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Eduard Ambrosch

30. August 1946: Todesurteil (mit Vermögensverfall) gegen Eduard Ambrosch (geb. 7. 2. 1881), Oberverwalter und oberster Kommandant der Justizwache des Zuchthauses Stein/Donau (Niederösterreich),
* wegen der Weitergabe des Erschießungsauftrages bezüglich zweier durch die Strompolizei überstellter Häftlinge,
* wegen der erfolglosen Verleitung zweier Justizaufseher zur Ermordung dieser beiden Häftlinge sowie
* wegen Misshandlung von Häftlingen auf dem Transport von Stein nach Bayern.

Ambrosch gehörte vor 1938 der illegalen NSDAP an.
Das Todesurteil wurde am 28. 2. 1947 vollstreckt.


Von Claudia Kuretsidis-Haider