Aktuell Ahndung von NS-Verbrechen an... Prozesse / Forschungs- projekte ... Volksgerichte ... Geschworenengerichte ... Alliierte ... Umgang mit NS- Verbrechen ... Projekte Service: Akten-Recherche, Rechtsquellen, Downloads, Archiv, Links Wir über uns (FStN: Mission Statement - Geschichte- Partner - Kontakt) ENGLISH | Der Außensenat Ried im Innkreis Aus: Claudia Kuretsidis-Haider / Winfried R. Garscha, Das Linzer Volksgericht. Die Ahndung von NS-Verbrechen in Oberösterreich nach 1945, in: Fritz Mayrhofer/Walter Schuster (Hrsg.), Nationalsozialismus in Linz, Linz 2001, Bd. 2, S. 1494–1496.
Tabelle 11: Beim Kreisgericht Ried (Volksgerichtssenat) befanden sich am 16. November 1948 noch folgende unerledigte Hv-Akten (Statistik des LG Linz, Volksgericht, 18. November 1948): <Anm. 85>
Bei einer Amtsuntersuchung im Mai 1949 wurde festgestellt, daß von den 1947 zugeteilten Fällen noch 2 unerledigt und von den im Jahre 1948 zugewiesenen Akten noch 48 offen waren. Der Gerichtsinspektor kritisierte eine Verhandlungsmüdigkeit [...] insbesondere im Hinblick auf die durch die Presse schon vor längerer Zeit angekündigte Novellierung des Verbotsgesetzes 1947, wonach die weitere Strafverfolgung der Verbrechen nach §§ 8, 10 VG und gewisser Formaltatbestände nach §§ 10, 11 VG entfallen soll. Die Vorsitzenden wollen daher diese Fälle nicht mehr zur Ausschreibung bringen und das Ergebnis der angestrebten Novellierung des Verbotsgesetzes 1947 abwarten. Ich habe die Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß [...] im Falle der anhängigen Verfahren nach dem Verbotsgesetz keine Weisung bisher erging, mit der Durchführung der Verhandlung solcher Anklagen zuzuwarten und daher diese Verfahren nach wie vor fortzusetzen sind. Seit 1. Jänner 1949 wurde durchschnittlich nur mehr einmal alle vierzehn Tage verhandelt. Der Gerichtsinspektor wohnte mehreren Volksgerichtsverhandlungen bei und beurteilte die Verhandlungsführung des Vorsitzenden als positiv. Als Problem sah er an, daß es dem Vorsitzenden und dem Beisitzer (die beiden beim Volksgericht tätigen Vorsitzenden wechselten sich in der Vorsitzführung ab und waren jeweils bei der anderen Verhandlung Beisitzer) oftmals nicht gelang, die Schöffen von der richtigen Auslegung und Anwendung des Verbotsgesetzes 1947 zu überzeugen, insbesonders wenn es sich um Anklagen gg. die sogenannten "österreichischen Legionäre" handelt, die gerade im KG-Sprengel Ried sehr häufig sind. Vom OGH wurden bis zum Stichtag 17 Urteile im Überprüfungsverfahren aufgehoben. Der Gerichtsinspektor stellte sogar die Überlegung an, mit Rücksicht auf diese Umstände zu erwägen, ob der Außensenat Ried des Volksgerichtes Linz nicht aufzulassen, bzw. die Zuweisung von weiteren Fällen zur Durchführung der Verhandlungen an diesen Außensenat einzustellen wäre.<Anm. 86> Tabelle 12: Volksgerichtssachen Linz, Senat Ried/Innkreis (Stichtag 2. Mai 1949):<Anm. 87>
Anmerkungen: <Anm. 82> <Anm. 83> <Anm. 84> <Anm. 85> <Anm. 86> <Anm. 87> |
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