Zusätzliche Informationen zu den Gerichtsverfahren LG Graz Vg
1 Vr 832/45 und LG Graz 7 Vr 377/61
Verfahren vor dem Volksgericht Graz (1946) und vor einem Geschwornengericht am Landesgericht für Strafsachen Graz (1961-1963)
Gegenstand des Verfahrens:
Ermordung von 9 ungarisch-jüdischen Zwangsarbeitern nach Kriegsende im Mai 1945 auf der Störingalpe im Gemeindegebiet von Übelbach/Land.
HOCHREINER war Führer der Pionierstandarte Graz und stellte zu Kriegsende eine Werwolfgruppe bestehend aus HJ- und Volkssturmangehörigen auf. Auf seinen Befehl wurden
die ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter ermordet; FRÜHWIRTH spielte dabei eine führende Rolle indem er die nach der Exekution noch Lebenden mit Kopfschüssen tötete.
Vier Beschuldigte wurden nach Kriegsende verhaftet und im Juni 1946 verurteilt (die Angeklagten Karl CSERCSEVICS und Josef WIND zum Tode). Die Beschuldigten HOCHREINER und FRÜHWIRTH konnten
erst Anfang der 1960er Jahre ausgeforscht werden.
Tatort/Tatland:
Übelbach (Bezirk Graz-Umgebung, Steiermark), Störingalpe [fälschlich auch: Staringalpe]
Verlauf des Verfahrens vor dem Volksgericht Graz:
9.5.1946:
Exhumierung der Leichen der 9 ermordeten ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter.
13.5.1946:
Gutachten über die Todesursachen. Folgende Leichen konnten identifiziert werden:
STERN György, geb. 11.1.1910, SCHLUSSER Kálmán (auch Koloman), geb. 30.8.1904, DÖMÖLKI József Dr., geb. ?
11.6.1946:
Anklageerhebung gegen Raimund KRENN, Josef KAHLBACHER, Karl CSERCSEVICS und Josef WIND wegen Verbrechen des Mordes nach §§ 134, 135/4 StG.
Josef WIND weiters wegen §§ 8, 11 VG.
(Die Beschuldigten HOCHREINER und FRÜHWIRTH konnten zum damaligen Zeitpunkt nicht ausgeforscht werden.)
14.8.1946:
Verurteilung des Karl CSERCSEVICS und des Josef WIND zum Tod durch den Strang.
Verurteilung des Raimund KRENN zu 12 Jahren schweren Kerkers.
Verurteilung des Josef KAHLBACHER zu 7 Jahren strengen Arrests.
29.11.1946:
Hinrichtung des Karl CSERCSEVICS und des Josef WIND.
Verlauf des Verfahrens vor dem Straflandesgericht Graz:
7.2.1961:
Fortsetzung des Verfahrens LG Graz Vg 1 Vr 832/45 unter der Geschäftszahl LG Graz 7 Vr 377/61.
11.5.1962:
Anklageerhebung gegen Josef FRÜHWIRTH wegen §§ 134, 135/1,3 StG (Verbrechen des bestellten Meuchelmordes) und Richard HOCHREINER wegen §§ 5, 134, 135/1 StG
(Anstiftung zum Meuchelmord).
27.6.1962:
Verurteilung des Josef FRÜHWIRTH zu 3 Jahren schweren Kerkers.
Verurteilung des Richard HOCHREINER zu 7 Jahren schweren Kerkers.
26.11.1962:
Urteilsaufhebung im Fall HOCHREINER durch den Obersten Gerichtshof
6.3.1963:
Freispruch HOCHREINER.
26.7.1963:
Bedingte Entlassung des Josef FRÜHWIRTH.
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