Zur Ahndung von Wehrmachtsverbrechen in Österreich
Eine Ergänzung zur »Wehrmachtsausstellung«
Die Wanderausstellung Verbrechen
der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 19411945
enthält im Abschnitt »Nachkriegszeit« eine Aufstellung über
die Strafverfolgung in Ost und West: Demnach wurden in der Bundesrepublik
Deutschland und in der DDR folgende Urteile wegen Wehrmachtsverbrechen gefällt:
Bis 1958:
BRD 89 Urteile (81 Personen wurden schuldig gesprochen, das Verfahren
gegen 90 Personen endete mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung)
DDR 65 Urteile (66 Personen wurden schuldig gesprochen, das Verfahren
gegen 16 Personen endete mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung)
Seit 1959:
BRD 21 Urteile (6 Personen wurden schuldig gesprochen, das Verfahren
gegen 27 Personen endete mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung, das Urteil
gegen 1 Person ist unbekannt)
DDR 17 Urteile (19 Personen wurden schuldig gesprochen, es gab keinen
Freispruch und keine Verfahrenseinstellung in einem derartigen Prozess)
Für Österreich muss als Einschnitt das Jahr 1955 (Abschaffung
der Volksgerichtsbarkeit) gelten; ab 1956 wurden NS-Verbrechen durch Geschworenengerichte
geahndet.
Die Zahlen für die Jahre 19451955
können noch nicht genannt
werden, da die Erhebung sämtlicher Urteile der Volksgerichte erst begonnen
hat. Bisher ist es aber den MitarbeiterInnen der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
noch nicht gelungen, auch nur ein einziges Volksgerichtsverfahren zu eruieren,
in dem Wehrmachtssoldaten für ein Verbrechen außerhalb der Grenzen
Österreichs angeklagt worden wären. Es gab zwar seitens der Staatsanwaltschaften
einschlägige Untersuchungen, die Verfahren dürften aber ausnahmslos
ohne Anklageerhebung eingestellt worden sein. Dies hängt mit der in den
ersten Nachkriegsjahren nicht nur in Österreich festzustellenden Tendenz
zusammen, vor allem Verbrechen an der »eigenen« Bevölkerung
zu ahnden; außerdem war angesichts der erst schrittweise wieder hergestellten
Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen die Vorladung ausländischer ZeugInnen
bzw. die Befragung von ZeugInnen durch ausländische Gerichte im Rechtshilfeverfahren
mit großen Schwierigkeiten verbunden Schwierigkeiten, denen sich
die Volksgerichte angesichts ihrer Überlastung mit Zehntausenden von
Bagatellfällen (Feststellung der Mitgliedschaft zur illegalen NSDAP vor
1938) nur in Ausnahmefällen zu unterziehen bereit waren.
Die Zahlen für die
Geschworenengerichtsverfahren seit 1956 sind hingegen bekannt: Zwischen
1956 und 1975 wurde in Österreich ein einziges Gerichtsverfahren durchgeführt,
in dem es im weitesten Sinne um ein »Wehrmachtsverbrechen«
ging (der Angeklagte war Angehöriger der Geheimen Feldgendarmerie). Der
Prozess endete
mit einem Freispruch. (Mitte der siebziger Jahre wurde die Verfolgung von
NS-Verbrechen in Österreich de facto eingestellt, zwischen 1975 und 1999
wurde gegen keinen einzigen Beschuldigten Anklage erhoben.)
Der Innsbrucker Kriegsverbrecherprozess 1970
Presseberichte
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