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Mehr Informationen zum ehemaligen Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen und ihrer Aufarbeitung


Der Umgang der österreichischen Gesellschaft mit der NS-Vergangenheit wird oft mit Begriffen wie „Verdrängung" oder „Tabuisierung" beschrieben. Während die tabuisierten Vorgänge jedoch zumindest im gesellschaftlichen Unterbewußtsein wirksam blieben, ging das Wissen über Formen der „Bewältigung" der NS-Vergangenheit in der unmittelbaren Nachkriegszeit weitgehend verloren – es fand eine Art „zweite Verdrängung" statt.
Österreich steht damit nicht allein: Nationalsozialismus, Judenverfolgung, Kollaboration und Widerstand haben die Geschichte vieler Länder Europas nachhaltig beeinflußt, der Umgang mit dieser Vergangenheit in den Nachkriegsjahren deren „Identitäten" mitgeprägt. Seit der zweiten Hälfte der achtziger Jahre sind diese „offiziellen" Geschichtsbilder in eine Krise geraten und wurden damit selbst Gegenstand historiographischer Untersuchungen. Dabei interessiert insbesondere die Entstehung bzw. die Schaffung des „kollektiven Gedächtnisses" durch Riten, Mythen und Symbole, wie z. B. auf dem Gebiet der Denkmalkultur, zu dem bereits Forschungsergebnisse vorliegen. Wohl noch brisanter sind die konkreten politischen und damit zusammenhängend rechtlichen Formen der „Vergangenheitsbewältigung", deren Defizite nicht nur die Sozial- und GeschichtswissenschaftlerInnen interessieren, sondern immer wieder die nationale und internationale Politik beschäftigen. Die Diskussion über den Umgang mit der Vergangenheit führt über den Streit um die Interpretation historischer Ereignisse des Zweiten Weltkrieges hinaus. Sie kann auch einen Beitrag zum Verständnis bestimmter Streitpunkte leisten, wie etwa in Österreich und Deutschland die polarisierende Wirkung der Wehrmachtsausstellung zeigte.
Der Verein stellt in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit daher nicht die Geschichte der Verbrechen selbst, sondern die Geschichte ihrer Verarbeitung im gesellschaftlichen Bewußtsein nach 1945.

Im Vereinsstatut hieß es dazu:


§ 2 Vereinszweck
Der Verein dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sein Ziel ist die Förderung, Durchführung und Beauftragung von gemeinnützigen Forschungen zur Geschichte der nationalsozialistischen Judenverfolgung und anderer nationalsozialistischer Gewaltverbrechen sowie zu deren Folgen und deren gesellschaftlichen Aufarbeitung.

§ 3 Ideelle und materielle Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Abs 1: Als ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dienen:
a) die Vorbereitung und die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen wie Kurse, Seminare, Symposien und Vorträge,
b) die Vorbereitung und Durchführung von eigenen Forschungsprojekten sowie die Beratung derartiger Projekte,
c) die Unterhaltung von Verbindungen zu Institutionen im In- und Ausland, die auf vergleichbarem Gebiet tätig sind,
d) die Herausgabe einschlägiger Publikationen und Periodika

Fortsetzung der Arbeiten

Die vom Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen und ihrer Aufarbeitung begonnenen Dokumentations- und Forschungsprojekte zur Erinnerungskultur werden fortgesetzt vom Verein "Erinnern für die Zukunft":

Verein Erinnern für die Zukunft
z.H. Präsidentin Mag.Dr. Eleonore Lappin
p.A. Institut für Geschichte der Juden in Österreich
Dr. Karl Renner-Promenade 22
A-3100 St. Pölten