Information über
das Projekt
»Die Auseinandersetzung der Justiz mit nationalsozialistischen Verbrechen«
Eine Untersuchung der Volksgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit
in den Oberlandesgerichtssprengeln Wien und Linz
Teil-Projekt des Projekt-Pakets
»Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich. Regionale Besonderheiten
und Vergleich mit Deutschland«
Das Forschungsprojekt (geplanter Zeitraum: 2. Quartal 2002
bis 1. Quartal 2005) hat folgende Ziele:
1. Erstellung einer Übersicht sämtlicher Urteile wegen NS-Gewaltverbrechen.
(Das Teil-Projekt Wien/Linz bezieht sich auf die österreichischen Bundesländer
Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Wien.)
2. Vergleich der Ahndung von NS-Gewaltverbrechen durch die verschiedenen österreichischen
Gerichte.
3. Vergleich der Ahndung nationalsozialistischer Tötungsverbrechen in
Österreich und (West- und Ost-)Deutschland.
4. Untersuchung der Anwendung unterschiedlichen materiellen und prozessualen
Rechts, um die auch für heutige Gerichtsverfahren wegen Humanitätsverbrechen
relevante Frage beantworten zu können, welchen Einfluss die angewandten
Rechtsnormen auf das Ergebnis der Strafverfolgung derselben oder vergleichbarer
Delikte haben.
Die Ergebnisse der Urteilsauswertung werden unter Berücksichtigung
interdisziplinärer Zugänge in den jeweiligen regionalen historischen
und politischen Kontext gestellt. Die Analyse der Rechtsanwendung durch die
Gerichte wird auch mit der rechtswissenschaftlichen Diskussion der ersten
drei Nachkriegsjahrzehnte in Beziehung gesetzt.
Zusätzlich zur Untersuchung der Urteile werden im Teil-Projekt
Wien/Linz sämtliche österreichische Gerichtsverfahren wegen Verbrechen
im KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern erfasst und ausgewertet sowie mit
den deutschen Mauthausen-Prozessen verglichen.
Projektleitung: Dr. W: R. Garscha
SachbearbeiterInnen:
Linz: Konstantin Putz
Wien: Eva Holpfer, Claudia Kuretsidis-Haider, Sabine Loitfellner, Siegfried
Sanwald, Susanne Uslu-Pauer
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