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Der Tatvorwurf (Anklageschrift vom 18.6.1971) hatte gelautet, die beiden hätten
eine großen Anzahl von Menschen absichtlich getötet durch die Errichtung
und laufende Instandhaltung der Gaskammern und Krematorien in Auschwitz-Birkenau
1941–1944 sowie – im Falle Dejacos – der Ermordung von insgesamt
12 Häftlingen durch Schüsse und Schläge in den Jahren 1940
bis 1942, teilweise im Zusammenwirken mit dem noch nicht ausgeforschten Hans
Olejek.
Übersicht über das Verfahren |
W. R. Garscha / S. Loitfellner (März 2005) |
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