Ahndung von NS-Verbrechen an weiteren Opfergruppen
Einige Prozesse vor den österreichischen Volksgerichten
wurden wegen Misshandlung und Ermordung von Deserteuren sowie wegen
"standrechtlicher" Hinrichtungen von kampfunwilligen Soldaten und
"Volkssturm"-Angehörigen in den letzten Kriegstagen geführt.
Obwohl zahlreiche Verfahren sowohl vor als auch nach Abschaffung der Volksgerichte
wegen Misshandlung und Ermordung "feindlicher" Zivilisten durch
Angehörige der Deutschen Wehrmacht oder Polizei eingeleitet wurden,
konnte nur ein verschwindend kleiner Bruchteil dieser Verfahren mit einem
Urteil abgeschlossen werden, weil die Beweismittel nicht ausreichten und keine
ausländischen Zeugen vorgeladen werden konnten.
Über die Ahndung von Verbrechen an weiteren Opfergruppen (ZeugInnen Jehovas,
von den Nazis als "Asoziale" bezeichnete, "gewöhnliche
Kriminelle", etc.) gibt es bislang kaum Kenntnisse. Verbrechen an den
ZeugInnen Jehovas sind einige wenige insofern geahndet worden, als
es Verfahren gegen Angehörige des "Referats für Bibelforscher"
bei der Gestapo wegen §
3 KVG (Quälereien und Misshandlungen) und §
4 KVG (Verletzung der Menschenwürde).gegeben hat.
In Hinblick auf die Ahndung von Verbrechen an so genannten "Asozialen"
ist bislang nur bekannt, dass vereinzelt Prozesse gegen Beschäftige der
"Arbeitsanstalt für asoziale Frauen" in Wien, Am Steinhof -
wiederum wegen der Delikte Misshandlung und Verletzung der Menschenwürde
- geführt wurden. Zur Behandlung der betroffenen Frauen nach 1945 siehe:
Euthanasie-Prozesse
seit 1945 in Österreich und Deutschland
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