www.nachkriegsjustiz.at
   
 

Mit dem Tod bestraft
Die Todesstrafe in Österreich im 20. Jhdt.

Ein Symposium
der
Österreichischen Liga für Menschenrechte
und der
Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz

in Kooperation mit dem
Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
der Karl-Franzens-Universität Graz
und
CLIO Verein für Geschichts- und Bildungsarbeit Graz

Die gesetzliche Verankerung der Todesstrafe ist im Grunde genommen keine Frage von Demokratie und Rechtsstaat- lichkeit, sondern liegt in der Rechtsethik begründet. Damit verbunden sind Fragestellungen wie: Welches Strafausmaß ist etwa bei Kapitalverbrechen angemessen – lebensläng- liche Gefängnisstrafe, mitunter zum Tod führende Arbeits- einsätze oder die Todesstrafe? Wie sehr wird dabei die Menschenwürde beschnitten, das Recht auf Leben verletzt? Darf eine Gesellschaft "Rache" für Ermordete üben?
Die Ethik paart sich mit Fragen der Wirtschaftlichkeit im Voll- zug sowie mit dem Ruf nach Prävention und Abschreckung: Wenn auch erwiesenermaßen die Todesstrafe keine Aus- wirkungen auf die tatsächliche Ausführung eines Verbre- chens hat, so berufen sich BefürworterInnen dieser Strafform nach wie vor primär auf dieses Argument.
Die Todesstrafe scheint Sicherheit zu vermitteln: Gerade in – wirtschaftlichen und politischen – Krisensituationen wird der Ruf nach der Todesstrafe laut. Man glaubt, Besitz und Leben dadurch stärker schützten zu können.
Für manch politischen Machthaber wiederum ist die Todes- strafe ein Mittel, um "Stabilität", etwa durch das Ausschalten politischer Gegner, zu erwirken. Je totalitärer die Regierungs- form, desto häufiger verlässt dabei die Todesstrafe rechts- staatliches Terrain: Sie wird zum politischen Mord. Dessen Ahndung nach dem Sturz eines solchen Regimes ist die Aufgabe nationaler wie internationaler Gerichtshöfe. Dabei stellt sich die Frage:
Ist die Todesstrafe und in der Folge die Hinrichtung eine adäquate Form der Bestrafung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen? Doch auch die Exekution von Tätern auf der Grundlage des "Volkszornes" ist nicht außer Acht zu lassen.

Am 7. Februar 1968 wurde in Österreich die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Anlässlich dieses Jahrestages veranstalten die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und die Österreichische Liga für Menschen- rechte das Symposion Mit dem Tod bestraft. Die Todesstrafe in Österreich im 20. Jhdt., bei dem die Anwendung der Todes- strafe in Österreich unter Berücksichtigung der jeweils vorherrschenden politischen Diskurse dargestellt wird. Denn dem 1968 umgesetzten – durchaus nicht unumstrittenen – Entschluss zur völligen Abschaffung der Todesstrafe ging eine lang andauernde Diskussion über einen humanen Strafvollzug und über das Für und Wider der Todesstrafe voraus.
Das Symposion beschäftigt sich aber nicht nur mit der gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe in Österreich, sondern beleuchtet auch den nationalen und internationalen Diskurs der Jahre danach: den Wandel in der Bewertung der Todesstrafe in der Bevölkerung, die Unterzeichnung der UN-Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe 1988, den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und somit die Positionierung zu Europäischen Werten (also auch gegen die Todesstrafe) und schließlich gehen wir der Frage nach, wie sich heute Österreich und die EU international im Kampf gegen die Todesstrafe engagieren.
Die Geschichte zeigt, wie sehr wirtschaftliche Interessen (etwa eines kostengünstigen Strafvollzugs), populistische Slogans und eine totalitäre Staatsphilosophie ethische Überlegungen in den Hintergrund drängen können. Europa hat sich klar gegen die Todesstrafe positioniert. Es gibt dennoch zahlreiche Staaten auf der Welt – selbst demokra- tisch regierte –, in denen die Todesstrafe vollzogen wird. Betroffen davon sind dabei auch vollkommen unschuldige Menschen.

Veranstaltungsort der Podiumsdiskussion am Abend des 7. Februar 2008 ist der Große Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
Veranstaltungsort des ganztägigen Symposiums am 8. Februar 2008 ist der Kleine Festsaal des Bundes- ministeriums für Justiz.

 

Programm

der Podiumsdiskussion mit

  • Justizministerin Maria Berger,
  • dem Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschen- rechte und Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechts- kommission zum Thema Folter, Manfred Nowak,
  • dem Generalsekretär von Amnesty International Österreich, Heinz Patzelt,
  • dem Präsidenten der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und Vizerektor der Universität Graz, Martin F. Polaschek.

  • und dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Hans Winkler


    Programm

    des Symposiums zu den Themen

  • Die Todesstrafe in Österreich vor 1945
    (Referenten: Hans
    Hautmann, Martin F. Polaschek, Wolfgang Form)
  • Die Todesstrafe in Österreich vor 1945
    (ReferentInnen: Claudia
    Kuretsidis-Haider, Bernhard Sebl, Roland Miklau)
  • Internationale Aspekte der Todesstrafe aus historischer und aktueller Sicht
    (Referenten:
    Winfried R. Garscha, Wolfgang Benedek)




    Hintergrundinformation zur Todesstrafe in Österreich


    UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN:

    Dr. Elisabeth Ebner (Österreichische Liga für Menschenrechte)
    Kontakt: office@liga.or.at; Tel: (01) 523 63 17
    oder
    Dr. Claudia Kuretsidis-Haider (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz)
    Kontakt: kuretsidis@hotmail.com; Tel: (0699) 11 44 66 12




  •  


    7. Februar 2008
    Großer Schwurgerichts-
    saal des Landesgerichts für Strafsachen
    Landesgerichts-
    straße 11
    1080 Wien

    8. Februar 2008
    Bundes-
    ministerium für Justiz
    Museumsstraße 7
    1070 Wien


    Veranstalterinnen:
    Österreichische Liga für Menschenrechte
    und
    Forschungsstelle Nachkriegsjustiz



    Vergrössern
    Das Schafott ("Fallbeil") war zur Zeit der NS-Herrschaft in Gebrauch – er steht als Symbol für die exzessivste Anwendung der Todesstrafe in der österr. Geschichte. Die traditionelle österreichische Hinrichtungsform war der Strang (Würgegalgen). Die letzte Hinrichtung erfolgte am
    24. März 1950
    in Wien.


    Zum Ausdrucken:

    Download des gesamten Programms
    sowie der Hintergrund- Informationen zur Todesstrafe in Österreich und der Vorstellung der Veranstalterinnen als PDF-Datei (143 kB)