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60 Jahre Befreiung
von Auschwitz – 40 Jahre Frankfurter Auschwitzprozess Presseerklärung der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz Am 27. 1. 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz von der Roten Armee befreit. Noch wenige Tage zuvor wurden über 50.000 Häftlinge auf Todesmärsche in den Westen des Reiches geschickt. Wie viele Menschen in Auschwitz ermordet wurden, ist unbekannt. Berechnungen der Gedenkstätte Auschwitz gehen von ca. 1,5 Mio. ermordeter Menschen aus – darunter über 1 Mio. Jüdinnen und Juden, 20.000 Roma und Sinti, 11.700 sowjetische Kriegsgefangene und 83.000 aus politischen und anderen Gründen nach Auschwitz Deportierte. Der Tag der Befreiung markiert aber auch den Beginn der Strafverfolgung der Täter. Die Justiz konnte sich auf die Zeugenaussagen von überlebenden Häftlingen und auf heimlich gesammelte Dokumente stützen. Die ersten Prozesse gegen Kommandanten und Aufseher/innen fanden in Polen statt. Österreichische Angeklagte waren u.a. der Gestapochef von Auschwitz, Maximilian Grabner, und Maria Mandel, Oberaufseherin im Frauenlager Auschwitz-Birkenau, welche beide im Jänner 1948 in Krakau hingerichtet wurden. Zum Inbegriff für den nationalsozialistischen Massenmord wurde "Auschwitz" erst durch den Frankfurter Auschwitz-prozess 1963–1965 und die darauffolgende Auseinandersetzung der deutschen Gesellschaft mit diesem Thema. In Österreich wurde das erste (und einzige) große Ermittlungsverfahren – gegen insgesamt 51 österreichische Angehörige der Lager-SS – erst 1960 eingeleitet. Die gerichtlichen Untersuchungen zogen sich über 1 Jahrzehnt lang hin, nur gegen vier Beschuldigte wurde schließlich Anklage erhoben. In zwei mehrwöchigen Prozessen wurden 1972 alle vier trotz teilweise erdrückender Beweislast von den Geschworenen freigesprochen. Eine Auseinandersetzung der Rolle von Österreicher/innen im Vernichtungslager Auschwitz erfolgte jedoch hierzulande nicht. Der Frankfurter Auschwitzprozess ist gegenwärtig Thema einer deutschen Großausstellung, die 2007 von der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz, durch einen Österreich-Teil ergänzt, nach Wien gebracht werden soll und sich erstmals mit diesem Thema, das auch Teil der österreichischen Geschichte ist, auseinandersetzt. Die Zentrale österreichische
Forschungsstelle Nachkriegsjustiz dokumentiert die Auseinandersetzung der
österreichischen Justiz mit den NS-Verbrechen und untersucht die Aktualität
der Nachkriegs- prozesse für die Ahndung von Humanitätsverbrechen
in der Gegenwart. |
25.1.2005 |
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