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Prozesse : Alliierte

Die Nürnberger Prozesse vor dem International Military Tribunal (IMT) sind eine der ersten Maßnahmen der justiziellen Ahndung von NS-Verbrechen. Sie sind eine Sammelbezeichnung für den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess 1945/46 gegen 24 Hauptverantwortliche für die NS-Verbrechen und 6 NS-Organisationen sowie den zwölf Nachfolgeprozessen vor US-Militärgerichten zwischen 1946-1948 mit insgesamt 177 Angeklagten aus der NS-Bürokratie, SS, Polizei, Wehrmacht, Justiz, Industrie, Medizin und Wirtschaft. Schon damals stießen die Nachfolgeprozesse auf schwindendes Interesse, wenngleich aufschlussreiche Erkenntnisse die Folge waren: Beispielsweise ist die Involvierung der Wehrmacht in Verbrechen seit damals aktenmäßig belegt.

Österreich:
Verbrechen an alliierten Soldaten wurden nur in der sowjetischen Besatzungszone (Volksgericht Wien) in größerem Umfang von der österreichischen Justiz geahndet. In den übrigen Besatzungszone zogen die alliierten Gerichte viele derartige Verfahren an sich.
Bei den Verfahren handelte es sich entweder um Prozesse wegen der Misshandlung oder Ermordung notgelandeter (meist amerikanischer oder britischer) Flugzeugbesatzungen oder um Prozesse wegen Verbrechen an (meist sowjetischen) kriegsgefangenen Soldaten in Konzentrationslagern, zu denen auch die Verfahren gegen Mitschuldige an der Ermordung der aus dem KZ Mauthausen geflüchteten sowjetischen Kriegsgefangenen im Februar 1945 ("Mühlviertler Hasenjagd") zählten.


Ermittlungs- und Prozessakten britischer Militärgerichte in Österreich im Public Record Office