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Der vermutlich letzte österreichische Prozess wegen NS-Verbrechen bleibt abgebrochen
Justizministerin Miklautsch hält weitere Schritte der Justiz im Prozess gegen Heinriss Gross wegen des Vorwurfs der Ermordnung von Kindern in der NS-Euthanasieanstalt "Am Spiegelgrund" nicht für erforderlich: Einstellung des Verfahrens steht bevor


Am 21. März 2005 beantwortete Justizministerin Karin Miklautsch eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger betreffend den Stand des Verfahrens gegen den Psychiater und Gerichtsgutachter Heinrich Gross, gegen den 1999 Anklage wegen der Beteiligung am NS-Kinder-euthanasieprogramm erhoben wurde. Demnach bleibt das Verfahren LG Wien: 23b 12100/97 (wegen des Verdachts der Ermordung von 9 Kindern im Jahre 1944 ) abgebrochen, auch die gegen Dr. Gross geführte Voruntersuchung wegen weiterer Fakten, die im Zuge des erstgenannten Prozesses zum Vorschein kamen (LG Wien 232 Ur 2636/99w), wird nicht fortgesetzt. Die österreichischen Tageszeitungen kommentierten die Anfragebeantwortung übereinstimmend als Signal für die bevorstehende endgültige Einstellung des Prozesses.

Links:
Anfrage der Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Justiz





Nationalrat, XXII.GP, 2574/J und 2508/AB