Österreichische
Volksgerichte: Todesurteile und lebenslange Haftstrafen (1945 bis 1955)
In die nachfolgenden Listen aufgenommen wurden sämtliche
Verfahren, in denen eine Verurteilung zum Tode oder zu lebenslangem Kerker
erfolgte, unabhängig davon, ob diese Urteile rechtkräftig wurden.
Die Reihung erfolgt nach dem Datum des rechtskräftig gewordenen Urteils
eines Volksgerichts, auch wenn dieses kein Höchsturteil mehr war. Eventuelle
weitere Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden angeführt, beeinflussen
die chronologische Reihung aber nicht.
Als "rechtskräftig" wird die endgültige Entscheidung des
Gerichts bezeichnet; formal waren alle Urteile der Volksgerichte rechtskräftig,
weil keine Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde möglich war. Allerdings
konnten der Oberste Gerichtshof — in besonderen Ausnahmefällen
(falsche Zeugenaussagen und andere in § 353 StPO vorgesehene Gründe
für die außerordnetliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens) auch
die Volksgerichte selbst — Volksgerichtsurteile aufheben.
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