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Der 1915 geborenen Arzt war ab 1932 HJ- und ab 1933 SA-Mitglied
(April 1937: Ernennung zum SA-Oberscharführer, 1938 SA-Obertruppführer
der Sanität) gewesen, nicht jedoch Mitglied der illegalen NSDAP. Dennoch
bekam er mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 6.335.729 eine Nummer aus dem für
"Illegale" reservierten Nummernblock, auch das Datum der Aufnahme
in die NSDAP (1. Mai 1938) war das für "Illegale" vorgesehene
(formelle) Beitrittsdatum. Das 1997 eingeleitete Verfahren (LG Wien 23b 12100/97) wird wegen des Verdachts der Ermordnung von 9 Kindern in der Wiener Kinderheilanstalt Am Spiegelgrund in den Monaten Juli bis September 1944 geführt. Da dieser Tatvorwurf, der sich auf Dokumente gründet, die erst in den 1990er Jahren in ehemaligen DDR-Archiven gefunden wurden, dem Volksgericht noch nicht bekannt war, war er nicht Gegenstand der Verfahrenseinstellung von 1951, was die Voraussetzung für die Eröffnung eines neuerlichen Gerichtsverfahrens bildete. Im Zuge dieses Verfahrens wurden der Staatsanwaltschaft weitere mutmaßliche Tatbestände bekannt, von denen das Volksgericht keine Kenntnis hatte, weshalb parallel zu dem Verfahren , in dem bereits 1999 Anklage erhoben worden war, eine weitere Voruntersuchung gegen Heinrich Gross eingeleitet wurde (ursprüngliche Geschäftszahl: 23b Vr 3585/99, neu: 232 Ur 2636/99w). Nach dem Tod des Beschuldigten (15. Dezember 2005) wurden im April 2006 sämtliche Verfahren gegen ihn eingestellt. Links: ORF-Meldung (05.07.2006) über Ehrung für überlebende "Spiegelgrund"-Opfer |
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