Aktuelles ... Nachrichten ... Termine ... Veröffentlichungen Ahndung von NS-Verbrechen an... Prozesse / Forschungs- projekte Service: Akten-Recherche, Rechtsquellen, Downloads, Archiv, Links Wir über uns (FStN: Mission Statement - Geschichte- Partner - Kontakt) ENGLISH |
Die Konfrontation mit den Verbrechen der NS-Vergangenheit warf
für beide deutsche Staaten Fragen auf, die zentral für das Selbstverständnis
der politisachen Eliten waren. Im Mittelpunkt dieser umfangreichen Arbeit
steht die Frage nach den Zusammenhängen zwischen der vergangenheitspolitischen
Systemkonfrontation BRD/DDR und dem strafrechtlichen Umgang mit der NS-Vergangenheit.
Die thematische Fokussierung auf die sechziger Jahre ergab sich vor allem
aus der tatsache, dass mit der Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen
in Ludwigsburg (Dezember 1958) der faktische Stillstand der NS-Täterverfolgung
in der Bundesrepublik Deutschland durch eine selektive Strafverfolgung ersetzt
wurde, deren Hintergründe und Resultate die Autorin darstellt. Zeitlich
wie inhaltlich knüpft sie an das Standardwerk von Norbert Frei
Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit
an, verbindet jedoch die Perspektive der politischen mit der juristischen
Zeitgeschichte, indem sie auf zahlreiche Strafverfahren ausführlich eingeht.
»Bewältigung der frühen Bewältigung« in der Bundesrepublik / Amnestien, Scheinjustiz und operative Maßnahmen in der frühen Ära Ulbricht. Zwei Kapitel, die das deutsche Gegenstück zur »Entsorgung« der Ergebnisse der Volksgerichtsbarkeit in Österreich analysieren und daher zu einem Vergleich auffordern. Ein umfangreicher Anmerkungsapparat und ein Personenverzeichnis machen dieses Buch auch zu einem unentbehrlichen Nachschlagwerk für die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in den beiden Deutschland in eben jenem Jahrzehnt, in dem die österreichische Justiz sowohl wegen der geringen Anzahl der Verfahren, die »anklagereif« gemacht wurden, als auch wegen teilweise skandalöser Wahrsprüche der Geschworenen international ins Kreuzfeuer der Kritik geriet. Weinkes materialreiche Studie würde einen zwischenstaatlichen Vergleich bezüglich des – für Österreich allerdings erst zu untersuchende – Wechselverhältnisses zwischen der Vergangenheitspolitik der politischen Eliten und dem Versagen der Justiz bei der Ahndung der NS-Verbrechen ermöglichen. Annette Weinke, geb. 1963, Visiting Professor an der University
of Massachusetts, war mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin bei
der „Arbeitsgruppe Regierungskriminalität“ der Berliner
Staatsanwaltschaft, arbeitet gegenwärtig an einem Forschungsprojekt
zum ostdeutschen Gerichtsfilm. Die jetzt gedruckt vorliegende Arbeit wurde
2001 von der Universität Potsdam als Dissertation approbiert. |
Erscheint in: Justiz und Erinnerung Nr. 8 (November 2003) |
||
zurück |