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Ahndung von NS-Verbrechen an Roma und Sinti

Das NS-Terror-Regime hat durch die Ermordung von zwei Drittel aller österreichischen Roma und Sinti tiefgreifende soziale Veränderungen innerhalb der Volksgruppe verursacht. Die Ahndung dieser NS-Verbrechen durch die österreichische Volksgerichtsbarkeit (1945-1955) beschränkte sich nach derzeitigem Forschungsstand auf einige wenige Verfahren. Ihre Verfolgung wurde auf kriminalpräventive Verbrechensbekämpfung zurückgeführt und blieb bis Anfang der 70er Jahre ein Randphänomen der Forschung über den Nationalsozialismus.