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Ernst Heeger

21. März 1946: lebenslange Kerkerstrafe (ergänzt durch Dunkelhaft am 9. Mai jeden Jahres und Vermögensverfall) gegen Ernst Heeger (geb. 20. 5. 1922), Elektriker, Soldat des 85. Gebirgsjägerregiments, wegen Erschießung eines österreichischen Wehrmachtssoldaten am 9. Mai 1945 in einem US-amerikanischen Kriegsgefangenenlager in Italien.
Zitat Marschall (Volksgerichtsbarkeit und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich, S. 117f.):
"Der Angeklagte wurde für schuldig erkannt, als Soldat des 85. Gebirgsjägerregiments in der Nacht vom 8. auf den 9. 5. 1945 in Caluso (Oberitalien) nach der für die Heeresgruppe Italien eingetretenen Kapitulation einen österreichischen Soldaten seiner Einheit, der einer Gruppe angehörte, der Meuterei vorgeworfen wurde, nach einer Rauferei auf Befehl des Hauptfeldwebels [Josef Zagel, am 14.12.1948 freigespreochen] vorsätzlich durch Versetzen eines Genickhiebes mit dem gewehrkolben und durch zwei scharfe Gewehrschüsse getötet und dadurch im angenommenen Interesse der deutschen Wehrmacht im Zusammenhang mit militärischen Handlungen eine Tat begangen zu haben, die den natürlichen Anforderungen der Menschlichkeit widersprach." (§§ 1/2 KVG, § 134 StG)

Der OGH hob das Urteil am 8. August 1949 auf (5 Os 160/49), da infolge des Handelns auf Grund eines Befehls erhebliche Bedenken in Richtung des Mordvorwurfs bestanden. Bezüglich § 1 Abd. 2 KVG (Kriegsverbrechen) erfolgte keine Aufhebung des Schuldspruchs.
17. November 1949: Verurteilung von Ernst Heeger zu 10 Jahren schweren Kerkers wegen Kriegsverbrechen und Totschlag. (§§ 1/2 KVG, 140 StG)


Von Claudia Kuretsidis-Haider