www.nachkriegsjustiz.at
   
  Prozesse vor dem Volksgericht Wien wegen Verbrechen in Auschwitz
Die bisher eruierten Wiener Volksgerichtsverfahren mit Tatort Auschwitz-Birkenau

I. Prozesse mit Urteil

LG Wien Vg 11a Vr 3207/47
Erstes Verfahren gegen Franz SCH., geb. 15.9.1907, wegen Verbrechen gemäß § 4 Kriegsverbrechergesetz (Verletzung der Menschenwürde) begangen an Jüdinnen/Juden in Wien im Jahre 1938 bei einer Hausdurchsuchung, und gemäß § 3/1 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen),begangen durch Misshandlung von Häftlingen im KZ-Auschwitz in den Jahren 1941 ff. unter Ausnutzung seiner dienstlichen Gewalt als SS-Unterscharführer – in mindestens einem Fall mit Todesfolge – sowie gemäß §§ 10, 11 Verbotsgesetz (Illegalität, "Alter Kämpfer").
Verlauf des Gerichtsverfahrens:
Am 25.8.1948 wurde SCH. zu 6 Jahren schweren Kerkers verurteilt: Schuldspruch bezüglich §§ 10, 11 VG, §§ 3/1, 4 KVG. Am 18.12.1951 erfolgte die bedingte Nachsehung der Reststrafe durch Entschließung des Bundespräsidenten (Weihnachtsamnestie).
(Das von Polen angestrengte Auslieferungsverfahren wegen Verbrechen im KZ Auschwitz wurde ab 9.6.1948 als Verfahren Vg 1a Vr 4722/48 geführt; eine Auslieferung erfolgte nicht.)

LG Wien Vg 1a Vr 4722/48
Zweites Verfahren gegen Franz SCH., geb. 15.9.1907, wegen Verbrechen gemäß § 3/2 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen), begangen durch Misshandlung von Häftlingen im KZ-Auschwitz in den Jahren 1940–1945 unter Ausnutzung seiner dienstlichen Gewalt als SS-Unterscharführer – in mindestens einem Fall mit Todesfolge – sowie § 6 Kriegsverbrechergesetz (missbräuchliche Bereicherung), begangen an Häftlingen im KZ-Auschwitz in den Jahren 1940–1945. Wegen des Tötungsdelikts erfolgte die Ausweitung der Anklage auf §§ 134, 135/5 Strafgesetz (gemeiner Mord) in Tateinheit mit § 1 Kriegsverbrechergesetz (Kriegsverbrechen).
Am 3.10.1951 wurde SCH. zu 4 Jahren schweren Kerkers verurteilt: Schuldspruch bezüglich §§ 3/1, 6 KVG; Freispruch bezüglich §§ 134, 135/1 StG und § 1 KVG.


LG Wien Vg 13 Vr 167/52
Verfahren gegen Andreas B., geb. 28.7.1919, wegen Verbrechen gemäß § 3 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen), begangen durch Misshandlung von Mithäftlingen (Roma) im KZ-Auschwitz von April 1943 bis Oktober 1944 als Häftlings-Capo.
Am 7.10.1952 wurde B. freigesprochen.

 

II. Vorerhebungen/Voruntersuchungen, die ohne Anklageerhebung eingestellt wurden


LG Wien Vg 3c 2370/45, fortgesetzt unter der Geschäftszahl LG Wien Vg 3b Vr 5712/46
Verfahren wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde), begangen im KZ Auschwitz .
Details noch nicht eruiert.


LG Wien Vg 3d Vr 3520/46
Verfahren gegen einen SS-Angehörigen im KZ Auschwitz wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde).
Details noch nicht eruiert.


LG Wien Vg 3d Vr 5145/46

Verfahren wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde), begangen im KZ Auschwitz .
Details noch nicht eruiert.


LG Wien Vg 5b Vr 6755/47
Verfahren gegen einen Angehörigen der Lagerwache des KZ Auschwitz wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde)
Details noch nicht eruiert.


LG Wien Vg 8b Vr 880/49
Verfahren gegen den flüchtigen Wilhelm C., geb. 12.12.1915, deutscher Staatsangehöriger, wegen § 3 Kriegsverbrecher-gesetz (Quälereien/Misshandlungen) sowie §§ 5, 134, 135/1 und 135/3 Strafgesetz (Mitschuld am Mord, Meuchelmord und bestellten Mord), begangen als Rapportführer im KZ Auschwitz.
C. wurde beschuldigt, Häftlinge in der unmenschlichsten Weise misshandelt zu haben und auch misshandeln haben zu lassen, so dass sie zum Teil an den Folgen der Misshandlungen starben. Des weiteren soll er an der Selektion von Häftlingen, welche später in der Gaskammer ermordet wurden, beteiligt gewesen sein.
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung:
5.9.1957: Einstellung des Verfahrens wegen § 3 KVG gemäß § 13 NS-Amnestie 1957 und Fortsetzung des Verfahrens wegen §§ 5, 134, 135/1 und 3 StG und Abbrechung gemäß § 412 StPO.
20.11.1959: Einstellung des Verfahrens wegen §§ 5, 134, 135/1 und 3 StG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft: kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung].


LG Wien Vg 8e Vr 292/55
Verfahren gegen Jakob KOZELLZIK (KOZIOLCZYK), den »Henker vom KZ Auschwitz«, wegen Verbrechen gemäß §§ 3 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen) und § 134 Strafgesetz (Mord)
Details noch nicht eruiert.