Zum Tod des deutschen Rechtswissenschaftlers Günther
Wieland
Am 16. Jänner 2004 ist der deutsche Staatsanwalt
i. R. Dr. Günther Wieland im Alter von 72 Jahren verstorben.
Wieland war von 1963 bis 1990 bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR mit
der Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechern beschäftigt. Er schrieb
zahlreiche Aufsätze über die Bestrafung von NS-Tätern als zwingendes
Völkerrecht und zur DDR-Rechtshilfe bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Darüber hinaus analysierte er
den Zusammenhang zwischen dem Reichstagsbrandprozess und der Schaffung des
nationalsozialistischen "Volksgerichtshofes". Dazu legte er Monographien,
wie zum Beispiel "Der Jahrhundertprozess von Nürnberg" (1983)
und "Das war der Volksgerichtshof" (1989) vor.
Auch nach dem Ende der DDR arbeitete Günther Wieland wissenschaftliche
weiter auf dem Gebiet der Strafverfolgung von NS-Verbrechen. 1996 nahm er
am internationalen Symposium "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse"
in Wien teil und verfasste einen Beitrag zum Thema "Verfolgung von NS-Verbrechen
und Kalter Krieg" im 1998 von Claudia Kuretsidis-Haider und Winfried
R. Garscha herausgegebenen Sammelband "Keine »Abrechnung«.
NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945".
Zu seinen letzten Leistungen gehörte die Mitarbeit an der von Christiaan
F. Rüter geleiteten Herausgabe der Sammlung ostdeutscher Strafurteile
wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen "DDR-Justiz und NS-Verbrechen". Für den Registerband verfasste er den umfangreichen Aufsatz "Die
Ahndung von NS-Verbrechen in Ostdeutschland 1945–1990".
Zur Präsentation der Reihe "DDR-Justiz und NS-Verbrechen" fand
am 25. 10. 2002 ein Fachgespräch in Berlin
statt, bei dem der bereits schwerkranke Wieland ein letztes Mal vor einem
internationalen Publikum Rede und Antwort stand.
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