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»EDV-gestützte Erschließung der Volksgerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv«
Zwischenbericht 2002


Übersicht:

1) Das Projekt

2) Das Volksgericht Linz

3) Die Linzer Volksgerichtsakten im OÖLA

4) Die Datenbank / Auswertung mit Hilfe der "Rüter-Kategorien"

5) Erste Ergebnisse der EDV-gestützten Erfassung der Linzer Volksgerichtsakten

6) Zusammenfassung

1) Das Projekt

Die Vorarbeiten für das Projekt "EDV-gestützte Erschließung der Volksgerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv" wurden im Jahr 2000 mit Unterstützung der Kulturabteilung des Landes Oberösterreich begonnen. Grundlage war eine vom Oberösterreichischen Landesarchiv (OÖLA) dankenswerter Weise zur Verfügung gestellte Datenbank, die sowohl Personennamen als auch die Geschäftszahlen der Staatsanwaltschaft Linz beinhaltete. Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BM:BWK) in Auftrag gegebene Dokumentationsprojekt wurde am 1. Oktober 2001 in Angriff genommen. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) stellt den Computer zur Verfügung, das OÖLA Arbeitsplätze, Mobiliar, Infrastruktur und Beratung.
In der ersten, im Sommer 2002 abgeschlossenen, Arbeitsphase wurden jene Gerichtsakten erfasst und ausgewertet, die mit einem Urteilsspruch geendet haben. In einem zweiten Arbeitsschritt sollen gleichzeitig auch jene Fälle EDV-mäßig erfasst werden, bei denen wegen Verfahrenseinstellung keine Hauptverhandlung stattfand bzw. kein Urteil ergangen ist.
Aufgrund der günstigen Aktenlage und der engen Kooperationsmöglichkeit mit dem OÖLA stellt das vom BM:BWK in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben "EDV-gestützte Erschließung der Volksgerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv" ein Pilotprojekt dar, das Kriterien zu erarbeiten hat, nach denen auch an den Standorten der übrigen österreichischen Volksgerichte Volksgerichtsakten autopsiert und elektronisch zu erfassen sind. Am 1. 10. 2002 begann ein von der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz in Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck sowie dem Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz durchgeführtes Projektpaket "Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich. Regionale Besonderheiten und Vergleich mit Deutschland", im Zuge dessen die während der Projektarbeit am OÖLA gemachten Erfahrungen und aufgestellten Richtlinien praktisch angewendet werden können (Zum Projektpaket siehe http://www.nachkriegsjustiz.at/aktuelles/fwf-bewilligung.php). Längerfristiges Ziel ist die Erstellung eines "Europäischen Handbuches der Nachkriegsprozesse", in dem die Informationen aus den österreichischen Datenbanken Eingang finden sollen.


2) Das Volksgericht Linz
Siehe dazu: Claudia Kuretsidis-Haider / Winfried Garscha, Das Volksgericht Linz, in: Fritz Mayrhofer - Walter Schuster (Hrsg,), Nationalsozialismus in Linz, Linz 2001, Band 2, S. 1467 - 1561

Während das Volksgericht Wien seine Tätigkeit bereits im Sommer 1945 aufnehmen konnte, wurde seitens der westlichen Alliierten die Einrichtung eines Volksgerichtes erst Anfang 1946 zugelassen. Am 14. Februar 1946 nahm der erste Volksgerichtssenat am Landesgericht Linz seine Tätigkeit auf. Die Zuständigkeit des Volksgerichts Linz erstreckte sich auf die gesamte amerikanische Besatzungszone. Für das Mühlviertel, das sich in der sowjetischen Besatzungszone befand, wurde das Landesgericht "Linz-Nord" eingerichtet, welches die hier anfallenden Strafsachen nach dem Verbots- bzw. nach dem Kriegsverbrechergesetz an das Volksgericht Wien weiterleitete. Manchmal entschied allerdings der Oberste Gerichtshof (OGH), dass wegen Erleichterung der Beweisführung und auch aus Kostengründen Verfahren an das Linzer Volksgericht abgetreten werden sollten.
Die Richter des Volksgerichts Linz standen von Anfang an vor enormen Problemen, wie extremem Platzmangel, einer großen Anzahl an Fällen und Personalknappheit, was die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigte. Der Personalmangel resultierte aus der starken Verwicklung des Justizapparates in das NS-Regime, sodass nur sehr wenige "Nichtbelastete" zur Verfügung standen. Das führte dazu, auch "einfache Parteimitglieder" oder "Parteianwärter" auf eine Mitgliedschaft in der NSDAP wieder in den Dienst zu nehmen, sofern sie ansonsten politisch als unbedenklich eingestuft wurden.
Infolge des raschen Anstiegs an Volksgerichtssachen ergab sich Ende Mai 1946 die Notwendigkeit, drei weitere Volksgerichtssenate einzurichten. An der Überlastung des Volksgerichtes änderte dies allerdings nichts, weshalb schließlich Außensenate in Salzburg und in Ried im Innkreis installiert wurden.
Schon 1948 war der öffentliche Druck, die Volksgerichtsbarkeit einzustellen, erheblich. Dem gegenüber stand aber die enorme Zahl an noch unerledigten Verfahren, weshalb das Justizministerium sich veranlasst sah, die Effektivität der Tätigkeit des Volksgerichts Linz zu prüfen. 1948 wurden ein fünfter Senat eingerichtet, später arbeiteten sogar sieben Vg-Senate.
Eine Gerichtsinspektion brachte 1949 das Ergebnis, dass die Spruchpraxis des Linzer Volksgerichtes in mehrfacher Weise als bedenklich einzustufen sei. Es überwogen die Freisprüche, die im Verhältnis zu den Schuldsprüchen 60:40 standen.
Der Abzug der Alliierten aus Österreich bedeutete das Ende der Volksgerichtsbarkeit, auch in Linz.
Insgesamt wurden vom Volksgericht Linz im Zeitraum zwischen 1946 und 1955 gegen 19.928 Personen Verfahren eingeleitet. Anklage wurde gegen 5.958 Personen erhoben, von diesen wurden 33% verurteilt. Damit lag das Volksgericht Linz prozentuell gesehen im Vergleich zu den Verurteilungen der österreichischen Volksgerichte (Wien, Linz, Graz und Innsbruck) insgesamt unter dem Durchschnitt von 48% Verurteilungen.


3) Die Linzer Volksgerichtsakten im OÖLA

Alle Akten, Karteien und Register sowie die staatsanwaltschaftlichen Tagebücher des Volksgerichtes Linz werden im Oberösterreichischen Landesarchiv (OÖLA) aufbewahrt. Für die Gerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv wurde die Grundlage für eine elektronische Erfassung in dem vom Archivar Franz Scharf erstellten Verzeichnis "Linzer Gerichte ab 1850", welche auch Angaben über das Linzer Volksgericht enthält, geschaffen.
Eine Besonderheit der Aktenlage des Volksgerichtes Linz ist die Kennzeichnung der Volksgerichtsakten als eigener Bestand durch das Gericht. Es wurde außerdem von Seiten der Staatsanwaltschaft beim Volksgericht Linz eine alphabetische Namenskartei aller rund 23.000 eingeleiteten Vorerhebungen angelegt. Diese Kartei enthält Name, Vorname und Geburtsdatum der / des Beschuldigten, sowie die Geschäftszahl der Staatsanwaltschaft. Das OÖLA hat für interne Recherchezwecke die bereits erwähnte elektronische Version dieser Kartei angelegt.
Im Oberösterreichischen Landesarchiv befinden sich insgesamt 593 Schachteln, die je nach Aktenstärke zwischen 12 und 24 Volksgerichtsverfahren beinhalten. Manchmal können Verfahren aber auch so umfangreich sein, dass ein Gerichtsverfahren mehrere Schachteln umfasst. Demgegenüber gibt es auch Schachteln mit einer großen Zahl an Verfahren, die sehr früh, oft noch vor der Anklagerhebung eingestellt wurden und daher nur wenige Aktenstücke bzw. Seiten umfassen. Weiters gehören zum Bestand "Volksgerichte Linz" 22 Handschriften (Register) und vier Karteikästen mit ca. 30.000 Karteikarten.


4) Die Datenbank

Die EDV-gestützte Erfassung der Volksgerichtsakten erfolgt mittels einer Datenbank auf Linux - Basis.
Grundlage für die Auswertung der Verfahren sind die so genannten Rüter-Kategorien (Verbrechenskomplexe, Opfer, Dienststellen der Täter) zur Urteilsauswertung, welche für österreichische Verhältnisse adaptiert wurden (Siehe dazu: C. F. Rüter, D. W. de Mildt, Hrsg., Die Westdeutschen Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1997. Eine systematische Verfahrensbeschreibung mit Karten und Registern. Amsterdam, Maarssen, München 1998). Das von Prof. C. F. Rüter geleitete ForscherInnenteam an der Universität Amsterdam publiziert seit den sechziger Jahren westdeutsche Urteile und gerichtliche Einstellungsbeschlüsse und hat inzwischen eine analoge Übersicht der Gerichtsentscheidungen für die DDR-Verfahren von 1956 bis 1990 sowie niederländischer Verfahren gegen Deutsche und Österreicher erarbeitet (Siehe dazu: DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung Ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Verfahrensregister und Dokumentenband. Bearbeitet von C. F. Rüter mit einer Darstellung der Ahndung von NS-Verbrechen bin Ostdeutschland von Günther Wieland. Amsterdam, München 2002 sowie: http://www1.jur.uva.nl/junsv/.).

Für jeden Akt werden fünf verschiedene Datenblätter angelegt: die Verfahrensseite, die Urteils- bzw. Verhandlungsgegenstandsseite, die Urteildetailseite, die Detailseite sowie die Personenseite. Die Verfahrensseite und die Verhandlungsgegenstandseite betreffen das gesamte Verfahren, während die Urteilsdetailseite, die Detailseite und die Personenseite den einzelnen, in das Verfahren involvierten Personen zugeordnet sind.

Die Verfahrensseite beinhaltet die formalen Informationen des Verfahrens. Auf ihr werden die Staatsanwaltschaftszahl, die Geschäftszahl des Gerichts, sowie der Archivbestand in dem der Originalakt (z.B. OÖLA) sowie die Nummer der Archivbox in der das Verfahren zu finden ist, eingetragen. Des Weiteren findet man auf der Verfahrensseite Angaben über den Umfang des Aktes (Zahl der Aktenstücke und Seitenanzahl) und eine Anmerkung, falls das Verfahren vor den Außensenaten Salzburg oder Ried verhandelt wurde. Wurde ein Verfahren vom LG Linz Nord beim LG Linz bearbeitet, so wird dies ebenfalls an dieser Stelle angeführt. Die Verfahrenszahl dient gleichzeitig als Signatur. Ist ein Verfahren einem anderen beigelegt, so erhält es dessen Vr–Zahl als Signatur, um auf diese Weise auffindbar zu bleiben. Der physischer Aufenthaltsort kann derart eruiert werden.

Die Beschlagwortung erfolgt nach den von Rüter vorgegebenen Kategorien. Die Verbrechenskomplexe bieten 15 Unterkategorien, wobei 12a bis 12c sowie 13a bis 13d Adaptierungen der Rüter-Kategorien auf österreichische Verhältnisse darstellen.

<1> Denunziation mit Todesfolge
<2> Euthanasie
<3> Justizverbrechen
<4> Kriegsverbrechen
<5> Massenvernichtungsverbrechen durch Einsatzgruppen
<6> Massenvernichtungsverbrechen in Lagern [nur für Massentötungen in Vernichtungslagern]
<7> Massenvernichtungsverbrechen (andere)
<8> NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten
<9> Schreibtischverbrechen mit Todesfolge
<10> Verbrechen der Endphase (mit Todesfolge)
<11> Andere NS-Tötungsverbrechen

<12> Humanitätsverbrechen ohne Todesfolge
<12a> Denunziation ohne Todesfolge [gemäß § 7 KVG]
<12b> Raub (Arisierung) [gemäß § 6 KVG]
<12c> Misshandlung, Verletzung der Menschenwürde [gemäß §§ 3, 4 KVG]

<13> Verratsdelikte
<13a> Hochverrat ("Illegalität", Unterstützung der illeg. NSDAP)
[gemäß §§ 10, 11, 12 VG und § 8 KVG bzw. § 58 StG]
<13b> Funktion im NS-Regime [gemäß § 11 VG und § 1/6 KVG]
<13c> Propaganda für das NS-Regime ("Kriegshetze") [gemäß § 2 KVG]
<13d> Registrierungsbetrug [gemäß § 8 VG]

<14> Nachkriegsdelikte ("Wiederbetätigung")
<15> NS-Gewaltverbrechen vor 1938

In einem Anmerkungsfeld wird der Tatverlauf in kurzen, standardisierten Formulierungen beschrieben, etwa in folgender Weise:

"Denunziation des Karl A. durch die Anna B. wegen Abhörens ausländischer Sender, worauf dieser von der Gestapo verhaftet wurde und für 2 Monate in das Polizeigefangenenhaus Linz verbracht wurde, wo er mehrmals schwer misshandelt wurde."

Beziehungsweise, wenn es sich um einen für das Volksgericht Linz typischen Fall der Kategorie "Hochverrat" handelt:

"Illegalität, SA, Österreichische Legion"

Der zweite Block umfasst die Kategorie der "Opfer". Auch deren Nationalität und Anzahl wird ausgewertet. In den meisten Fällen handelt es sich um Einzelpersonen. Von Denunziationen oder Misshandlungen waren oftmals mehr Personen betroffen. Auch die meisten Verbrechen in Haftstätten oder bei Todesmärschen hatten eine größere Anzahl von Opfern zur Folge.

<1> Psychisch Kranke und in anderen Anstalten Festgehaltene
<2> Juden / Jüdinnen
<3> Roma und Sinti
<4> Widerstand / Opposition
<5> Alliierte Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam
<6> Ausländische ArbeiterInnen
<7> Hilfswillige
<8> Angehörige des Volkssturms
<9> Soldaten der Deutschen Wehrmacht
<10> Deutsche und österreichische Polizeibeamte
<11> Angehörige der SA
<12> Angehörige der HJ (Hitlerjugend)
<13> Häftlinge (in Lagern, KZ-Lagern oder Zuchthäusern)
<14> ZivilistInnen

Der dritte Block beinhaltet die Dienststellen, durch welche die Tat begangen wurde.

<1> Einsatzkommandos und Sonderkommandos
<2> NS-Euthanasie-Aktion
<3> Haftstätten
<4> Industrie
<5> Justizapparat
<6> NSDAP
<7> OT (Organisation Todt)
<8> Polizei
<9> Selbstschutz
<10> SS
<10a> SA
<11> Volkssturm
<12> Wehrmacht
<13> Werwolf
<14> Zivilverwaltung
<15> Zollgrenzschutz
<16> Übrige Dienststellen
<17> Privatperson
<18> Unbekannt

Zusätzlich werden Tatort, Tatland und Tatzeit ausgewertet.

Auf der Verhandlungsgegenstandseite findet man das Datum des Urteilsspruches, sowie Angaben über den Verhandlungsgegenstand. Alle Einträge zum Verhandlungsgegenstand werden automatisch auf die oben beschriebene Verfahrensseite kopiert, da sie jedenfalls Teile des Verfahrens bilden. Eintragungen auf der Verfahrensseite werden hingegen nicht dupliziert, da nicht jedes Verfahren zu einer Verhandlung geführt hat, sondern auch eingestellt werden konnte.

Das dritte Datenblatt ist die so genannte Urteilseite. Hier ist verzeichnet, ob auf Freispruch erkannt bzw. eine Haft- oder Todesstrafe verhängt wurde. In einem "objektiven Verfahren" wurde entschieden, ob bei einer schon verstorbenen Person das gesamte Vermögen zu Gunsten des Staates für verfallen erklärt wurde.
Vermerkt wird die Dauer der Haftstrafe in Monaten, ob das Urteil rechtskräftig war oder vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das zuständige Gericht zurückgewiesen wurde. Auch der etwaige Entscheid auf Vermögensverfall wird hier ausgewertet. Dies kommt bei Hochverratsdelikten sehr häufig vor - fast immer, wenn der Angeklagte Mitglied der Österreichischen Legion war.
Schließlich werden die Paragraphen aufgelistet, gemäß denen der oder die Angeklagten für schuldig befunden wurden. (KVG, VG, StG, Wahlgesetz etc.)

Die Detailseite gibt einen Überblick über den Verlauf des Verfahrens. Festgehalten wird, wann und aus welchen Gründen das Verfahren eingeleitet wurde, ob es ein Auslieferungsverfahren gab, ob es zu einer Faktenausscheidung oder Verbindungen mit anderen Verfahren kam - beziehungsweise wann und wegen welchen Paragraphen der entsprechenden Gesetze die Anklage erhoben wurde.
Die Detailseite ist von besonderer Bedeutung für jene Verfahren, bei welchen es zu keiner Hauptverhandlung kam, und somit kein Urteil ergangen ist, da hier auch die Gründe eines Abbruches oder einer Unterbrechung samt den dazugehörigen Paragraphen der Strafprozessordnung verzeichnet werden.

Das fünfte Datenblatt ist die sogenannte Personenseite, in welcher anonymisiert das Geburts-, wenn bekannt auch das Sterbedatum, das Geschlecht und wenn vorhanden die Mitgliedschaften bei NSDAP, SS, SA oder anderer der NSDAP angegliederten Organisationen verzeichnet werden. Auch so genannte Ehrentitel wie "Alter Kämpfer", "Altparteigenosse", sowie Auszeichnungen wie die Ostmarkmedaille, die 10 bzw. 15-jährige Dienstauszeichnung der NSDAP finden hier ihren Eintrag. Das Programm listet an dieser Stelle sämtliche Verfahren auf, in denen diese Person als Beschuldigte/r bzw. als Angeklagte/r eingetragen wurde, mit Angaben über das Gericht, die Geschäftszahlen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft sowie über allfällige Verbindungen zwischen diesen Verfahren (Verfahrensausscheidung, Vereinigung, Rückdelegierung etc.).


5) Erste Ergebnisse der EDV-gestützten Erfassung der Linzer Volksgerichtsakten

5, 1) Vorbemerkungen

Der Sachbearbeiter Mag. Konstantin Putz konnte erste Ergebnisse des Projekts "EDV-gestützte Erschließung der Volksgerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv" im Zuge des Symposiums "Entnazifizierung in Österreich", das Anfang April 2002 im Linzer Rathaus stattgefunden hat, präsentieren. Neuere Auswertungen werden in dem zu Jahresende erscheinenden Sammelband zum Symposium veröffentlicht werden.

Winfried R. Garscha schrieb in der Zeitschrift "Justiz und Erinnerung", unter Heranziehung der Datenbank im OÖLA, einen zweiteiligen Aufsatz "Mauthausen und die Justiz". Teil I erschien in der Ausgabe von Jänner 2002 ("Ein Recherchebericht zur Ahndung von Verbrechen im KZ Mauthausen durch österreichische, deutsche und alliierte Gerichte"; siehe dazu: http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/Rb5.pdf), Teil II wurde in der im September 2002 veröffentlichten Nr. 6 publiziert ("Zur Ahndung von Morden und Misshandlungen außerhalb des KZ Mauthausen sowie von Verbrechen in KZ-Nebenlagern durch österreichische Gerichte"; siehe dazu: http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/Rb5.pdf).

5, 2) Die Höchsturteile des Volksgerichts Linz

Mit Hilfe der Datenbank konnten die Informationen zu den in der Dokumentation von Karl Marschall angeführten Todesurteile und lebenslangen Haftstrafen ergänzt werden:
A) 15. Jänner 1947 (Anklageschrift 30. 10. 1946)
Prozess (LG Linz Vg 6 Vr 2370/47 [vorher Vg 8 Vr 2103/46] / StA Linz 3 St 1902/46) gegen Johann Ludwig (25. 11. 1919), Handelsangestellter, Unterkapo im KZ Auschwitz, Häftling im KZ Gusen
Todesurteil (mit Vermögensverfall) wegen der Misshandlung von Häftlingen des KZ Gusen (Oberösterreich) in seiner Funktion als Stubenältester im Frühjahr 1945, in mindestens sechs Fällen mit Todesfolge.
Am 15. 2. 1947 beschloss der Oberste Gerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens (2 Os 48/47).
Am 4. 11. 1947 wurde Johann Ludwig neuerlich zum Tode (mit Vermögensverfall) verurteilt.
Das Todesurteil wurde am 25. 2. 1948 vollstreckt.

Abgeurteilte Personen: 1
Verurteilung wegen §§ 3/1, 3/2 KVG
Rüter-Kategorie: 8 (NS-Gewaltverbrechen in Haftstätten), 12c (Misshandlung, Verletzung der Menschenwürde)
Opfer: Juden/Jüdinnen, Häftlinge (KZ, Lager, Zuchthäuser)
Dienststelle: Personal von Haftstätten (KZ, Lager, Zuchthäuser)
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Gusen
Tatzeit: 1945
Anmerkung: Mauthausenprozess

Quellen:
Marschall Nr. 58
Akt teilweise kopiert im DÖW (Signatur: 14.898)
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 245
Neue Zeit (Linz), 20. 1. 1947

B) 27. Jänner 1947 (Anklageschrift 11. 10. 1946)
Prozess (LG Linz Vg 8 Vr 1209/46) gegen Franz Strommer (geb. 22. 12. 1893), Abteilungsleiter der Landwirtschaftskasse, Zellenleiter, Blockleiter, Scharführer der Technischen Nothilfe, Gruppenführer der Gau-Wehrmannschaft im Bezirk Rohrbach (Oberösterreich)
Todesurteil (mit Vermögensverfall) wegen der am 30. 4. 1945 in Schwarzenberg (Oberösterreich) erfolgten Erschießung eines gefangen genommenen bayrischen Gendarmeriebezirksoberwachtmeisters, der amerikanischen Truppenteilen den Weg gewiesen und die Bevölkerung aufgefordert hatte, die Häuser weiß zu beflaggen,.
Das Todesurteil wurde mit Entschließung des Bundespräsidenten am 19. 4. 1947 in eine lebenslange Kerkerstrafe umgewandelt.
Am 19. 9. 1949 wurde die Haftstrafe auf 20 Jahre reduziert, am 22. 12. 1953 wurde Strommer bedingt entlassen.

Abgeurteilte Personen: 1
Verurteilung wegen §§ 1/4 KVG; 134 StG
Rüter-Kategorie: 10 (Verbrechen der "Endphase" mit Todesfolge)
Opfer: Deutsche und österreichische Polizeibeamte
Dienststelle: Volkssturm
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Schwarzenberg
Tatzeit: 30. April 1945
Anmerkung: Endphaseverbrechen

Quellen:
Marschall Nr. 54
Akt teilweise kopiert im DÖW (Signatur: 14787/A, 19189/1)
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 1013
Neue Zeit (Linz), 21. 1. 1947

C) 28. Februar 1947 (Anklageschrift 22. 8. 1946)
Prozess (LG Linz Vg 8 Vr 539/46 [StA Linz 3 St 423/46]) gegen Franz Bartik, Ignaz M., Wilfried P. und Alois D.
Am 31. 10. 1945 verurteilte die Strafkammer des LG Linz (LG Linz 6 Vr 554/45) gemäß § 211 RStGB und § 5 StG Franz Bartik zu 15 Jahren Haft, Ignaz M., Wilfried P. und Alois D. erhielten Haftstrafen zwischen 3 und 12 Jahren. Nach erfolgreicher Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH (2 OS 7/46-3) das Urteil am 13. 2. 1946 auf und verwies die Strafsache an das mittlerweile eingerichtete Volksgericht Linz.
Verurteilung von Franz Bartik (geb. 23.2.1900), Bergmann, Ortsgruppenleiter von Ottnang, zu einer lebenslangen Haftstrafe (mit Vermögensverfall) wegen der Ermordung eines serbischen Kriegsgefangenen in Manning (Oberösterreich) am 17. 4. 1945.
Franz Bartik wurde am 12. 2. 1953 bedingt begnadigt.
Wegen Beihilfe an der Beteiligung an der Erschießung eines serbischen Kriegsgefangenen in Manning (Oberösterreich) am 17. 4. 1945 wurden Ignaz M. (geb. 7. 4. 1901) zu 11 Jahren Haft, Wilfried P. (geb. 6. 5. 1908) zu 12 Jahren Haft und Alois D. (geb. 3. 2. 1909) zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Abgeurteilte Personen: 4
Verurteilung wegen §§ 1/1, 1/4 KVG
Rüter-Kategorie: 10 (Verbrechen der "Endphase" mit Todesfolge)
Opfer: Alliierte Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam (serbische)
Dienststelle: NSDAP-Funktionäre (Ortsgruppenleiter Manning)
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Manning
Tatzeit: 17. April 1945
Anmerkung: Endphaseverbrechen

Quellen:
Marschall Nr. 30 (Bartik)
Akt teilweise kopiert im DÖW (Signaturen: 798, 14.789)
Widerstand und Verfolgung Oberösterreich Bd. II, S. 443
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 1011

D) 21. Oktober 1947 (Anklageschrift 26. 8. 1947)
Prozess (LG Linz Vg 6 Vr 1696/53; StA Linz 3 St 103/53 [vorher Vg 8 Vr 5039/46]) gegen Anton Leitner (II), geb. 6. 4. 1918, Lehrer, Leiter eines HJ-Ausbildungslagers
Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe (mit Vermögensverfall) wegen der Erschießung von zwei zu Aufräumarbeiten in Attnang-Puchheim (Oberösterreich) eingesetzten Häftlingen aus dem KZ Ebensee am 23. 4. 1945
Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens (stattgegeben am 19. 10. 1953; Anklageschrift 12. 11. 1953) wurde Anton Leitner am 21. 12. 1953 zu 10 Jahren schweren Kerkers (Freispruch bezüglich der Ermordung eines der beiden KZ?Häftlinge) verurteilt und am 23. 12. 1953 entlassen.

Abgeurteilte Personen: 1
Verurteilung wegen § 1/1 KVG
Rüter-Kategorie: 10 (Verbrechen der "Endphase" mit Todesfolge)
Opfer: Häftlinge (KZ, Lager, Zuchthäuser)
Dienststelle: Volkssturm
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Attnang-Puchheim
Tatzeit: 23. April 1945
Anmerkung: Endphaseverbrechen

Quellen:
Marschall Nr. 31
Akt teilweise kopiert im DÖW (Signatur: 14.788), Zeitungsbericht DÖW 19.188/3
Widerstand und Verfolgung Oberösterreich Bd. II, S. 508
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 581

E) 22. März 1948 (Anklageschrift 11. 11. 1947)
Prozess (LG Linz Vg 8 Vr 868/47 [StA Linz 3 St 244/47]) gegen Franz Kreil (geb. 7. 7. 1913), Lokomotivheizer, Volkssturm- und SA-Mann.
Todesurteil (mit Vermögensverfall) wegen der Ermordung von ungarischen Juden und Jüdinnen als Begleiter eines aus der Steiermark kommenden Transportes in Ternberg (Oberösterreich) Mitte April 1945.
Das Todesurteil wurde am 16. 7. 1948 mit Entschließung des Bundespräsidenten (Zl. 10.498-Pr.K./48) in eine lebenslange Kerkerstrafe umgewandelt. Franz Kreil wurde am 22. 12. 1953 begnadigt.

Abgeurteilte Personen: 1
Verurteilung wegen §§ 1/2 KVG; 134 StG
Rüter-Kategorie: 10 (Verbrechen der "Endphase" mit Todesfolge)
Opfer: Juden/Jüdinnen (ungarische)
Dienststelle: Volkssturm, SA
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Ternberg
Tatzeit: April 1945
Anmerkung: Endphaseverbrechen

Quellen:
Marschall Nr. 27
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 202
Akt teilweise kopiert im DÖW (Signatur: 14795 [Anzeige und Erhebungsbericht], 14796)
Widerstand und Verfolgung Oberösterreich Bd. II, S. 403
Neue Zeit (Linz), 16. 4. 1947

F) 1. März 1949 (Anklageschrift: 14. 12. 1948)
Prozess (LG Linz Vg 10 Vr 5149/47 [StA Linz 3 St 641/47]) gegen Johann Haller (geb. 5. 3. 1913), Sachbearbeiter der Gestapo, Kriminalassistent.
Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe (mit Vermögensverfall) wegen der Misshandlung von 13 Personen von Oktober 1940 bis Mai 1945 in Linz und Freistadt (Oberösterreich) sowie der Verletzung der Menschenwürde von 24 Personen als Sachbearbeiter der Gestapo.

Abgeurteilte Personen: 1
Verurteilung wegen §§ 34, 58 StG ; 10, 11 VG; 3/1, 3/2, 4 KVG
Rüter-Kategorie: 12c (Misshandlung, Verletzung der Menschenwürde)
Opfer: Widerstand und Opposition
Dienststelle: Polizei (Gestapo)
Tatland: Oberösterreich
Tatort: Linz, Freistadt
Tatzeit: Oktober 1940 - Mai 1945
Anmerkung: Gestapo-Prozess

Quellen:
Marschall Nr. 64
OÖLA, Sondergerichte Linz, Schachtel 1016


6) Zusammenfassung

Das Pilotprojekt "EDV-gestützte Erschließung der Volksgerichtsakten im Oberösterreichischen Landesarchiv" läuft seit nunmehr zwei Jahren - das erste Jahr mit finanzieller Unterstützung der Kulturabteilung des Landes Oberösterreich, das zweite Jahr im Auftrag des BM:BWK. Die erste Arbeitsphase (Erfassung aller mit Urteil abgeschlossenen Verfahren des Volksgerichts Linz) wurde im Sommer 2002 abgeschlossen. In der zweiten Arbeitsphase werden die Auswertungen der mit Urteil abgeschlossenen Fälle einer Revision unterzogen sowie die nicht mit Urteil abgeschlossenen Volksgerichtsverfahren, deren Anteil gegenüber den Urteilen weitaus größer ist, in der Datenbank erfasst. In den nächsten Wochen soll daher eine weitere Person mit der Aktenauswertung befasst werden. Voraussichtliches Projektende ist Oktober/November 2003.


Endbericht 2003 (aktualisiert) pdf-Download (101KB)


Claudia Kuretsidis-Haider




Projekt durchgeführt vom Verein zur Förderung justiz-geschichtlicher Forschungen