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Andreas Feldner

24. Juli 1946: Todesurteil (mit Vermögensverfall) gegen Andreas Feldner (geb. 11. 2. 1906), Bezirksoberleutnant der Gendarmerie, wegen der auf Befehl des Gestapokommissärs von Kärnten durchgeführten Erschießung eines gefangenen, verwundeten Partisanen, den die Gestapo in Klagenfurt (Kärnten) am 4. 4. 1945 nicht in das Polizeigefängnis übernommen hatte, sowie Befehl zur Erschießung eines weiteren Partisanen am 7. 4. 1945, beides im Johernigwald bei Eberstein (Gemeinde St. Oswald, Kärnten).
Das Todesurteil wurde am 6. 11. 1946 mit Entschließung des Bundespräsidenten in die Strafe von 20 Jahren schweren Kerkers umgewandelt.
Er verbüßte die Haft in der Männerstrafanstalt Stein/Donau.



Von Claudia Kuretsidis-Haider