www.nachkriegsjustiz.at
   
 



E I N L A D U N G
zur VERANSTALTUNG der
Fachgruppe Strafrecht
der Österreichischen Richtervereinigung
gemeinsam mit der
Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz

zum Thema:

Gerichtliche Aufarbeitung von NS-Gewaltverbrechen in Österreich
Eine Veranstaltung aus Anlass des 30. Jahrestages (2.12.75) des letzten Urteils wegen NS-Verbrechen in Österreich

im Großen Schwurgerichtssaal
des Landesgerichts für Strafsachen
1080 Wien
Landesgerichtsstraße 11 oder Wickenburggasse 18

Programm:
10:00 Uhr
Eröffnung durch die Obfrau Fachgruppe Strafrecht der Österreichischen Richtervereinigung, Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Dr. Ulrike PSENNER, gemeinsam mit dem Präsidenten der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz Prof. Dr. Otto TRIFFTERER

10:15 Uhr
Dr. Winfried GARSCHA:
Über den gerichtlichen Umgang mit NS-Gewaltverbrechen in Österreich

10:45 Uhr
Mag. Sabine LOITFELLNER:
Die Wiener Ausschwitzprozesse

11:15 Uhr
Diskussion und Pause

11:45 Uhr
Mag. Eva HOLPFER:
Der Fall NOVAK, Eichmanns Transportoffizier – der letzte Schuldspruch

12:15 Uhr
Mag. Peter EIGELSBERGER:
Der Mauthausenprozess Linz/Wien – der Freispruch Johann Vinzenz GOGLs am 2.12.1975

anschließend Diskussion und Mittagspause
 
14:30 Uhr
Mag. Friedrich FORSTHUBER:
Fehlurteile in Geschworenenverfahren

15:00 Uhr
Dr. Michael DANEK:
Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich

15:30
Diskussion

Die ReferentInnen
Winfried R. GARSCHA (DÖW) ist Ko-Leiter der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, Sabine LOITFELLNER (Anlaufstelle der IKG Wien), Eva HOLPFER (Wien/Mailand) und Peter EIGELSBERGER (Linz) sind MitarbeiterInnen der Projekts "Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich" der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz.
Friedrich FORSTHUBER ist Richter am OLG Wien; Michael DANEK (OGH) ist Stellvertretender Obmann der Sektion Höchstgerichte der Österreichischen Richtervereinigung.

Eingangskontrolle
Bitte beachten Sie, dass bei beiden Eingängen zum Gerichtsgebäude (Landesgerichtsstraße 11, Wickenburggasse 18) die bei allen Gerichten übliche Taschenkontrolle stattfindet. Die Mitnahme von scharfen oder spitzen Metallgegenständen ist nicht möglich.

Bericht über die Veranstaltung




Abgelegt im Archiv am
29. 12. 2005