Projekt
Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung:
Österreichische Justizakten im europäischen Vergleich (Strafprozessualer
Entstehungszusammenhang und Verwertungsmöglichkeiten für die historische
Forschung)
Projektleitung: Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer
MitarbeiterInnen: Dr. Winfried R. Garscha
Mag. Claudia Kuretsidis-Haider
Mag. Eva Holpfer
Mag. Margit Grisold
Werkverträge: Mag. Heimo Halbrainer
Mag. Katharina Stourzh
Institut für Kriegsfolgenforschung (Prof. Stefan Karner / Dr. Barbara
Stelzl)
Finanzierung: Fonds zur
Förderung der wissenschaftlichen Forschung (P11631-OEK)
Abschlussbericht
Das Projekt »Österreichische Nachkriegsjustiz im
europäischen Vergleich« baute auf den Ergebnissen des ebenfalls
vom FWF geförderten Projekts »Die Verfahren vor dem Volksgericht
Wien (19451955) als Geschichtsquelle« auf. Während die Nachkriegsjustiz
Anfang der neunziger Jahre noch ein wenig beachtetes Forschungsgebiet war,
ist heute in mehreren Ländern Europas und den USA ein zunehmendes wissenschaftliches
Interesse am justiziellen Umgang mit NS- und Kollaborationsverbrechen festzustellen,
das sich in Konferenzen und Publikationen ausdrückt. Dass Österreich
daran einen hervorragenden und, bezüglich der Erörterung
der methodischen Probleme bei der Nutzung von Nachkriegsjustizakten als historiographische
Quelle, initiativen Anteil hat, ist in erster Linie Resultat der beiden
FWF-Projekte. Die wichtigsten praktischen Ergebnisse des Projekts »Österreichische
Nachkriegsjustiz im europäischen Vergleich« sind die Gründung
der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am 14.
Dezember 1998 und die Vorbereitung eines (elektronischen) Handbuchs der europäischen
Nachkriegsprozesse, an dem sich in einem ersten Arbeitsschritt (1999/2000)
ForscherInnenteams aus Deutschland, den Niederlanden, Polen und Österreich
beteiligen werden.
Die wichtigsten Forschungsergebnisse der beiden vom FWF geförderten Projekte
werden in einer Publikation der Öffentlichkeit vorgestellt werden:
Winfried R. Garscha / Claudia Kuretsidis-Haider, Nachkriegsprozesse. Die Alliierten,
Deutschland und Österreich. Mit Beiträgen von Eva Holpfer, Stefan
Karner, Barbara Stelzl und Katharina Stourzh.
Vergleich Österreich / Deutschland / Alliierte Hauptanliegen des Projekts war es, die für die Geschichtswissenschaft
relevanten Ergebnisse der Ermittlungstätigkeit und Urteilsfindung von
österreichischen, deutschen und alliierten Gerichten zu vergleichen,
wobei es darum ging, vor dem Hintergrund unterschiedlicher gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen und gesetzlicher Vorschriften (sowohl im Bere*ich des materiellen
Rechts als auch der Strafprozessordnung) den Niederschlag gleicher oder ähnlicher
historischer Vorgänge in den Justizakten zu untersuchen. Das vorrangige
Erkenntnisinteresse war die »Ergiebigkeit« dieser Akten für
die historische Forschung zur NS-Zeit. Grundvoraussetzung dafür ist die
Kenntnis der zu den einzelnen Verbrechenskomplexen durchgeführten Verfahren
und der Aufbewahrungsort ihrer Akten. Die Eruierung der Gerichtsverfahren
erforderte die Auswertung gerichtsinterner und archivalischer Findbehelfe.
Ein »Nebenprodukt« dieser Arbeit ist die Erstellung von Verfahrenslisten,
die auch nach Tatorten abfragbar sind. Dies ist für die historische Forschung
deshalb von besonderer Bedeutung, weil Gerichtsakten zur Zeit nur über
Namensregister zugänglich sind.
Detailliert ausgewertet wurden Verfahren zu den Themenschwerpunkten Kriegsendeverbrechen/Südostwallbau/Todesmärsche
(v.a. Verbrechen an ungarischen Juden), NS-Euthanasie (Hartheim) und Beteiligung
von Österreichern an der Judenverfolgung in Ostgalizien (Drohobycz).
Zu den beiden letztgenannten Verbrechenskomplexen wurden zwei umfangreiche
deutsche Verfahren der sechziger und siebziger Jahre zum Vergleich herangezogen,
die Ahndung von Verbrechen bei Kriegsende wurde zudem an amerikanischen Verfahren
wegen der Ermordung von US-Piloten untersucht, für den Vergleichsfall
Drohobycz konnte außerdem ein sowjetisches Urteil herangezogen werden.
Die amerikanischen, sowjetischen und französischen Verfahren werden in
der geplanten Publikation in eigenen Beiträgen behandelt werden, wobei
auf jeweils einen Fall näher eingegangen wird. Die geplante Einbeziehung
der britischen Militärgerichtsbarkeit in den Vergleich scheiterte daran,
dass der FWF die zur Minimierung der Kosten durch Synergieeffekte beantragte
Einbindung eines Mitarbeiters des FWF-Projekts zur britischen Besatzungspolitik
in der Steiermark als Werkvertragsnehmer in das Projekt zur österreichischen
Nachkriegsjustiz im europäischen Vergleich ablehnte. Die Projektleitung
versuchte daraufhin, in Großbritannien selbst einen qualifizierten Forscher
für die Recherche in britischen Archiven zu finden, was Anfang 1998 gelang;
da die wegen der halbjährigen Karenzierung eines Mitarbeiters gewährte
Projektverlängerung bis 31. 12. 1998 aber ausdrücklich »ohne
Mehrkosten« bewilligt worden war, wurde einem derartigen Nachtragsantrag
seitens des FWF keinerlei Chance auf Bewilligung eingeräumt.
Österreich: Verfahrensstatistik und Aktenüberlieferung Verfahren gegen NS-Täter wurden in Österreich
1945 bis 1955 vor den so genannten Volksgerichten durchgeführt. Vor den
vier Volksgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck wurden gerichtliche
Voruntersuchungen gegen 136.829 Beschuldigte eingeleitet, in 28.148 Fällen
wurde Anklage erhoben, über 23.477 Personen ein Urteil gefällt (9.870
Freisprüche, 13.607 Schuldsprüche, darunter 43 Todesurteile, von
denen 30 vollstreckt wurden). Die Verfahren verteilen sich auf die einzelnen
Gerichte wie folgt: Wien 52.601, Graz 51.176, Linz 19.928, Innsbruck 13.124.
Von den etwa 4.500 Vorerhebungen seit 1955 führten vermutlich rund 1.800
zu einer gerichtlichen Voruntersuchung. In 46 Fällen wurde durch die
Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, in 39 Fällen wurde ein Urteil gesprochen,
darunter waren 18 rechtskräftige Schuldsprüche. Das letzte Urteil
in einem österreichischen Gerichtsverfahren wegen NS-Gewaltverbrechen
erging 1975. Die Verteilung der (Ermittlungs-)Verfahren auf die einzelnen
Gerichte ist nicht bekannt. Die Urteile verteilen sich lt. Marschall auf die
einzelnen Gerichte wie folgt: Landesgericht für Strafsachen Wien 23,
Landesgericht für Strafsachen Graz 12, Landesgericht Klagenfurt 1, Landesgericht
Salzburg 1, Landesgericht Innsbruck 1, Kreisgericht Wels 1.
Verfahren gegen österreichische NS-Täter bzw. wegen in Österreich
begangener NS-Verbrechen wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit außerdem
von den Gerichten der vier alliierten Besatzungsmächten durchgeführt.
Nur im Falle der amerikanischen »Military Commissions« ist sowohl
der Aufbewahrungsort der Verfahrensakten bekannt als auch ihre volle Zugänglichkeit
für die wissenschaftliche Forschung gewährleistet. Von den sowjetischen
Verfahrensakten sind nur die Urteile (sofern sie Teil der Strafvollzugsakten
sind) zugänglich. Französische Verfahrensakten sind überhaupt
gesperrt, doch können die Ergebnisse der französischen Besatzungsjustiz
über amtliche Statistiken und sonstige Akten des Archivs der Besatzung
in Deutschland und Österreich (Colmar) erschlossen werden. Die reichhaltigen
britischen Justizakten sind zwar zugänglich, doch wurden die Akten der
Gerichtsverfahren selbst noch nicht aufgefunden.
Weitere Verfahren fanden vor polnischen, tschechoslowakischen und jugoslawischen
Gerichten statt. Diese waren bisher noch nicht Gegenstand der justizgeschichtlichen
Forschung in Österreich, obwohl es sich teilweise um Prozesse gegen prominente
österreichische NS-Täter handelt wie den Gestapo-Chef von Auschwitz,
Maximilian Grabner, der von Österreich an Polen ausgeliefert und dort
zu Tode verurteilt wurde.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden Ermittlungsverfahren gegen österreichische
NS-Täter bzw. wegen in Österreich begangener NS-Verbrechen durchgeführt.
Zwischen 1948 und 1966 führten 17 dieser Verfahren zu einem Urteil; diese
sind in der Amsterdamer Urteilssammlung (C. F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen)
abgedruckt. Die Gesamtheit der Verfahren ist mit Hilfe der Bestände der
Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen
in Ludwigsburg eruierbar.
Die Akten des Volksgerichts Wien befinden sich noch im Aktenlager des Landesgerichts
für Strafsachen und sind durch eine phonetische Namenskartei erschlossen,
die neben der Geschäftszahl in fast allen Fällen auch den Gesetzesparagraphen,
unter dem die Voruntersuchung eingeleitet wurde, enthält. Die Namenskartei
ist zwar nicht ganz vollständig und führt in vielen Fällen
wegen Schreibfehlern, Namensgleichheiten u.ä. nicht zum richtigen Akt,
stellt jedoch den ersten (und in den meisten Fällen einzigen) Zugang
zum Akt dar. Sobald die Geschäftszahlen eruiert sind, ist es möglich,
den Registerbänden Informationen über den Gang des Verfahrens sowie
das Urteil zu entnehmen. Angaben zum Tatort oder zum konkreten Tatvorwurf
sind in keinem Findhilfsmittel des Gerichts enthalten; dafür ist die
Konsultierung des Akts selbst unerläßlich, allerdings sind ergänzende
Quellen wie Zeitungsberichte sowie die in den Antrags- und Verfügungsbögen
von Volksgerichtsverfahren enthaltenen Angaben über Verfahrensausscheidungen
und -einbeziehungen ein wichtiger Wegweiser zur Auffindung eines gesuchten
Akts. Als Ergebnis der beiden FWF-Forschungsprojekte wurde ein Verzeichnis
zusammengestellt, das mehr als 2.500 Personen umfaßt, gegen die Verfahren
vor dem Volksgericht Wien eingeleitet wurden. Für einen Großteil
dieser Personen liegen auch Angaben zum Tatvorwurf, zum Tatort und zum Ergebnis
des Verfahrens vor. Eine komplette, EDV-gestützte Auswertung wurde für
jene 434 Wiener Volksgerichtsverfahren durchgeführt, die im Rahmen der
beiden FWF-Projekte mikroverfilmt wurden. Nach Klärung der rechtlichen
und technischen Fragen bezüglich der Anonymisierung der Beschuldigten
wird diese Auswertung auch als Datenbank für die Öffentlichkeit
zur Verfügung stehen. Zur Erleichterung künftiger wissenschaftlicher
Forschungen wird z. Zt. von der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes eine komplette
Übertragung der Volksgerichtskartei in eine Datenbank vorbereitet.
Die Akten des Volksgerichts Graz bis einschließlich 1947 wurden bereits
vom Steiermärkischen Landesarchiv übernommen, die übrigen Akten
sowie der Großteil der Register befinden sich noch im Aktenlager des
Landesgerichts für Strafsachen. Die Akten der Außensenate in Leoben
und Klagenfurt befinden sich in den Aktenlagern der dortigen Gerichte. An
Findhilfsmitteln stehen nur die allgemeinen Registerbände zur Verfügung
(Volksgerichtsverfahren sind allerdings durch das vorangesetzte »Vg«
in der Geschäftszahl erkenntlich). Im Rahmen des Projekts wurde eine
Liste von etwa 200 Namen von Personen, über die ein Urteil gefällt
wurde, erstellt, die ähnliche Angaben wie die oben erwähnte Wiener
Liste enthält. Ferner ist am Institut für europäische und vergleichende
Rechtsgeschichte der Universität Graz eine Datei der Urteile in Arbeit.
1998 wurde die Arbeit an einem FWF-Projekt über die Grazer Volksgerichtsverfahren
wegen § 7 KVG (Denunziation) aufgenommen.
Die Akten der Volksgerichte Linz und Innsbruck einschließlich
der dazugehörigen Registerbände befinden sich zur Gänze
im Oberösterreichischen bzw. Tiroler Landesarchiv. Für die Volksgerichte
Linz und Innsbruck wurden im Zuge des Projekts Verfahren der ersten beiden
Nachkriegsjahre gegen fast 1000 Personen eruiert, die mit besonders strengen
Urteilen endeten oder aus sonstigen Gründen von besonderem historischen
Interesse schienen (Beteiligung am Novemberpogrom 1938 in Innsbruck, Verbrechen
im KZ Mauthausen oder in KZ-Nebenlagern).
In Linz existieren alphabetische Namenskarteien der staatsanwaltschaftlichen
Vorerhebungen wegen Delikten, die in die Kompetenz der Volksgerichte fielen,
und der beim Linzer Volksgericht eingeleiteten gerichtlichen Voruntersuchungen.
Die erstgenannte Kartei wurde vom Oberösterreichischen Landesarchiv bereits
in eine Datenbank übertragen. Außerdem wurden erste Schritte in
Richtung einer EDV-gestützten Erschließung sämtlicher »politischen
Gerichtsakten« begonnen; in dieses elektronische Register wurden auch
Angaben zum Tatvorwurf aufgenommen. Gegenwärtig bemüht sich der
Verein zur Förderung justizgeschichtlicher Forschungen (einer der beiden
Trägervereine der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz), auf der Basis der
vorhandenen Datenbanken die Erstellung eines elektronischen Gesamtregisters
zu ermöglichen, das auch die etwa 6.000 Akten selbst in
die Auswertung miteinbezieht.
Die Akten der Schwurgerichtsverfahren in den Bundesländern Oberösterreich,
Salzburg und Tirol wurden bereits an die dortigen Landesarchive abgegeben.
Die Akten der Schwurgerichtsverfahren in Wien, Graz und Klagenfurt befinden
sich noch in den Aktenlagern der Gerichte.
Unabhängig vom Aufbewahrungsort der Akten ist die Einsichtgenehmigung
bis 50 Jahre nach Abschluß des Gerichtsverfahrens Sache der Gerichte
bzw. der Justizverwaltung.
Eine Beschreibung jener 73 Fälle, in denen österreichische Volksgerichte
ein Todesurteil verhängten oder eine Verurteilung zu lebenslänglichem
Kerker aussprachen (d. s. 0,3 % aller Urteile), erfolgt in der vom Justizministerium
herausgegebenen Dokumentation von Generalanwalt Karl Marschall »Volksgerichtsbarkeit
und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich«
(21987). Die Dokumentation enthält, neben allgemeinen statistischen Angaben,
auch Informationen über den Tatvorwurf, den Tatort sowie über den
Gang des Verfahrens zu den ausgewählten Fällen.
Karl Marschall beschreibt in dieser Dokumentation in derselben Weise auch
alle 39 Verfahren vor den Geschworenengerichten zwischen 1955 und 1975, die
mit einem Urteil endeten.
Um die Verfahren vor österreichischen Gerichten wegen bestimmter NS-Verbrechen
zu eruieren (also beispielsweise: Massaker bei Kriegsende an einem bestimmten
Ort, Verbrechen in einem bestimmten KZ oder auch generell: alle Holocaust-relvanten
Verfahren, alle Verfahren wegen der Tötung von Kriegsgefangenen, alle
Verfahren wegen der »Arisierung« von Wohnungen und/oder Betrieben
von Juden), ist am zeitsparendsten folgende, im Zuge der beiden FWF-Projekte
erprobte Vorgangsweise anzuwenden: Eine Kombination der Auswertung von 1.
Zeitungsberichten, 2. gezielter Namensrecherche in den Verfahrens- und Hauptverhandlungsregistern
der Gerichte sowie wo vorhanden Namenskarteien (zur Eruierung
der »prominenten« Fälle), 3. der Auswertung der Gerichtsregister
nach bestimmten Paragraphen, 4. der in den Antrags- und Verfügungsbögen
von historisch besonders bedeutenden Prozessen angeführten Verweise auf
»verwandte« Gerichtsverfahren und 5. der in den umfangreichen
Karteien der Zentralen Stelle der deutschen Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg
enthaltenen Hinweise auf österreichische Gerichtsverfahren bzw. auf österreichische
Täter, gegen die in Deutschland Verfahren wegen NS-Verbrechen durchgeführt
wurden.
Kongresse, Publikationen, Auslandskontakte Das Projekt und Zwischenergebnisse der Forschungen wurden
vorgestellt auf den österreichischen Zeitgeschichtetagen 1995 und 1997,
auf der Jahrestagung 1997 der German Studies Association sowie in Vorträgen
in Österreich, Deutschland, Frankreich und den USA.
Arbeitsbeziehungen wurden im Laufe des Projekts mit folgenden Einrichtungen
hergestellt:
* Institut für die Wissenschaften vom Menschen, Wien
* Zentrale Stelle der deutschen Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung
nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Ludwigsburg
* Arbeitsstelle Demokratie und Diktatur am Institut für Geschichte der
Politik an der Freien Universität Berlin
* Institut für Strafrecht der Universität Amsterdam
* Hauptkommission zur Untersuchung von Verbrechen am polnischen Volk
* Yad Vashem. The Holocaust Martyrs' and Heroes' Remembrance Authority, Jerusalem
* United States Holocaust Memorial Museum, Washington
* Institut d'Histoire du Temps Présent, Paris-Cachan
Die Ende 1995 als Broschüre erschienene Beschreibung des Forschungsprojekts
"Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung:
Österreichische Justizakten im europäischen Vergleich Überlegungen
zum strafprozessualen Entstehungszusammenhang und zu den Verwertungsmöglichkeiten
für die historische Forschung" ist vergriffen. 1998 erschien, als
Ergebnis des 1996 zum Auftakt des Projekts durchgeführten Symposiums
»Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse: Claudia Kuretsidis-Haider
/ Winfried R. Garscha (Hrsg.), Keine »Abrechung«. NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft
in Europa nach 1945, Leipzig-Wien 1998.
Über die Ergebnisse der Forschungen wurde außerdem regelmäßig
in den DÖW- »Mitteilungen« sowie auf der Homepage des DÖW
(http://www.doew.at/) berichtet.
Bericht des DÖW an den FWF
Januar 1999
Die Projektbeschreibung wurde Ende 2001 nachgedruckt und ist über das
DÖW erhältlich: Bestellen