Prozesse vor dem
Volksgericht Wien wegen Verbrechen in Auschwitz
Die bisher eruierten Wiener Volksgerichtsverfahren mit
Tatort Auschwitz-Birkenau
I. Prozesse
mit Urteil
LG Wien Vg 11a Vr 3207/47
Erstes Verfahren gegen Franz SCH., geb. 15.9.1907, wegen Verbrechen gemäß
§ 4 Kriegsverbrechergesetz (Verletzung der Menschenwürde) begangen
an Jüdinnen/Juden in Wien im Jahre 1938 bei einer Hausdurchsuchung, und
gemäß § 3/1 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen),begangen
durch Misshandlung von Häftlingen im KZ-Auschwitz in den Jahren 1941
ff. unter Ausnutzung seiner dienstlichen Gewalt als SS-Unterscharführer
– in mindestens einem Fall mit Todesfolge – sowie gemäß
§§ 10, 11 Verbotsgesetz (Illegalität, "Alter Kämpfer").
Verlauf des Gerichtsverfahrens:
Am 25.8.1948 wurde SCH. zu 6 Jahren schweren Kerkers verurteilt: Schuldspruch
bezüglich §§ 10, 11 VG, §§ 3/1, 4 KVG. Am 18.12.1951
erfolgte die bedingte Nachsehung der Reststrafe durch Entschließung
des Bundespräsidenten (Weihnachtsamnestie).
(Das von Polen angestrengte Auslieferungsverfahren wegen Verbrechen im KZ
Auschwitz wurde ab 9.6.1948 als Verfahren Vg 1a Vr 4722/48 geführt; eine
Auslieferung erfolgte nicht.)
LG Wien Vg 1a Vr 4722/48
Zweites Verfahren gegen Franz SCH., geb. 15.9.1907, wegen Verbrechen gemäß
§ 3/2 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen), begangen
durch Misshandlung von Häftlingen im KZ-Auschwitz in den Jahren 1940–1945
unter Ausnutzung seiner dienstlichen Gewalt als SS-Unterscharführer –
in mindestens einem Fall mit Todesfolge – sowie § 6 Kriegsverbrechergesetz
(missbräuchliche Bereicherung), begangen an Häftlingen im KZ-Auschwitz
in den Jahren 1940–1945. Wegen des Tötungsdelikts erfolgte die
Ausweitung der Anklage auf §§ 134, 135/5 Strafgesetz (gemeiner Mord)
in Tateinheit mit § 1 Kriegsverbrechergesetz (Kriegsverbrechen).
Am 3.10.1951 wurde SCH. zu 4 Jahren schweren Kerkers verurteilt: Schuldspruch
bezüglich §§ 3/1, 6 KVG; Freispruch bezüglich §§
134, 135/1 StG und § 1 KVG.
LG Wien Vg 13 Vr 167/52
Verfahren gegen Andreas B., geb. 28.7.1919, wegen Verbrechen gemäß
§ 3 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen), begangen
durch Misshandlung von Mithäftlingen (Roma) im KZ-Auschwitz von April
1943 bis Oktober 1944 als Häftlings-Capo.
Am 7.10.1952 wurde B. freigesprochen.
II. Vorerhebungen/Voruntersuchungen, die ohne Anklageerhebung
eingestellt wurden
LG Wien Vg 3c 2370/45,
fortgesetzt unter der Geschäftszahl LG
Wien Vg 3b Vr 5712/46
Verfahren wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz
(Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde), begangen
im KZ Auschwitz .
Details noch nicht eruiert.
LG Wien Vg 3d Vr 3520/46
Verfahren gegen einen SS-Angehörigen im KZ Auschwitz wegen Verbrechen
gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen,
Verletzung der Menschenwürde).
Details noch nicht eruiert.
LG Wien Vg 3d Vr 5145/46
Verfahren wegen Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz
(Quälereien/Misshandlungen, Verletzung der Menschenwürde), begangen
im KZ Auschwitz .
Details noch nicht eruiert.
LG Wien Vg 5b Vr 6755/47
Verfahren gegen einen Angehörigen der Lagerwache des KZ Auschwitz wegen
Verbrechen gemäß §§ 3, 4 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen,
Verletzung der Menschenwürde)
Details noch nicht eruiert.
LG Wien Vg 8b Vr 880/49
Verfahren gegen den flüchtigen Wilhelm C., geb. 12.12.1915, deutscher
Staatsangehöriger, wegen § 3 Kriegsverbrecher-gesetz (Quälereien/Misshandlungen)
sowie §§ 5, 134, 135/1 und 135/3 Strafgesetz (Mitschuld am Mord,
Meuchelmord und bestellten Mord), begangen als Rapportführer im KZ Auschwitz.
C. wurde beschuldigt, Häftlinge in der unmenschlichsten Weise misshandelt
zu haben und auch misshandeln haben zu lassen, so dass sie zum Teil an den
Folgen der Misshandlungen starben. Des weiteren soll er an der Selektion von
Häftlingen, welche später in der Gaskammer ermordet wurden, beteiligt
gewesen sein.
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung:
5.9.1957: Einstellung des Verfahrens wegen § 3 KVG gemäß §
13 NS-Amnestie 1957 und Fortsetzung des Verfahrens wegen §§ 5, 134,
135/1 und 3 StG und Abbrechung gemäß § 412 StPO.
20.11.1959: Einstellung des Verfahrens wegen §§ 5, 134, 135/1 und
3 StG gemäß § 109 StPO [Erklärung der Staatsanwaltschaft:
kein Grund zur weiteren gerichtlichen Verfolgung].
LG Wien Vg 8e Vr 292/55
Verfahren gegen Jakob KOZELLZIK (KOZIOLCZYK), den »Henker vom KZ Auschwitz«,
wegen Verbrechen gemäß §§ 3 Kriegsverbrechergesetz (Quälereien/Misshandlungen)
und § 134 Strafgesetz (Mord)
Details noch nicht eruiert.
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