Österreichisches Babij-Jar-Verfahren (1963–1972)
LG Wien 27e Vr 4818/63
Vorerhebungen gegen 168 Angehörige des Polizeibataillons
314 des Polizeiregiments Russland-Süd
Opfer: Juden/Jüdinnen,
Roma
Tatland (Tatort):
Ukraine (Babi Yar / Babij Jar)
Tatvorwurf:
Am 29. und 30. September 1941 wurden in der Babi-Jar-Schlucht bei Kiew 33.771
Menschen erschossen. Ihre Kleidung wurde auf 137 Lkw verladen und der NS-Volkswohlfahrt
übergeben. Der Massenmord wurde von dem zur Einsatzgruppe C gehörigen
Sonderkommando 4a ab Juni 1941 im rückwärtigen Operationsgebiet
der 6. Armee durchgeführt. Am Massaker beteiligte sich auch das Polizeibataillon
314 des Polizeiregiments Russland-Süd (später: Polizeiregiment 10),
dem viele Österreicher angehörten.
Im September und Oktober 1941 war das Sonderkommando 4a in Kiew stationiert.
Während dieser Zeit fanden mehrere Exekutionen von Juden/Jüdinnen,
Zigeunern und potentiellen Gegnern des NS-Regimes sowie Geisteskranken statt.
Verlauf des Verfahrens:
1963 leitete die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen ehemalige Mitglieder
dieses Polizeibataillons ein. Nach umfangreichen Erhebungen (über 4.000
Aktenseiten!) wurde am 21.1.1972 die Anzeige gegen 126 Beschuldigte gemäß
§ 90
StPO zurückgelegt, gegen einen weiteren Beschuldigten wurde das Verfahren
wegen Unauffindbarkeit gemäß
§ 412 StPO abgebrochen. 41 Beschuldigte waren bereits verstorben
– gegen sie war das Verfahren bereits 1966–1969 eingestellt worden.
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