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Johann Zabrs

4.11.1946: Verurteilung des Johann Zabrs (geb. 21.11.1886, verstorben am 9.2.1958), Handelshilfsarbeiter, der SA-Wachmannschaft im Lager Engerau und Mitglied der NSDAP vor 1938 war, zu 15 Jahren schweren Kerkers. Am 12.3.1949 stellte er einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Am 9.4.1951 beschloss das LG Wien diesem nicht stattzugeben.
Im Zuge des 3. Engerau-Prozesses wurde im Urteil festgestellt, dass sich das Volksgericht eine selbständigen Verfolgung betreffend der Tatbestandes "Morde an Insassen des Lagers Engerau während des Marsches in der Nacht vom 29. auf den 30.3.1945" vorbehalte. Dieses Verfahren (LG Wien Vg 9 Vr 397/50) wurde am 19.5.1952 eingestellt.
Mit Erlass des Justizministeriums vom 18.12.1953 wurde Johann Zabrs am 22.12.1953 aus der Strafanstalt Stein entlassen. Der Rest der Strafe wurde nachgesehen. Allerdings wurde Zabrs noch am selben Tag von Angehörigen der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und befand sich – als "Verwahrungshäftling" – bis 5.3.1954 in sowjetischem Gewahrsam.

 

 



Von Claudia Kuretsidis-Haider