www.nachkriegsjustiz.at
   
 
Die Justizgeschichte ist ein vernachlässigter Bereich der Zeitgeschichtsschreibung. Gerichtsverfahren werden in der Regel nicht zum Zweck der Aufklärung historischer Sachverhalte geführt, doch produzieren die Gerichte Akten, die der wissenschaftlichen Forschung wichtige Informationen über Personen und Ereignisse der Zeitgeschichte liefern. Die umfangreichen Aktenbestände, die im Zuge der Ausforschung und gerichtlichen Verfolgung von NS-Verbrechern seit 1945 entstanden sind, gehören zu den kaum erschlossenen Quellen für die Geschichte der Jahre 1938-1945. Die Tatsache, daß in ganz Europa Hunderttausende von Gerichtsverfahren wegen NS- und Kriegsverbrechen stattfanden (davon allein in Österreich 137.000 Ermittlungsverfahren, von denen 28.000 zu einer Anklage und 13.600 zu einer Verurteilung führten), drang nie wirklich ins öffentliche Bewußtsein.

Zu den wenig genutzten Quellen der geschichtswissenschaftlichen Forschung zählen jedoch nicht nur die Akten der Nachkriegsjustiz, sondern Justizakten generell. Dies gilt insbesondere für die NS-Justiz und die Militärgerichtsbarkeit im Ersten Weltkrieg. Für die Erforschung von Widerstand und Verfolgung zur Zeit des NS-Regimes ist die Nutzung von Polizei- und Gerichtsakten unerläßlich, wobei nicht nur Strafakten von Interesse sind. Eine praktisch unerschlossene Quelle zur Geschichte des Ersten Weltkrieges sind die Akten der k.u.k. Militärgerichte.
Auf all diesen Gebieten will der Verein aktiv werden – durch Forschungsprojekte, Veranstaltungen und Publikationen.

Aus dem Vereinsstatut:

§ 2: Vereinszweck
Der Verein dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Sein Ziel ist die Förderung, Durchführung und Beauftragung von gemeinnützigen wissenschaftlichen Forschungen auf dem Gebiet der Geschichte der Justiz und der Rechtsgeschichte, insbesondere des Strafrechts, sowie ihres sozialhistorischen Kontextes.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Abs. 2: Als ideelle Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes dienen:
a) die Konzeption und die beratende Begleitung von einschlägigen Forschungsprojekten;
b) die Vorbereitung und die Durchführung wissenschaftlicher Projekte und Veranstaltungen wie Vorträge, Symposien und Seminare;
c) die Herstellung und die Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Vereinen im In- und Ausland, die auf vergleichbarem Gebiet tätig sind,
d) die Herausgabe fachbezogener Monographien, Dokumentationen und Periodika.