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Österreichische Volksgerichte: Todesurteile und lebenslange Haftstrafen (1945 bis 1955)

In die nachfolgenden Listen aufgenommen wurden sämtliche Verfahren, in denen eine Verurteilung zum Tode oder zu lebenslangem Kerker erfolgte, unabhängig davon, ob diese Urteile rechtkräftig wurden. Die Reihung erfolgt nach dem Datum des rechtskräftig gewordenen Urteils eines Volksgerichts, auch wenn dieses kein Höchsturteil mehr war. Eventuelle weitere Urteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden angeführt, beeinflussen die chronologische Reihung aber nicht.
Als "rechtskräftig" wird die endgültige Entscheidung des Gerichts bezeichnet; formal waren alle Urteile der Volksgerichte rechtskräftig, weil keine Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde möglich war. Allerdings konnten der Oberste Gerichtshof — in besonderen Ausnahmefällen (falsche Zeugenaussagen und andere in § 353 StPO vorgesehene Gründe für die außerordnetliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens) auch die Volksgerichte selbst — Volksgerichtsurteile aufheben.




Von Claudia Kuretsidis-Haider