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Österreichisches Babij-Jar-Verfahren (1963–1972)
LG Wien 27e Vr 4818/63

Vorerhebungen gegen 168 Angehörige des Polizeibataillons 314 des Polizeiregiments Russland-Süd

Opfer: Juden/Jüdinnen, Roma
Tatland (Tatort): Ukraine (Babi Yar / Babij Jar)
Tatvorwurf:
Am 29. und 30. September 1941 wurden in der Babi-Jar-Schlucht bei Kiew 33.771 Menschen erschossen. Ihre Kleidung wurde auf 137 Lkw verladen und der NS-Volkswohlfahrt übergeben. Der Massenmord wurde von dem zur Einsatzgruppe C gehörigen Sonderkommando 4a ab Juni 1941 im rückwärtigen Operationsgebiet der 6. Armee durchgeführt. Am Massaker beteiligte sich auch das Polizeibataillon 314 des Polizeiregiments Russland-Süd (später: Polizeiregiment 10), dem viele Österreicher angehörten.
Im September und Oktober 1941 war das Sonderkommando 4a in Kiew stationiert. Während dieser Zeit fanden mehrere Exekutionen von Juden/Jüdinnen, Zigeunern und potentiellen Gegnern des NS-Regimes sowie Geisteskranken statt.
Verlauf des Verfahrens:
1963 leitete die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen ehemalige Mitglieder dieses Polizeibataillons ein. Nach umfangreichen Erhebungen (über 4.000 Aktenseiten!) wurde am 21.1.1972 die Anzeige gegen 126 Beschuldigte gemäß § 90 StPO zurückgelegt, gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Verfahren wegen Unauffindbarkeit gemäß § 412 StPO abgebrochen. 41 Beschuldigte waren bereits verstorben – gegen sie war das Verfahren bereits 1966–1969 eingestellt worden.