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Rudolf Neumayer

2. Februar 1946: Lebenslange Haftstrafe (mit Vermögensverfall) für Dr. Rudolf Neumayer (geb. 18. 5. 1887), Beamter, ab Februar 1934 Leiter des Finanzamtes der Stadt Wien, November 1936 bis März 1938 Finanzminister der Regierung Schuschnigg, und nach dem "Anschluss" in dieser Funktion auch der Regierung Seyss-Inquart (Mitwirkung an der Beschlussfassung des so genannten "Anschlussgesetzes" vom 13. März 1938, Überleitung der österreichischen Finanzverwaltung in die deutsche Reichsfinanzverwaltung), Juni 1938 bis Dezember 1945 Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherungsgesellschaft, wegen der Vorbereitung und Förderung der Machtergreifung der NSDAP in Österreich in seiner Funktion als Finanzminister der nationalsozialistischen Regierung Seyss-Inquart ab dem 12. 3. 1938 sowie der Zustimmung für das Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (BgBl. Nr. 75/38) anlässlich der Volksabstimmung am 13. 3. 1938.

Am 30.12.1948 erfolgte die Enthaftung und Unterbrechung des Strafvollzugs auf Grund schwerer Erkrankung. Am 15.12.1951 wurde Neumayer die Reststrafe sowie die mit der Verurteilung verbundenen Rechtsfolgen durch den Bundespräsidenten nachgesehen, der Vermögensverfall war davon aber nicht betroffen. Am 5. 6. 1953 wurde sein Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Das Urteil ist am 20. 3. 1957 durch Tilgung erloschen.



Von Claudia Kuretsidis-Haider