Mit dem Tod bestraft
Die Todesstrafe in Österreich im 20. Jhdt.
Ein Symposium
der
Österreichischen Liga für Menschenrechte
und der
Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
in Kooperation mit dem
Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
der Karl-Franzens-Universität Graz
und
CLIO Verein für Geschichts- und Bildungsarbeit Graz
Die gesetzliche Verankerung der Todesstrafe ist im Grunde genommen keine Frage von Demokratie
und Rechtsstaat- lichkeit, sondern liegt in der Rechtsethik begründet. Damit verbunden sind Fragestellungen wie:
Welches Strafausmaß ist etwa bei Kapitalverbrechen angemessen – lebensläng- liche Gefängnisstrafe,
mitunter zum Tod führende Arbeits- einsätze oder die Todesstrafe? Wie sehr wird dabei die Menschenwürde
beschnitten, das Recht auf Leben verletzt? Darf eine Gesellschaft "Rache" für Ermordete üben?
Die Ethik paart sich mit Fragen der Wirtschaftlichkeit im Voll- zug sowie mit dem Ruf nach Prävention und
Abschreckung: Wenn auch erwiesenermaßen die Todesstrafe keine Aus- wirkungen auf die tatsächliche
Ausführung eines Verbre- chens hat, so berufen sich BefürworterInnen dieser Strafform nach wie vor primär
auf dieses Argument.
Die Todesstrafe scheint Sicherheit zu vermitteln: Gerade in – wirtschaftlichen und politischen –
Krisensituationen wird der Ruf nach der Todesstrafe laut. Man glaubt, Besitz und Leben dadurch stärker schützten
zu können.
Für manch politischen Machthaber wiederum ist die Todes- strafe ein Mittel, um "Stabilität", etwa durch
das Ausschalten politischer Gegner, zu erwirken. Je totalitärer die Regierungs- form, desto häufiger verlässt
dabei die Todesstrafe rechts- staatliches Terrain: Sie wird zum politischen Mord. Dessen Ahndung nach dem Sturz eines solchen
Regimes ist die Aufgabe nationaler wie internationaler Gerichtshöfe. Dabei stellt sich die Frage: Ist die Todesstrafe und
in der Folge die Hinrichtung eine adäquate Form der Bestrafung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen? Doch auch die
Exekution von Tätern auf der Grundlage des "Volkszornes" ist nicht außer Acht zu lassen.
Am 7. Februar 1968 wurde in Österreich die Todesstrafe endgültig abgeschafft.
Anlässlich dieses Jahrestages veranstalten die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und die
Österreichische Liga für Menschen- rechte das Symposion Mit dem Tod bestraft. Die Todesstrafe in
Österreich im 20. Jhdt., bei dem die Anwendung der Todes- strafe in Österreich unter Berücksichtigung der
jeweils vorherrschenden politischen Diskurse dargestellt wird. Denn dem 1968 umgesetzten – durchaus nicht unumstrittenen –
Entschluss zur völligen Abschaffung der Todesstrafe ging eine lang andauernde Diskussion über einen humanen Strafvollzug und
über das Für und Wider der Todesstrafe voraus.
Das Symposion beschäftigt sich aber nicht nur mit der gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe in Österreich, sondern beleuchtet auch den nationalen und internationalen Diskurs der Jahre danach: den Wandel in der Bewertung der Todesstrafe in der Bevölkerung, die Unterzeichnung der UN-Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe 1988, den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und somit die Positionierung zu Europäischen Werten (also auch gegen die Todesstrafe) und schließlich gehen wir der Frage nach, wie sich heute Österreich und die EU international im Kampf gegen die Todesstrafe engagieren.
Die Geschichte zeigt, wie sehr wirtschaftliche Interessen (etwa eines kostengünstigen Strafvollzugs), populistische
Slogans und eine totalitäre Staatsphilosophie ethische Überlegungen in den Hintergrund drängen können.
Europa hat sich klar gegen die Todesstrafe positioniert. Es gibt dennoch zahlreiche Staaten auf der Welt – selbst
demokra- tisch regierte –, in denen die Todesstrafe vollzogen wird. Betroffen davon sind dabei auch vollkommen
unschuldige Menschen.
Veranstaltungsort der Podiumsdiskussion am Abend des 7. Februar 2008 ist der
Große Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
Veranstaltungsort des ganztägigen Symposiums am 8. Februar 2008 ist der Kleine
Festsaal des Bundes- ministeriums für Justiz.
Programm
der Podiumsdiskussion mit
Justizministerin Maria Berger,
dem Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschen- rechte und Sonderberichterstatter der
UN-Menschenrechts- kommission zum Thema Folter, Manfred Nowak,
dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, Heinz Patzelt,
dem Präsidenten der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und Vizerektor der
Universität Graz, Martin F. Polaschek.
und dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Hans Winkler
Programm
des Symposiums zu den Themen
Die Todesstrafe in Österreich vor 1945
(Referenten: Hans Hautmann, Martin F. Polaschek, Wolfgang Form)
Die Todesstrafe in Österreich vor 1945
(ReferentInnen: Claudia Kuretsidis-Haider, Bernhard Sebl, Roland Miklau)
Internationale Aspekte der Todesstrafe aus historischer und aktueller Sicht
(Referenten: Winfried R. Garscha, Wolfgang Benedek)
Hintergrundinformation zur Todesstrafe in Österreich
UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN:
Dr. Elisabeth Ebner (Österreichische Liga für Menschenrechte)
Kontakt: office@liga.or.at; Tel: (01) 523 63 17
oder
Dr. Claudia Kuretsidis-Haider (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz)
Kontakt: kuretsidis@hotmail.com; Tel: (0699) 11 44 66 12
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