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Der erste Versuch, Kriegsverbrecher der eigenen Seite vor einen
nationalen Gerichtshof zu stellen, wurde 1921/22
auf Druck der Siegermächte in Deutschland unternommen. Die Verfahren
vor dem Reichsgericht Leipzig wurden den in sie gesetzten Erwartungen nicht
gerecht. Dennoch würde diese Prozess-Serie Beachtung verdienen, weil
ihr Scheitern letztendlich den Anstoß dafür gab, nach dem Zweiten
Weltkrieg den Weg internationaler Gerichtshöfe
zu gehen (Nürnberg, Tokyo). Unter dem Titel »Freispruch für den General«
erschien in der Literaturbeilage der Hamburger Wochenzeitschrift DIE ZEIT
(Nr. 31/2003) eine Rezension
von Uwe Wesel. Im Deutschlandfunk/DeutschlandRadio Berlin wurde das Buch
am 23.
6. 2003 von Horst Meier besprochen. |
Winfried R. Garscha |
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