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Die Wiener Auschwitzprozesse des Jahres 1972: Otto GRAF und Franz WUNSCH Am 27. Juni 1972 wurden in Wien die beiden ehemaligen SS-Unterscharführer und Angehörigen der Wachmannschaft des KZ Auschwitz-Birkenau, Otto Graf und Franz Wunsch, von der Anklage der Beteiligung am Mord gemäß (des zur Tatzeit gültigen) § 211 des deutschen Reichsstrafgesetzbuches freigesprochen. Die Eventualfrage nach Totschlag gem. § 212 RStGB wurde von den Geschworenen bei beiden Angeklagten bejaht, jedoch erfolgte ein Freispruch wegen Verjährung. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, an der Tötung einer großen Anzahl von Menschen in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau 1942–1944 beteiligt gewesen zu sein sowie einzelne jüdische und polnische Häftlinge durch Schüsse oder Schläge eigenhändig ermordet zu haben. Übersicht über das Verfahren Presseberichte dazu |
W. R. Garscha / S. Loitfellner (März 2005) |
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