Die
Auseinandersetzung der österreichischen politischen Parteien mit den
ehemaligen Nationalsozialisten und der Frage der Lösung des so genannten
Naziproblems im Nationalrat und in den Parteizeitungen
Diskussionen über die Volksgerichtsbarkeit
Teil 1:
1945 bis 1949
In der V. Gesetzgebungsperiode von 1945-1949 spielten Diskussionen
um Sinn und Zweckmäßigkeit der Volksgerichtsbarkeit eine wichtige
Rolle. Vor allem bestimmte Urteile (z.B. gegen Karl Ebner, Othmar Trenker,
Guido Schmidt, Viktor Reindl und Johann Karl Stich) führten regelmäßig
zu Auseinandersetzungen im Nationalrat, in den Medien wie auch in den Parteiorganen.
Bereits in der Sitzung des Nationalrats am 23.5.1946 (Sten.
Prot., 17. Sitzung, V. GP, 23.5.1946, Spezialdebatte über den Bundesvoranschlag
für das Jahr 1946, Kapitel Justiz.) standen die Langsamkeit der Verfahren
sowie einige erstaunlich milde Urteile im Mittelpunkt einer Wortmeldung des
KPÖ-Abgeordneten Ernst Fischer (Anm.1):
" Ich glaube also, wir müßten hier sehen, dass es die wesentlichste
und wichtigste Aufgabe der Justiz ist, gegen die Kriegsverbrecher im
Namen des Gerechtigkeitsempfindens schneller und gründlicher vorzugehen
– und es gibt über das persönliche Empfinden hinaus ein geschichtliches,
ein gesellschaftliches Gerechtigkeitsempfinden – im Namen dieses Gerechtigkeitsempfindens,
aber auch im Interesse der Aufhellung der geschichtlichen Ereignisse, die
über unser Österreich so viel Unglück gebracht haben."
Weiters schloss er sich der Meinung der SPÖ-Abgeordneten Ferdinanda Floßmann
(Anm.2) an, indem er kritisierte, "dass offenkundig
den Entlastungszeugen weit mehr Augenmerk zugewendet wurde als den Belastungszeugen."
Der spätere Justizminister Otto Tschadek (Anm.3), Abgeordneter
der SPÖ, reagierte in der Debatte unmittelbar auf die Kritik Fischers
an den Volksgerichten:
" Es ist ungeheuer schwierig, ein politisches Erleben größter
Dynamik, mag diese Dynamik auch eine verbrecherische gewesen sein, in Paragraphen
zu formen und nachträglich in Einzelfälle aufzulösen und vor
Gericht zur Aburteilung zu bringen."
Ein weiteres Problem sah Tschadek darin, "dass man Urteile unter dem
Einfluß der Presse und manchmal auch in der Furcht vor der Presse fällt."
Debatte im Nationalrat am 13.12.1948
Ende 1948 führten die Urteile gegen Karl Ebner und Othmar
Trenker (Trnka) zu Diskussionen im Nationalrat. In der Parlamentssitzung am
13.12.1948 (Sten. Prot., 96. Sitzung, V. GP, 13.12.1948, Spezialdebatte über
das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1949, Kapitel Justiz.) war es wiederum
KPÖ-Abgeordneter Ernst Fischer, der aus diesem Anlass seine Kritik folgendermaßen
formulierte:
"In den letzten Tagen und Wochen haben einige Strafprozesse die Öffentlichkeit
alarmiert und einige Fäulnisstellen an unserer Justizverwaltung bloßgelegt.
Ich spreche hier vor allem von den Prozessen gegen hohe Beamte der Gestapo,
gegen Männer, deren Blutschuld zum Himmel schreit. Ich weiß, diese
Männer werden antworten, ihre Hände seien nicht mit Blut befleckt.
Es sind die kalten, glatten, wohlgewaschenen Hände von Bürokraten.
Nein, sie haben nicht selber gemordet, sie haben nicht selber gefoltert, sie
haben nicht selber das Giftgas in die Todeskammern hineingepumpt, sie haben
nur Anweisungen unterschrieben, und diese Anweisungen wurden von anderen,
von den Henkersknechten durchgeführt. Sie waren nicht die Schlächter,
sie waren nur die Bürokraten des Massenmordes." (...)
"Wir wollen einen Schlussstrich unter die Vergangenheit der Masse der
kleinen Nationalsozialisten ziehen. Wir wollen, dass sie vollberechtigte Österreicher
sind. Aber es gibt keinen Schlussstrich unter den Massenmord! Es gibt keinen
Schlussstrich unter die Schuld der Mörder und Henker. Abteilungsleiter
der Gestapo sind keine Schutzengel, sind keine irregeleiteten Biedermänner,
auch wenn sie sich nach den Totenglocken von Stalingrad, vor dem Zusammenbruch
der Hitlerschaft, ein Alibi gesichert haben und wenn sie dann irgendwelchen
Prominenten geholfen haben: Abteilungsleiter der Gestapo sind Mörder,
sind Kriegsverbrecher!"
Dennoch verteidigte Fischer als einziger Politiker die Volksgerichte in ihrer
damaligen Form, indem er erklärte, es sei weiterhin notwendig, "dass
die Prozesse gegen die wirklichen Kriegsverbrecher, gegen die wirklich Schuldbeladenen,
gegen die großen Kollaborateure auch weiterhin durch Volksgerichte geführt
werden, allerdings nach einer Überprüfung der Staatsanwälte,
die dort die neue Republik Österreich vertreten."
Seiner Forderung nach Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Othmar Trenker (Trnka)
schloss sich der SPÖ-Abgeordnete Otto Tschadek an, der das Urteil ebenfalls
als zu mild empfand. Allerdings verwahrte er sich in seiner Wortmeldung gegen
Fischers Kritik an den Staatsanwälten:
"Wir bemühen uns, ein historisches Geschehen grausamster und grausigster
Art in juristische Einzelfälle aufzulösen. Wir sind verpflichtet,
eine Analyse einer ungeheuer verworrenen Welt und Weltanschauung durchzuführen.
Wir haben heute die Aufgabe, uns mit den grausamsten politischen Massenerscheinungen
im Gerichtssaal auseinanderzusetzen, uns mit einzelnen Organen auseinanderzusetzen
und so aus einer ganz anderen Perspektive zu urteilen, als gehandelt wurde.
Wir können uns dieser Aufgabe nicht entziehen – ich gebe auch hier
dem Abgeordneten Fischer Recht –, denn wir müssen dort, wo wirklich
eine Schuld vorliegt, den Schuldigen strafen. Es kann keine Liquidation des
Nationalsozialismus geben, ohne dass zunächst Gerechtigkeit herrscht
und die wirklich Schuldigen verurteilt werden. Ich glaube, das ist die Auffassung
aller anständig denkenden Menschen in diesem Lande. Wir wollen den Schlußstrich
unter die Vergangenheit ziehen, aber es muß ein gerechter Schlußstrich
sein; man soll nicht das Gefühl haben, dass hinter diesem Schlussstrich
vieles verborgen bleibt, das zuerst vor den Augen der Gerechtigkeit beurteilt
werden muß. Trotzdem ist natürlich die Auflösung historischer
Prozesse in Einzelfälle eine ungeheuer schwere juristische Aufgabe, und
wenn die Volksgerichte dieser Aufgabe nicht immer gerecht werden konnten,
so trifft sie vielleicht nicht so sehr eine subjektive Schuld, wie es manchmal
den Anschein hat."
Tschadek trat nichtsdestotrotz für die Abschaffung der Volksgerichte
ein, dieser Meinung schloss sich danach auch der ÖVP-Abgeordnete Otto
Scheff (Anm.4) an, der die Volksgerichte zwar als Einrichtungen
bezeichnete, "die im Jahre 1945 ad hoc vollkommen gerechtfertigt geschaffen
wurden", die aber keine Dauererscheinung sein sollten, "denn sie
sind ein unfertiger Gerichtshof, ein Gerichtshof mit Überwiegen des Laienelementes,
gegen dessen Spruch ein ordentliches Rechtsmittel nicht möglich ist."
Zwei Tage zuvor, am 11.12.1948 (Sten. Prot., 95. Sitzung, V. GP, 11.12.1948.),
hatte der Spezialberichterstatter in der Debatte über das Bundesfinanzgesetz
für das Jahr 1949, Kapitel Justiz, der SPÖ-Abgeordnete Karl Mark
(Anm.5) , über den Entschließungsantrag des Budgetausschusses
betreffend die Auflösung der Volksgerichte berichtet. Mit diesem Antrag
wurde der Justizminister aufgefordert, "dem Nationalrat ehestens einen
Gesetzentwurf vorzulegen, demzufolge die Volksgerichte aufgelöst und
ihre Agenden an die ordentlichen Strafgerichte rückgeführt werden".
Der Gesetzentwurf über die Auflösung der Volksgerichte stand jedoch
erst am 22. November 1950 im Nationalrat zur Verhandlung, wurde beschlossen,
erlangte jedoch nicht die Zustimmung des Alliierten Rates.
Beiträge in den Parteizeitschriften im Zeitraum 1946-1949
SPÖ: Die Zukunft (und Arbeiter-Zeitung)
In der Weihnachtsausgabe 1946 der Arbeiter-Zeitung (Anm.6)
schrieb der SPÖ-Bundesratsabgeordnete Adalbert Duschek (Anm.7) unter dem
Titel "Sanierung der Geister" (A-Z, 25.12.1946, S. 2.) einen Artikel,
in dem er zwar die Volksgerichtsbarkeit als solche nicht direkt ansprach,
wohl aber die Frage stellte, ob es rechtmäßig sei, sämtliche
ehemaligen NSDAP-Mitglieder und AnwärterInnen in ihren BürgerInnenrechten
zu beschneiden, und das mithilfe eines neu geschaffenen Gesetzes anstatt mit
dem "altbewährten österreichischen Strafrecht". Seine
Argumentation reichte dabei von einer Kritik des Kriegsverbrechergesetzes
über die Kritik am Begriff der Kollektivschuld bis zur fast unglaublich
scheinenden Gleichsetzung der Shoah mit der Behandlung der NSDAP-Mitglieder:
"Wir entnazifizieren die Schulen, die Verwaltung, die Wirtschaft und
so weiter, aber wir vergessen auf das Wichtigste: die Entnazifizierung Österreichs.
Es ist klar, dass man beispielsweise die Hochschulen in einer sehr einfachen
Weise entnazifizieren kann, indem man alle, die irgendwie mit der NSDAP zu
tun hatten, ob es jetzt Studenten oder Professoren sind, eliminiert, und dass
man dasselbe in der Verwaltung, in der Wirtschaft und so weiter tun kann.
Genau dasselbe haben die Nazi mit den Juden getan und in seiner letzten Konsequenz
hat dieser Weg in die Gaskammern geführt. [...] Sicher ist, dass wir
den Weg nicht bis zum Ende, bis zur Gaskammer, gehen werden, aber ebenso sicher
bin ich, dass wir, wenn wir den Weg noch eine Weile weitergehen, vor einem
ungleich schwereren Problem stehen werden als heute; wie ja die Lösung
heute schon schwerer ist als vor einem Jahr. Aber damals, in der ersten Zeit
nach der Befreiung, war die Stimmung weitester Kreise unseres Volkes vernünftigen
Überlegungen in der Nazifrage kaum zugänglich, die Empörung
über die Schandtaten des Regimes war noch zu stark, als dass man imstande
gewesen wäre, die ganze Angelegenheit bis in die letzten Konsequenzen
durchzudenken. Heute aber sind wir soweit und es ist auch höchste Zeit,
die Auflösung zu finden, die nicht nur zweckmäßig, sondern
vor allem gerecht und human sein soll und derart unseren demokratischen Prinzipien
entspricht."
Duschek bezog sich in seiner weiteren Argumentation auf die Regierungsvorlage
des Nationalsozialistengesetzes, die am 24. Juli 1946 im Nationalrat verhandelt
worden war, aber nicht die Zustimmung des Alliierten Rates erhalten hatte
–am 6. Februar 1947 wurde das Gesetz dann in abgeänderter Form
verabschiedet.
"Das Nazigesetz sieht für die Belasteten und Minderbelasteten im
Prinzip die folgende Lösung vor: Sie sollen nach Leistung einer abgestuften
Sühneabgabe und nach einer bestimmten Wartefrist wieder in den Kreis
der vollwertigen Staatsbürger eingegliedert werden, also die vollen staatsbürgerlichen
Rechte erhalten. Das ist gerecht, human und zweckmäßig. Es ist
die einzigmögliche Lösung, wenn man den Weg in die Gaskammern vermeiden
will. Es wäre vollkommen undemokratisch, eine halbe Million Menschen
unter Ausnahmebestimmungen zu halten, wenn diese Menschen nicht mit einer
individuellen, sondern nur mit einer Kollektivschuld belastet sind."
(...)
"Es geht nicht darum, dieses oder jenes Amt, diesen oder jenen Berufszweig
»nazirein« zu machen, so wie man vor acht Jahren alles »judenrein«
machen wollte, sondern es geht doch darum, das ganze Land Österreich
vom Geist des Faschismus und des Nationalsozialismus zu befreien, es geht
um eine Sanierung der Geister, nicht der Ämter. Die Nazi wollten das
ausrotten, was sie als »jüdischen Geist« bezeichneten, sie
klammerten sich dabei an Personen und mußten also die Personen ausrotten,
die ihnen als Repräsentanten des jüdischen Geistes erschienen. Für
uns wäre es aber der schwerste Fehler, den wir begehen können, da
er unvermeidlich auf den falschen Weg führt, den Geist dadurch treffen
zu wollen, dass wir die Menschen treffen."
(...)
"Ich möchte vor allem jene meiner Freunde bitten, über meine
Worte nachzudenken, die heute in dieser Frage eine sehr radikale Haltung einnehmen:
ich glaube, sie bedenken die Folgen ihrer Haltung viel zu wenig. Was wir brauchen,
das ist eine Sanierung der Geister, nicht nur der Nazigeister, sondern aller,
die den tieferen Sinn wahrer Demokratie, das Prinzip der Humanitas noch nicht
ganz erfasst haben!"
Die Redaktion der Arbeiter-Zeitung sah sich genötigt, den Artikel mit
folgendem Nachsatz zu versehen: "Die Arbeiter-Zeitung veröffentlicht
diesen Aufsatz eines demokratischen Hochschullehrers und sozialistischen Mandatars
mit der Bitte, ihn als Beitrag zur Diskussion eines die ganze Öffentlichkeit
interessierenden Problems und nicht als Ausdruck einer festgelegten Meinung
der Sozialistischen Partei oder der Redaktion aufzufassen."
Der Artikel "Sanierung der Geister" im Original auf:
http://www.arbeiter-zeitung.at/cgi-bin/archiv/flash.pl?seite=19461225_A02;html=1
Die Thesen dieses Artikels waren höchst umstritten, und
Adalbert Duschek ging auf die Reaktionen wenige Wochen später in einem
weiteren Artikel, diesmal in der "Zukunft" (Anm.8) (Die Zukunft, "Eine
Zusammenfassung", Heft 2, Februar 1947, S. 34-37.), ein. Er blieb bei
seinen Ansichten, v.a. bei der Gleichsetzung der Judenverfolgung mit der Behandlung
der ehemaligen NSDAP-Mitglieder, die er sogar als "im Prinzip indentisch"
bezeichnete:
"Beide Male handelte es sich darum, dass eine Gruppe von Menschen nach
formalen Merkmalen – sowohl die vier Geburtsscheine der Großeltern
als auch die Mitgliedskarte der NSDAP sind formale Merkmale – ausgewählt,
in ihren bürgerlichen Rechten eingeschränkt und zumindest zu einem
erheblichen Teil ihrer Existenzgrundlagen beraubt wird."
(...)
"Es ist kein Wort darüber zu verlieren, daß es unsere selbstverständliche
Pflicht ist, denen, die am schwersten geschädigt wurden, soweit als nur
irgendwie möglich zu helfen. Aber diese Hilfe darf nicht – soweit
sie nicht einfach in der Rückgabe des noch vorhandenen Eigentums besteht
– nur auf Kosten aller erfolgen und nicht auf Kosten einer bestimmten
Menschengruppe, auch dann nicht, wenn ein Teil der wirklich Schuldigen dieser
Menschengruppe angehört."
Dezidiert mit der Volksgerichtsbarkeit setzte sich Otto Tschadek
im April 1947 in der "Zukunft" auseinander (Die Zukunft, "Politische
Rechtsfragen", Heft 4, April 1947, S. 109f.). Der Jurist und spätere
Justizminister stellte v.a. Fragen nach den Mängeln der Volksgerichte
und nach dem Begriff der Kollektivschuld.
Er führte aus, dass durch die Rechtsprechung des Internationalen Militärgerichtshofes
Nürnberg die Idee einer Kollektivschuld "in das Denken unserer Zeit
offiziell aufgenommen worden" sei und historisch gesehen "niemand
die ungeheure Schuld des Nationalsozialismus und damit auch notwendigerweise
seiner Anhänger leugnen können" werde. Gleichzeitig hielt er
aber fest, dass der Begriff einer Kollektivschuld strafrechtlich gesehen ein
Novum sei und das Volksgericht "nur Einzelfälle zu beurteilen und
kein Urteil über Organisationen oder allgemeine politische Erscheinungen
der Vergangenheit zu fällen" habe. Tschadek verwies auf einen Leitartikel
der Arbeiter-Zeitung, in dem stand, dass es sehr schwer sei, "einen politischen
Prozess, im historischen Sinne gemeint, in kriminelle Einzelfälle aufzulösen".
Gerade das war aber nach Meinung von Tschadek oft die Aufgabe der Volksgerichte,
weshalb es kein Wunder sei, "wenn eine solche Aufgabe nicht immer zur
allgemeinen Zufriedenheit gelöst werden kann". Die Mängel der
Volksgerichte bestanden nach Ansicht von Tschadek im Fehlen des Rechtsmittels
gegen das Urteil und in der vielfachen Verschiebung der Beweislast, welche
darin bestand, dass der Staatsanwalt behaupte, der Angeklagte solle seine
Schuld widerlegen. Tschadek trat für die Abschaffung der Volksgerichte
ein; er hielt es für eine "gut demokratische Forderung, politische
Prozesse durch Geschworene entscheiden zu lassen. Wir hoffen, dass die Geschworenengerichte
die Arbeit bald aufnehmen können. Es wird dann an der Zeit sein, vom
Volksgericht abzurücken und an seine Stelle die Geschworenengerichtsbarkeit
zu setzen".
Einen Monat später forderte Max Scheffenegger (Anm.9)
in der "Zukunft" ebenfalls die Abschaffung der Volksgerichte sowie
der Todesstrafe (Die Zukunft, "Schluß mit der Todesstrafe",
Heft 5, Mai 1947, S. 132f.):
"Wir alle, die wir in den ersten Tagen unserer wiedererlangten Eigenstaatlichkeit
den Forderungen der Zeit Konzessionen machen mußten (denn die Laternenpfähle
hatten in den letzten Nazitagen ein bedenklich düsteres Gesprächsthema
gebildet!), waren uns darüber einig, dass Volksgerichte und Todesstrafe
nur Ausnahmeerscheinungen sein dürfen und wieder verschwinden müssen,
sobald die Grundmauern der staatlichen Sicherheit stehen würden: diese
Fundamente sind schon längst vorhanden!"
Gegen die Todesstrafe argumentierte er "... erstens, dass auf österreichischem
Boden sicherlich überhaupt nicht die eigentlichen großen Kriegsverbrecher
zu finden sind, oder, sofern sie sich bei uns versteckt halten sollten, ohnehin
anderen Mächten ausgeliefert werden müssen, so dass also ihretwegen
im österreichischen Recht nicht länger die unerträgliche Last
der Todesstrafe mitgeschleppt zu werden braucht; zweitens, dass es, solange
es Gesetze und Gerichte, also menschliche Einrichtungen gibt, solche Erscheinungen
und Unzulänglichkeiten gegeben hat und in aller Zukunft geben wird; und
drittens, dass zu allen Zeiten, und besonders im Österreich der vorfaschistischen
Ära, der Gesetzgeber mit solchen Tatsachen gerechnet hat und rechnen
mußte!"
Im Oktober 1947 beschäftigte sich Max Scheffenegger eingehend mit dem
Richterstand (Die Zukunft, "Die Richter", Heft 10, Oktober 1947,
S. 300-302.), wobei einer der Anlässe der im Juni 1947 erfolgte Freispruch
von Guido Schmidt war:
"Gewiss: unsere Richter werden in direkter Form von niemandem, besonders
nicht vom Justizminister beeinflußt, sie judizieren ohne Zwang und formell
unabhängig. Judizieren sie aber auch wirklich nur nach ihrem »besten
Wissen und Gewissen«? Daran könnte man fast irre werden, wenn man
die Rechtsprechung der beiden letzten Jahre Revue passieren läßt.
Der Freispruch Guido Schmidts, die sensationellen Enthaftungen der letzten
Monate, die Entweichung des Nazivizebürgermeisters Richter aus der Untersuchungshaft,
manche auffallend milde Urteile in den Bundesländern sind die eine Seite
der Medaille. Die Kehrseite zeigt ein anderes, noch weniger erfreuliches Bild:
da werden kleine und kleinste Kriegsverbrecher zu Strafen verurteilt, die
nur Kopfschütteln auslösen können."
Scheffenegger nahm die Richter jedoch in Schutz, da fast kein Richter frei
von der Sorge sei, "dass ihm ein allzu nachdrückliches Frondieren
gegen herrschende Ansichten verübelt werden könnte".
Scheffenegger kritisierte die Macht, die Zeitungen über die Richter ausüben
würden:
"Solange gewisse Zeitungen fortfahren, Richtersprüche anzugreifen,
herabzusetzen oder gar zu verunglimpfen, solange wird es keinen wahrhaft unabhängigen
Richter geben. Die Zeitung ist stärker als der einzelne Richter. Wenn
sie ihre Macht mißbraucht (und das geschieht leider gar nicht zu selten!),
wird der Richter wehrlos und, was schlimmer ist: mutlos."
ÖVP: Österreichische Monatshefte
Im Juli 1946 widmete Gustav Chamrath in den "Österreichischen
Monatsheften" (Anm.10) dem Volksgericht einen Beitrag
(Österreichische Monatshefte, "Das österreichische Volksgericht",
Heft 10, Juli 1946, S. 423 f.), in dem er die Volksgerichtsbarkeit insgesamt
sehr positiv beurteilte. Chamrath hielt es v.a. für positiv in einer
Demokratie, dass juristische Laien als Vertreter der Bevölkerung mitwirkten:
"[...] für den Berufsrichter kann es jedenfalls nur als Vorteil
und Gewinn betrachtet werden, wenn durch die Schaffung des Übergewichts
des Laienrichtertums in der Rechtsprechung in Strafsachen, die rein politischen
Charakter haben oder bei denen doch trotz Vorliegens eines kriminellen Tatbestandes
ein politischer Faktor mit im Spiel ist, auch der geringste Schatten einer
parteipolitisch einseitigen Einstellung von ihm restlos entfernt wird."
Nur kurz ging Chamrath auf die Kritik an den Volksgerichten ein. Von jenen,
die manche Urteile als zu milde betrachteten, forderte er, "dass er über
die gesetzlichen Voraussetzungen jenes Sachgebietes, zu dem er sich äußert,
die nötigen Kenntnisse besitzt. Ist das der Fall, so wird jede sachliche
Kritik ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung und Vervollkommnung der
bestehenden Zustände und Einrichtungen sein."
Der Freispruch von Guido Schmidt wurde in den "Österreichischen
Monatsheften" – wenig verwunderlich – begrüßt
und verteidigt. Alfred Missong (Anm.11) etwa schrieb:
"Die strenge Freihaltung der Justiz von allen politischen Rache- und
Vergeltungsabsichten, die dieser Prozess bewiesen hat, ist ein so hohes Gut,
dass man um seinetwillen auch manches »Kochen der Volksseele«,
das ja nicht ohne entsprechende »Beheizung« zustande kommt, mit
in Kauf nehmen kann." (Österreichische Monatshefte, "Rechtspflege
und Politik", Heft 10, Juli 1947, S. 422.)
Friedrich F. G. Kleinwaechter wurde noch deutlicher und setzte den Freispruch
von Guido Schmidt mit einem Freispruch Österreichs gleich (Österreichische
Monatshefte, "Die politische Bedeutung des Guido-Schmidt-Prozesses",
Heft 12, September 1947, S. 489-491.): "[...] in diesem Prozeß
ging es um mehr als um das Recht eines Einzelmenschen. Es ging um das Recht
eines Landes, um das Recht Österreichs." Kleinwaechter führte
an, dass eine Verurteilung von Schmidt als "Rechtfertigung für den
Ausspruch der Moskauer Konferenz" dienen hätte können. Der
Freispruch von Schmidt habe aber bewiesen, "dass er als Mitglied der
damaligen Regierung ebenso wie diese alles Erdenkliche unternommen hat, um
»die gewaltsame Änderung der Regierungsform in Österreich
zugunsten der NSDAP und die Machtergreifung durch diese« zu verhindern,
und dass die Regierung Schuschnigg bis zum letzten Augenblick mit einem unerbittlichen
Schicksal gerungen hat."
Kleinwaechter schob die Schuld für das Misslingen dieser Anstrengungen
auf die Großmächte bzw. Deutschland ab:
"Niemand wollte um des kleinen Österreich willen es sich mit dem
deutschen Räuberhauptmann verderben. Österreich war allein auf weiter
Flur, mutterseelenallein. [...] Und da finden sich Leute, die ernstlich behaupten,
wir hätten militärischen Widerstand leisten sollen."
KPÖ: Weg und Ziel
Ernst Fischer vertrat in "Weg und Ziel" (Anm.12)
die Ansicht, dass ein "schnelles und schonungsloses Gericht gegen die
Kriegs- und Naziverbrecher mit und ohne Parteiabzeichen, ein reinigendes Gewitter,
das die Atmosphäre entgiftet und die Möglichkeit geboten hätte,
die kleinen Mitläufer nach Auferlegung einer Sühne in die Gemeinschaft
des österreichischen Volkes zurückzuführen", die "Nazifrage"
entschlossener und gründlicher hätte lösen können:
"Je kraftvoller und unerbittlicher dieses Volksgericht über die
Häupter der Hauptschuldigen hereingebrochen wäre, je konsequenter
sich die Regierung in der Säuberung des Staates und der Wirtschaft von
den verantwortlichen Trägern des Nazigeistes erwiesen hätte, desto
eher hätte der antifaschistische Hass des Volkes das richtige Ziel gefunden
und sich nicht in hundert Nadelstichen gegen die kleinen Mitläufer verzettelt,
desto eher wären alle Kräfte für die neuen konstruktiven Aufgaben
freigeworden." (Weg und Ziel, "Der Weg der Provisorischen Regierung",
Heft 1, Jänner 1946, S. 1-12.)
Fischer kritisierte, dass "anstatt das blitzende Vergeltungsschwert auf
die Hauptschuldigen niedersausen zu lassen, [...] das Damoklesschwert der
Ungewißheit über den Köpfen von Hunderttausenden angebracht
[wurde]."
In der Zeitschrift "Weg und Ziel" erfolgte über Jahre hinweg
(Anm.13) eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung
der Volksgerichte, so im Februar, März, Mai, Juni und Oktober 1947, wo
über Freisprüche bzw. zu milde Urteile berichtet wurde. Franz West
(Anm.14) setzte sich im Mai 1947 eingehend mit dem Wiener
Volksgerichtsprozess gegen Guido Schmidt und dem gegenwärtigen auswärtigen
Dienst der Republik Österreich auseinander (Weg und Ziel, "Österreichs
Diplomaten heute", Heft 5, Mai 1947, S. 353-363.):
"Sicher hat der eine oder der andere Haltung gezeigt, aber die meisten
dieser Zeugen aus dem ehemaligen Mitarbeiterstab des Außenministers
Guido Schmidt – und nicht wenige sind noch heute im aktuellen Dienst
– gaben eine menschlich und politisch jämmerliche Figur ab. Aus
ihnen sprach nicht der Österreicher, der eine Anklage gegen einen Mann
zu richten hatte, der zu den Hauptschuldigen am Untergang unserer Heimat gehört;
aus ihnen sprach der Komplize, der ehemalige Untergebene, der die Politik
seines Chefs durchführte und dafür von ihm geschützt und befördert
wurde. Und auch heute sieht er in ihm noch immer den ehemaligen Chef, den
er, wenn nur irgend möglich, retten muß, weil eine Verurteilung
nicht nur den Chef, sondern auch diejenigen trifft, die bereitwilligst an
dessen verräterischer Politik mitarbeiteten und sie durchführten."
Im September 1947 ging Franz West ausführlich auf den Freispruch von
Guido Schmidt ein (Weg und Ziel, "Der Freispruch des Austrofaschismus.
Epilog zum Guido-Schmidt-Prozess", Heft 9, September 1947, S. 595-605.):
"Es ist eine Unverschämtheit, die Ehre unseres Landes mit der eines
Guido Schmidt gleichzustellen. Es ging bei diesem Prozeß nicht um die
Ehre Österreichs; es ging allerdings auch nicht nur um Guido Schmidt,
es ging auch um die Politik und Verantwortung derer, die das Schicksal Österreichs
in den Jahren 1934 bis 1938 leiteten [...]".
Als "die große Losung des Prozesses" bezeichnete West "Vertuschen
und Verwischen": "[...] und wenn es einmal für den Angeklagten
etwas bedenklich ausschaut, dann gibt er eine kleine Warnung, dass er, wenn
er will, auch reden kann, und alles wird schön besänftigt und läuft
dann ruhig weiter." Das Wiener Volksgericht hatte nach Ansicht von Franz
West nicht nur Guido Schmidt, sondern mit ihm zugleich "die Politik des
österreichischen Faschismus, des »deutschen Weges« freigesprochen".
Im September 1948 griff Franz West ein weiteres skandalöses Urteil auf
(Weg und Ziel, "Klassenjustiz und Justizskandal", Heft 9, September
1948, S. 645-655.), nämlich das Urteil gegen Viktor Reindl und Johann
Karl Stich. Am 18.6.1948 wurden Reindl, ehem. NS-Richter, und Stich, ehem.
NS-Generalstaatsanwalt, vom Volksgericht Wien wegen Illegalität und der
Ausübung von Handlungen als NS-Funktionäre aus besonders verwerflicher
Gesinnung zu 5 bzw. 8 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Beide hatten an
einer Standgerichtsverhandlung am 13. April 1945 in St. Pölten teilgenommen,
welche die Ermordung von zwölf Widerstandskämpfern zur Folge gehabt
hatte.
West kritisierte, dass der "Prozess gegen Stich und Reindl [...] ganz
im Zeichen der Kontinuität der richterlichen Pflichterfüllung durchgeführt
[wurde], ja noch mehr, es wurde jeder vom Vorsitz aus getadelt, der kein Verständnis
für eine Kontinuität der Rechtsprechung aufbrachte, die am laufenden
Band österreichische Patrioten vor die Henker der Nazijustiz brachte".
Die Anklage in diesem Volksgerichtsverfahren hatte, ebenso wie schon im Verfahren
gegen Guido Schmidt, der Staatsanwalt Wolfgang Lassmann vorbereitet, den West
als "Spezialisten" bezeichnete, "der in Prozessen, in denen
verantwortliche österreichische Politiker der Vergangenheit und hohe
Beamte auf der Anklagebank sitzen, einen Anklageakt zusammenstellt, der sowohl
auf die Verschleierung der tatsächlichen Verbrechen wie auch auf ein
freisprechendes oder zumindest auf ein sehr mildes Urteil abzielt".
West bemerkte, "dass genau so, wie im Guido-Schmidt-Prozess die Diplomaten
bestrebt waren, ihren Standesgenossen Schmidt zu schonen, bei Prozessen gegen
Nazirichter die österreichischen Richter von heute bestrebt sind, ihre
Berufskollegen aus der Nazizeit »kollegial« zu behandeln."
Der Staatsanwalt hatte auch den Leiter der Sektion II des Justizministeriums,
Hugo Suchomel, als Zeugen zur Hauptverhandlung geladen. West bezeichnete den
"Überdauerer" Suchomel als "für die politische Gesetzgebung
und für politische Strafsachen verantwortlich". Kurz ging er auf
das – auch kritische – große Presseecho ein, das der Stich-Prozess
hervorgerufen hatte:
"Es hat natürlich nicht an Stimmen gefehlt, die sich bemüht
haben, den heutigen Zustand der österreichischen Justiz zu verteidigen.
Am häufigsten und am aufdringlichsten hat der Herr Justizminister in
eigener Sache gesprochen. Unter Zuhilfenahme seines Pressechefs [...] überschwemmte
er die Presse mit Feststellungen, Berichtigungen, mit Selbstverteidigungen
und mit Drohungen. Dass die Pressestelle des Justizministers bei ihren Mitteilungen
nicht immer nur gerade Wege geht, hat am besten die Methode gezeigt, mit der
Dr. Gerö die Manipulationen zur Fernhaltung Suchomels aus dem Gerichtssaal
erklärt hat. Dafür gab es nicht weniger als drei verschiedene, einander
widersprechende Versionen."
VdU: Die neue Front
In der VdU-Zeitung "Die Neue Front" (Anm.15)
wurden immer wieder Beiträge, in denen die Volksgerichte vehement kritisiert
und diffamiert wurden, veröffentlicht, so unter anderem ein Artikel von
Viktor Reimann (Anm.16) im März 1949 (Die Neue Front,
"Der neue Amnestieantrag", 18.3.1949, S. 1):
"Inzwischen haben unsere Volksgerichte unter ungeheurem Aufwand an Zeit
und Kosten angestrengt »gearbeitet« und arbeiten noch weiter,
obwohl es sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass die erhobenen Anklagen
vielfach nur auf gehässigen Denunziationen aufgebaut waren. Will man
die Tatsachen miteinander in Einklang bringen, dass man auf der einen Seite
jede Anzeige, auch wenn sie in Ausübung einer geschworenen Pflicht erfolgte,
als Denunziation bestraft, während jede Anzeige gegen ehemalige Nationalsozialisten
einfach als Beweis genommen wird? Was diese Praxis für die Betroffenen
an seelischen Belastungen mit sich bringt, wie schwer der einzelne darunter
zu leiden hat, kann wohl nur der ermessen, der Einblick in diese Dinge erhielt."
Im Juli 1949 wurden in der "Neuen Front" Passagen eines Artikels
abgedruckt (Die Neue Front, "Ein aufsehenerregendes Richterwort",
23.7.1949, S. 6), welcher in der von René Marcic (Anm.17)
herausgegebenen Halbmonatszeitschrift "Der Staatsbürger" veröffentlicht
worden war. Darin hatte Erich Saar, ein Bezirksrichter in Thalgau, laut "Neuer
Front" eine "sehr mutige Stellungnahme zum NS-Gesetz" abgegeben.
Saar vertrat in diesem Aufsatz die Meinung, "dass die Vorsitzenden und
Beisitzenden der Volksgerichte sich einem wachsenden Gewissenszwang ausgesetzt
sehen, der nachgerade unerträglich wird." Weiters führte er
aus:
"Die NS-Gesetze sind auf Grund ihres Unrechtsgehaltes den richterlichen
Bedenken nicht nur nicht entrückt, sondern die Richter sind – eben
durch ihren Diensteid – geradezu verpflichtet, ihre Bedenken vernehmlich
geltend zu machen und auf die Abänderung bzw. Aufhebung dieser Gesetze
mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hinzuwirken... [...] Es wäre
aber angesichts der ablehnenden Äußerungen aus allen Bevölkerungskreisen
eine wahre Schande, würden Richter und Staatsanwälte durch fortwährendes
Schweigen auf Grund eines einseitig ausgelegten Diensteides den Eindruck erwecken,
sie billigten die NS-Gesetze. Dass sie deren Ungerechtigkeiten nicht wahrnehmen,
können sie unmöglich behaupten; also wenden sie wissentlich wiederum
ungerechte Gesetze an. Da sie die Gesetze nicht machen, können sie sie
auch nicht aufheben. Aber sie können ihre Stimme dagegen erheben."
Anmerkungen
<1> Ernst Fischer (1899-1972), Schriftsteller, Redakteur
(u.a. der "Arbeiter-Zeitung"), 1934 Emigration nach Prag, 1939-1945
in Moskau, 27.4.1945-20.12.1945 Staatssekretär für Volksaufklärung,
für Unterricht und Erziehung und für Kultusangelegenheiten, Abgeordneter
zum Nationalrat vom 19.12.1945 bis 9.6.1959: für die KPÖ (1945-1949),
den LB Linksblock (1949-1953), die VO Volksopposition (1953-1956) und die
KuL Kommunisten und Linkssozialisten (1956-1959).
<2> Ferdinanda
Floßmann (1888-1964), Angestellte, politische Freiheitsstrafen in den
Jahren 1934, 1935, 1937, 1939, 1940 und 1944, Abgeordnete zum Nationalrat
vom 2.12.1930 bis 17.2.1934 für die SdP (Sozialdemokratische Partei)
und vom 19.12.1945 bis 9.6.1959 für die SPÖ.
<3> Otto Tschadek
(1904-1969), Rechtsanwalt, SPÖ-Nationalratsabgeordneter vom 30.1.1946
bis 24.6.1960, Bundesminister für Justiz vom 8.11.1949 bis 16.9.1952
und vom 29.6.1956 bis 23.6.1960.
<4>Otto Scheff
(1889-1956), Rechtsanwalt, ÖVP-Nationalratsabgeordneter vom 19.12.1945
bis 18.3.1953
<5>Karl Mark
(1900-1991), Vertreter, nach 1934 in Polizeihaft sowie im Anhaltelager Wöllersdorf,
1946-1948 Generalsekretär des Bundes der politisch Verfolgten, SPÖ-Nationalratsabgeordneter
vom 19.12.1945 bis 30.3.1966
<6>Die Arbeiter-Zeitung,
ggr. 1889, eingestellt am 31.10.1991, näheres zur Geschichte der AZ auf
WebLink: www.arbeiter-zeitung.at/geschichte/
<7>Adalbert Duschek
(1895-1957), Mathematiker, Dozent an der TU Wien bis 1936, a.o. Professor
an der TU bis 1938, wissenschaftl. Konsulent der ELIN AG 1940-1945, Rückkehr
und Ernennung zum o.Prof. an der TU Wien, SPÖ-Abgeordneter des Bundesrates
19.12.1945-7.6.1957
<9>Dr. Max Scheffenegger,
27.4.1945 bis 20.12.1945 Unterstaatssekretär im Staatsamt für Justiz
unter Josef Gerö in der Provisorischen Regierung Renner.
<10>Österreichische
Monatshefte, ggr. 1945, erster Chefredakteur war Alfred Missong
<11>Alfred Missong
(1902-1965), Publizist, 1925-1938 Redakteur der katholischen Wochenzeitung
"Schönere Zukunft", am 12.3.1938 Festnahme für 3 Monate,
danach Berufsverbot, im Juni 1938 Emigration in die Schweiz, danach nach Jugoslawien,
1941 nach Österreich abgeschoben, 14 Tage Gestapohaft, 1945-50 Chefredakteur
der "Österreichischen Monatshefte", 1950-55 im diplomatischen
Dienst. Literaturtipp: Cornelia Hoffmann "Der Publizist Alfred Missong
(1902-1965)", Dipl., Wien 1994.
<12>Weg und
Ziel, Theorieorgan der KPÖ, 1935 erste Ausgaben, 1936-1938 regelmäßiges
Erscheinen in der Illegalität, 1945 Neugründung, Anfang 2000 Einstellung.
Näheres zur Geschichte von „Weg und Ziel“ auf www.streifzuege.org/texte_wuz/wuz000101.html
<13>Weg und
Ziel, „Entnazte Gerichte“, Heft 2, Februar 1947, S. 132f.
Weg und Ziel, „Unabhängige Richter“, Heft 3, März 1947,
S. 222-224.
Weg und Ziel, „Der Justizskandal“, Heft 5, Mai 1947, S. 384f.
Weg und Ziel, „Der Justizminister greift ein“, Heft 6, Juni 1947,
S. 464f.
Weg und Ziel, „»Aufwiegelung«“, Heft 10, Oktober 1947,
S. 734f.
<14>Franz West
geb. Weintraub (1909-1984), Redakteur, Mitglied der SP-Mittelschüler,
1932 Beitritt zur KPÖ, Jusstudium kann er aus politischen Gründen
nicht abschließen, Haft und Anhaltelager im Austrofaschismus, ab Mitte
1935 Mitglied der illegalen Zentralleitung der KPÖ, 1938 Flucht in die
CSSR, nach Paris und London, dort Vorsitzender des "Free Austrian Movement",
1946-1968 Mitglied der Redaktion von "Weg und Ziel", ab 1965 Chefredakteur
der Tageszeitung "Volksstimme", 1969 legt er seine Funktionen in
der KPÖ zurück, etwas später Austritt. Autor von "Die
Linke im Ständestaat Österreich - Revolutionäre Sozialisten
und Kommunisten 1934-1938" (Europaverlag 1978). Film von Ruth Beckermann
über Franz West: "Wien retour", siehe: www.ruthbeckermann.com
<15>Die Neue
Front, ggr. am 25.2.1949 als Parteizeitschrift des VdU, nach dem Zerfall des
VdU 1955 und der Gründung der FPÖ 1956 bis 1973 das Zentralorgan
der FPÖ, 1973 Umbenennung in "Neue Freie Zeitung"
<16>Viktor Reimann
(1915-1996), Redakteur, promoviert 1939 in Geschichte und Germanistik, nach
1945 stv. Chefredakteur der "Salzburger Nachrichten", ab 1950 Chefredakteur
der "Neuen Front", Kolumnen in der "Kronen Zeitung", Abgeordneter
der WdU (Wahlpartei der Unabhängigen) 8.11.1949-8.6.1956 (der VdU kandidierte
als WdU)
<17>René
Marcic (1919-1971), Rechtswissenschafter, promoviert 1942 in Rechts- und Sozialwissenschaft
an der Univ. Zagreb, 1945 Studium an der Univ. Salzburg, ab 1946 Redakteur
der "Salzburger Nachrichten", ab 1950 bis zu seinem Tod Chefredakteur
der Beilage "Der Staatsbürger", 1960-1964 Chefredakteur der
SN, danach freier Mitarbeiter, ab 1964 Dekan und Rektor der Univ. Salzburg
OeNB- Jubiläumsfonds- Projekt Nr. 8709 / Materialien aus dem Endbericht
von Eva Holpfer