personen ein Urteil gefällt (9.870 Freisprüche, 13.607 Schuldsprüche, darunter 43 Todesurteile, von denen 30 vollstreckt wurden). Die Verfahren verteilen sich auf die einzelnen Gerichte wie folgt: Wien 52.601, Graz 51.176, Linz 19.928, Innsbruck 13.124.
Von den etwa 4.500 Vorerhebungen seit 1955 führten vermutlich rund 1.800 zu einer gerichtlichen Voruntersuchung. In 46 Fällen wurde durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, in 39 Fällen wurde ein Urteil gesprochen, darunter waren 18 rechtskräftige Schuldsprüche. Das letzte Urteil in einem österreichischen Gerichtsverfahren wegen NS-Gewaltverbrechen erging 1975. Die Verteilung der (Ermittlungs-)Verfahren auf die einzelnen Gerichte ist nicht bekannt. Die Urteile verteilen sich lt. Marschall auf die einzelnen Gerichte wie folgt: Landesgericht für Strafsachen Wien 23, Landesgericht für Strafsachen Graz 12, Landesgericht Klagenfurt 1, Landesgericht Salzburg 1, Landesgericht Innsbruck 1, Kreisgericht Wels 1.
Verfahren gegen österreichische NS-Täter bzw. wegen in Österreich begangener NS-Verbrechen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit außerdem von den Gerichten der vier alliierten Besatzungsmächten durchgeführt. Nur im Falle der amerikanischen »Military Commissions« ist sowohl der Aufbewahrungsort der Verfahrensakten bekannt als auch ihre volle Zugänglichkeit für die wissenschaftliche Forschung gewährleistet. Von den sowjetischen Verfahrensakten sind nur die Urteile (sofern sie Teil der Strafvollzugsakten sind) zugänglich. Französische Verfahrensakten sind überhaupt gesperrt, doch können die Ergebnisse der französischen Besatzungsjustiz über amtliche Statistiken und sonstige Akten des Archivs der Besatzung in Deutschland und Österreich (Colmar) erschlossen werden. Die reichhaltigen britischen Justizakten sind zwar zugänglich, doch wurden die Akten der Gerichtsverfahren selbst noch nicht aufgefunden.
Weitere Verfahren fanden vor polnischen, tschechoslowakischen und jugoslawischen Gerichten statt. Diese waren bisher noch nicht Gegenstand der justizgeschichtlichen Forschung in Österreich, obwohl es sich teilweise um Prozesse gegen prominente österreichische NS-Täter handelt wie den Gestapo-Chef von Auschwitz, Maximilian Grabner, der von Österreich an Polen ausgeliefert und dort zu Tode verurteilt wurde.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden Ermittlungsverfahren gegen österreichische NS-Täter bzw. wegen in Österreich begangener NS-Verbrechen durchgeführt. Zwischen 1948 und 1966 führten 17 dieser Verfahren zu einem Urteil; diese sind in der Amsterdamer Urteilssammlung (C. F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen) abgedruckt. Die Gesamtheit der Verfahren ist mit Hilfe der Bestände der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg eruierbar.
Die Akten des Volksgerichts Wien befinden sich noch im Aktenlager des Landesgerichts für Strafsachen und sind durch eine phonetische Namenskartei erschlossen, die neben der Geschäftszahl in fast allen Fällen auch den Gesetzesparagraphen, unter dem die Voruntersuchung eingeleitet wurde, enthält. Die Namenskartei ist zwar nicht ganz vollständig und führt in vielen Fällen wegen Schreibfehlern, Namensgleichheiten u.ä. nicht zum richtigen Akt, stellt jedoch den ersten (und in den meisten Fällen einzigen) Zugang zum Akt dar. Sobald die Geschäftszahlen eruiert sind, ist es möglich, den Registerbänden Informationen über den Gang des Verfahrens sowie das Urteil zu entnehmen. Angaben zum Tatort oder zum konkreten Tatvorwurf sind in keinem Findhilfsmittel des Gerichts enthalten; dafür ist die Konsultierung des Akts selbst unerläßlich, allerdings sind ergänzende Quellen wie Zeitungsberichte sowie die in den Antrags- und Verfügungsbögen von Volksgerichtsverfahren enthaltenen Angaben über Verfahrensausscheidungen und -einbeziehungen ein wichtiger Wegweiser zur Auffindung eines gesuchten Akts. Als Ergebnis der beiden FWF-Forschungsprojekte wurde ein Verzeichnis zusammengestellt, das mehr als 2.500 Personen umfaßt, gegen die Verfahren vor dem Volksgericht Wien eingeleitet wurden. Für einen Großteil dieser Personen liegen auch Angaben zum Tatvorwurf, zum Tatort und zum Ergebnis des Verfahrens vor. Eine komplette, EDV-gestützte Auswertung wurde für jene 434 Wiener Volksgerichtsverfahren durchgeführt, die im Rahmen der beiden FWF-Projekte mikroverfilmt wurden. Nach Klärung der rechtlichen und technischen Fragen bezüglich der Anonymisierung der Beschuldigten wird diese Auswertung auch als Datenbank für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Zur Erleichterung künftiger wissenschaftlicher Forschungen wird z. Zt. von der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes eine komplette Übertragung der Volksgerichtskartei in eine Datenbank vorbereitet.
Die Akten des Volksgerichts Graz bis einschließlich 1947 wurden bereits vom Steiermärkischen Landesarchiv übernommen, die übrigen Akten sowie der Großteil der Register befinden sich noch im Aktenlager des Landesgerichts für Strafsachen. Die Akten der Außensenate in Leoben und Klagenfurt befinden sich in den Aktenlagern der dortigen Gerichte. An Findhilfsmitteln stehen nur die allgemeinen Registerbände zur Verfügung (Volksgerichtsverfahren sind allerdings durch das vorangesetzte »Vg« in der Geschäftszahl erkenntlich). Im Rahmen des Projekts wurde eine Liste von etwa 200 Namen von Personen, über die ein Urteil gefällt wurde, erstellt, die ähnliche Angaben wie die oben erwähnte Wiener Liste enthält. Ferner ist am Institut für europäische und vergleichende Rechtsgeschichte der Universität Graz eine Datei der Urteile in Arbeit. 1998 wurde die Arbeit an einem FWF-Projekt über die Grazer Volksgerichtsverfahren wegen § 7 KVG (Denunziation) aufgenommen.
Die Akten der Volksgerichte Linz und Innsbruck – einschließlich der dazugehörigen Registerbände – befinden sich zur Gänze im Oberösterreichischen bzw. Tiroler Landesarchiv. Für die Volksgerichte Linz und Innsbruck wurden im Zuge des Projekts Verfahren der ersten beiden Nachkriegsjahre gegen fast 1000 Personen eruiert, die mit besonders strengen Urteilen endeten oder aus sonstigen Gründen von besonderem historischen Interesse schienen (Beteiligung am Novemberpogrom 1938 in Innsbruck, Verbrechen im KZ Mauthausen oder in KZ-Nebenlagern).
In Linz existieren alphabetische Namenskarteien der staatsanwaltschaftlichen Vorerhebungen wegen Delikten, die in die Kompetenz der Volksgerichte fielen, und der beim Linzer Volksgericht eingeleiteten gerichtlichen Voruntersuchungen. Die erstgenannte Kartei wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv bereits in eine Datenbank übertragen. Außerdem wurden erste Schritte in Richtung einer EDV-gestützten Erschließung sämtlicher »politischen Gerichtsakten« begonnen; in dieses elektronische Register wurden auch Angaben zum Tatvorwurf aufgenommen. Gegenwärtig bemüht sich der Verein zur Förderung justizgeschichtlicher Forschungen (einer der beiden Trägervereine der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz), auf der Basis der vorhandenen Datenbanken die Erstellung eines elektronischen Gesamtregisters zu ermöglichen, das auch die – etwa 6.000 – Akten selbst in die Auswertung miteinbezieht.
Die Akten der Schwurgerichtsverfahren in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg und Tirol wurden bereits an die dortigen Landesarchive abgegeben. Die Akten der Schwurgerichtsverfahren in Wien, Graz und Klagenfurt befinden sich noch in den Aktenlagern der Gerichte.
Unabhängig vom Aufbewahrungsort der Akten ist die Einsichtgenehmigung bis 50 Jahre nach Abschluß des Gerichtsverfahrens Sache der Gerichte bzw. der Justizverwaltung.

Eine Beschreibung jener 73 Fälle, in denen österreichische Volksgerichte ein Todesurteil verhängten oder eine Verurteilung zu lebenslänglichem Kerker aussprachen (d. s. 0,3 % aller Urteile), erfolgt in der vom Justizministerium herausgegebenen Dokumentation von Generalanwalt Karl Marschall »Volksgerichtsbarkeit und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich« (21987). Die Dokumentation enthält, neben allgemeinen statistischen Angaben, auch Informationen über den Tatvorwurf, den Tatort sowie über den Gang des Verfahrens zu den ausgewählten Fällen.
Karl Marschall beschreibt in dieser Dokumentation in derselben Weise auch alle 39 Verfahren vor den Geschworenengerichten zwischen 1955 und 1975, die mit einem Urteil endeten.
Um die Verfahren vor österreichischen Gerichten wegen bestimmter NS-Verbrechen zu eruieren (also beispielsweise: Massaker bei Kriegsende an einem bestimmten Ort, Verbrechen in einem bestimmten KZ – oder auch generell: alle Holocaust-relvanten Verfahren, alle Verfahren wegen der Tötung von Kriegsgefangenen, alle Verfahren wegen der »Arisierung« von Wohnungen und/oder Betrieben von Juden), ist am zeitsparendsten folgende, im Zuge der beiden FWF-Projekte erprobte Vorgangsweise anzuwenden: Eine Kombination der Auswertung von 1. Zeitungsberichten, 2. gezielter Namensrecherche in den Verfahrens- und Hauptverhandlungsregistern der Gerichte sowie – wo vorhanden – Namenskarteien (zur Eruierung der »prominenten« Fälle), 3. der Auswertung der Gerichtsregister nach bestimmten Paragraphen, 4. der in den Antrags- und Verfügungsbögen von historisch besonders bedeutenden Prozessen angeführten Verweise auf »verwandte« Gerichtsverfahren und 5. der in den umfangreichen Karteien der Zentralen Stelle der deutschen Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg enthaltenen Hinweise auf österreichische Gerichtsverfahren bzw. auf österreichische Täter, gegen die in Deutschland Verfahren wegen NS-Verbrechen durchgeführt wurden.

Kongresse, Publikationen, Auslandskontakte
Das Projekt und Zwischenergebnisse der Forschungen wurden vorgestellt auf den österreichischen Zeitgeschichtetagen 1995 und 1997, auf der Jahrestagung 1997 der German Studies Association sowie in Vorträgen in Österreich, Deutschland, Frankreich und den USA.
Arbeitsbeziehungen wurden im Laufe des Projekts mit folgenden Einrichtungen hergestellt:
* Institut für die Wissenschaften vom Menschen, Wien
* Zentrale Stelle der deutschen Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg
* Arbeitsstelle Demokratie und Diktatur am Institut für Geschichte der Politik an der Freien Universität Berlin
* Institut für Strafrecht der Universität Amsterdam
* Hauptkommission zur Untersuchung von Verbrechen am polnischen Volk
* Yad Vashem. The Holocaust Martyrs' and Heroes' Remembrance Authority, Jerusalem
* United States Holocaust Memorial Museum, Washington
* Institut d'Histoire du Temps Présent, Paris-Cachan

Die Ende 1995 als Broschüre erschienene Beschreibung des Forschungsprojekts "Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung: Österreichische Justizakten im europäischen Vergleich Überlegungen zum strafprozessualen Entstehungszusammenhang und zu den Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung" ist vergriffen. 1998 erschien, als Ergebnis des 1996 zum Auftakt des Projekts durchgeführten Symposiums »Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse: Claudia Kuretsidis-Haider / Winfried R. Garscha (Hrsg.), Keine »Abrechung«. NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945, Leipzig-Wien 1998.
Über die Ergebnisse der Forschungen wurde außerdem regelmäßig in den DÖW- »Mitteilungen« sowie auf der Homepage des DÖW (http://www.doew.at/) berichtet.



Bericht des DÖW an den FWF
Januar 1999
Die Projektbeschreibung wurde Ende 2001 nachgedruckt und ist über das DÖW erhältlich:

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