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Die Zentrale österreichische Forschungsstelle
Nachkriegsjustiz (FStN), das Institut für Österreichische Rechtsgeschichte
und Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz und das Institut
für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck werden in den nächsten
drei Jahren ein gemeinsames Forschungsprojekt durchführen, das folgende
vier Ziele verfolgt: Zusätzlich zur Untersuchung der Urteile werden im Teil-Projekt Wien/Linz sämtliche österreichische Gerichtsverfahren wegen Verbrechen im KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern erfasst und ausgewertet sowie mit den deutschen Mauthausen-Prozessen verglichen. Im Rahmen des Grazer Teil-Projekts soll auch die rechtstheoretische Diskussion analysiert werden, wobei vor allem Fragen der Anwendung österreichischen bzw reichsdeutschen Rechts sowie im Zusammenhang mit der Judikatur des OGH auf ihre regionalspezifischen Unterschiede bzw. auf nationale Gemeinsamkeiten hin untersucht werden sollen. Gegenstand dieser Untersuchung sind neben den "reinen" Rechtsfragen vor allem die justizstatistischen, prozesstaktischen und kriminologischen Aspekte der Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen. In Klagenfurt werden auch die nach § 7 KVG (Denunziation) bzw. § 5a KVG ("Vertreibung aus der Heimat") eingestellten Verfahren untersucht. In Graz erfolgt zusätzlich die Aufnahme der Verfahren gegen Gestapobeamte, gegen die zwar wegen NS-Gewaltverbrechen ermittelt wurde, die aber aus verschiedenen Gründen wegen anderer Delikte verurteilt wurden. Das Innsbrucker Teil-Projekt wird neben den mit Urteilen abgeschlossenen Prozessen sämtliche Verfahren, in denen wegen Delikten nach dem Kriegsverbrechergesetz ermittelt wurde, dokumentieren und damit für einen Gerichtssprengel einen Vergleich zwischen eingeleiteten und abgeschlossenen Verfahren ermöglichen. Hauptfinancier des Projekts ist der Fonds zur Förderung
der wissenschaftlichen Forschung (FWF). Die drei Teil-Projekte wurden am 21.
November 2001 beim FWF beantragt und nach einer Prüfung durch fünf
internationale GutachterInnen durch das FWF-Kuratorium am 24. Juni 2002 als
förderungswürdig anerkannt. Informationen zur Antragstellung sowie zum Fortgang des Projekts
finden Sie hier.
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Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung stellt über 600.000 € bereit (24. Juni 2002) |
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