Erstmals statistischer Detail-Vergleich der Tätigkeit
zweier österreichischer Volksgerichte möglich Eingeleitete Verfahren – Anklagen –
Verurteilungen (Männer/Frauen) wegen NS-Verbrechen in den Oberlandesgerichtssprengeln
Wien und Linz (=Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich,
Salzburg, Wien) 1945–1955
Vorläufige Ergebnisse der elektronischen Auswertung
von Registern, Urteilen und Verfahrensakten der Volksgerichte Wien (zuständig
für die sowjetische Besatzungszone = Bundesländer Wien, Niederösterreich,
Burgenland sowie Oberösterreich nördlich der Donau) und Linz (zuständig
für die amerikanische Besatzungszone = Bundesländer Salzburg und
Oberösterreich südlich der Donau): Auflistungen und Tabellen.
Volksgericht Wien (in absoluten Zahlen)
Gesamtzahl: Laut offizieller Statistik (Karl Marschall, "Volksgerichtsbarkeit
und Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Österreich",
2. Aufl. 1987) beträgt der "Gesamtanfall"
beim Volksgericht Wien 52.601. Erläuterung:
Diese Zahl gibt weder die Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Vorerhebungen
noch diejenige der gerichtlichen Vorerhebungen an, sondern die Anzahl der
Fälle, in denen das Volksgericht mit staatsanwaltschaftlichen Vorerhebungen
befasst wurde: Sobald die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Vorerhebungen gegen
eine verdächtige Person das Gericht mit der Durchführung von Untersuchungshandlungen
befasst, erhält ein Strafverfahren eine gerichtliche Geschäftszahl
und scheint daher in der gerichtlichen Verfahrensstatistik auch dann auf,
wenn die Vorerhebungen durch die Zurücklegung der Anzeige (§ 90
StPO) seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Vgl. Heinrich Gallhuber, "Anmerkungen zur Arbeit
mit gerichtlichen Strafakten in der zeitgeschichtlichen Forschung (Teil 3)",
in: Justiz und Erinnerung, Nr. 4/Mai 2001, S. 35–40 [Anm.
13]. Zur Eruierung der Gesamtzahl der gerichtlichen
Voruntersuchungen müssten von der ermittlten Anzahl von gerichtanhängig
gemachten staatsanwaltschaftlichen Vorerhebungen und alle Verfahrenseinstellungen
gemäß § 90 StPO (Zurücklegung der Anzeige) abgezogen
werden; allerdings wurden, wie Stichproben ergaben, in zahlreichen Fällen
auch gerichtliche Voruntersuchungen gemäß § 90 StPO eingestellt
bzw. der Übergang von den staatlichen Vorerhebungen zur gerichtlichen
Voruntersuchung nicht immer exakt dokumentiert. Die Gesamtzahl aller staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungshandlungen ließe sich durch Auswertung der Register der Staatsanwaltschaft
eruieren.
Zur Eruierung der Personen, gegen die diese Ermittlungen erfolgten, müssen
die aus den Registern gewonnen Zahlen bereinigt werden, weil gegen viele Personen
mehrere Verfahren geführt wurden.
Die vorläufigen Zahlen
für das Volksgericht Wien
lauten:
Vorerhebungen/Voruntersuchung
eingeleitet gegen 38.798 Personen
(ob die endgültige Zahl nach oben oder unten zu korrigieren sein wird,
kann beim gegenwärtigen Forschungsstand nicht beurteilt werden, weil
die Datenbank einerseits zahlreiche Dubletten enthält, andererseits bei
der Durchsicht der Register immer wieder Personen auftauchen, die in der –
der Datenbank zu Grund liegenden – phonetischen Kartei des Volksgerichts
Wien nicht enthalten sind)
Anklagen vor dem Volksgericht
Wien laut Marschall (zwei unterschiedliche Anklagen gegen dieselbe Person
werden in der amtlichen Statistik als zwei Anklagen gerechnet): 13.561
Die Auswertung des Hauptverhandlungsregisters des Volksgerichts Wien ergab
eine davon leicht abweichende Anzahl: 13.807 Angeklagte. Das Verfahren gegen
2.946 Personen wurde nach Erhebung der Anklage eingestellt –
teilweise durch Zurückziehung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft,
teilweise durch die Niederschlagung des verfahrens durch den Bundespräsidenten,
in fast 500 Fällen deshalb, weil das angeklagte Delikt nach dem "NS-Gesetz
1947" nicht mehr strafbar war, und in 120 Fällen, weil der Angeklagte
inzwischen amnestiert war. Weitere Gründe sind der Tod des Angeklagten
oder seine Flucht aus der Untersuchungshaft.
Urteile des Volksgerichts Wien
laut Marschall: 11.230 (Urteile im Wiederaufnahmeverfahren bzw. unterschiedliche
Urteile gegen dieselbe Person werden in der amtlichen Statistik als eigene
Urteile gerechnet; die Auswertung des Hauptverhandlungsregisters ergibt eine
davon – allerdings nur geringfügig – abweichende Zahl: 11.305
Urteile gegen 10.861 Personen)
Vom Volksgericht Wien abgeurteilte Personen
laut Auswertung des Hauptverhandlungsregisters: 11.060
(9.468 Männer, 1.592 Frauen) Schuldsprüche laut Marschall: 6.701 (die Bestätigung eines Schuldspruchs im Wiederaufnahmeverfahren
bzw. zwei Schuldsprüche in zwei unterschiedlichen Verfahren werden in
der amtlichen Statistik als zwei Schuldsprüche gerechnet) Schuldiggesprochene Personen laut Auswertung
des Hauptverhandlungsregisters: 6.231 (5.493
Männer, 738 Frauen) Freisprüche laut Marschall: 4.529 (die Bestätigung eines Freispruchs im Wiederaufnahmeverfahren
bzw. zwei Freisprüche in zwei unterschiedlichen Verfahren werden in der
amtlichen Statistik als zwei Freisprüche gerechnet) Freigesprochene Personen laut Auswertung des
Hauptverhandlungsregisters: 4.829 (3.975 Männer,
854 Frauen)
Detailauswertung Wien (1945–1955) (Die Prozentzahlen wurden auf zwei Kommastellen
gerundet)
Die Detailauswertung ist für Wien bis auf
weiteres nur für die Paragraphen,
nach denen die Verfahren eingeleitet,
Anklagen erhoben und
Schuldsprüche erfolgten,
möglich.
Eine inhaltliche Auswertung
der Prozessakten ist mit einem vorläufig unkalkulierbaren Kostenaufwand
verbunden und musste daher
bisher unterbleiben.
Auf der Grundlage des Pilotprojekts
für das Volksgericht Linz, das voraussichtlich Mitte 2004 abgeschlossen
werden wird, können die Kosten für eine Gesamterfassung der Verfahrensakten
auch der übrigen österreichischen Volksgerichte berechnet werden.
(Für die deutschen Verfahrensakten führt das Instituts für
Zeitgeschichte München ein entsprechendes Projekt
durch, dessen Finanzierung – auf Grund der Bedeutung der Ahndung von
NS-Verbrechen durch deutsche Gerichte für das internationale Ansehen
der Bundesrepublik Deutschland – das deutsche Außenministerium
übernommen hat.)
Paragraphen des Kriegsverbrechergesetzes
vom 26. Juni 1945 (KVG), des Strafgesetzes (StG) und des Verbotsgesetz
vom 8. Mai 1945 (VG)
Personen, gegen die Vorerhebun- gen od. Vor- untersu- chung
ein- geleitet wurde
Personen abge- urteilt:
Personen verurteilt: (Männer
/ Frauen)
§ 1/1–5
KVG (Kriegsverbrechen)
1.556
262
137 *)
(132 / 5)
§ 1 Abs. 6
KVG (Funktion im NS-Regime vom Kreisleiter aufwärts)
34
22
13
(13 / 0)
§ 2 KVG (Kriegshetze)
248
15
10
(9 / 1)
§ 3 KVG (Quälereien
und Misshandlungen)
4.524
1.052
519 **)
(495 / 24)
§ 4 KVG (Verletzung
der Menschenwürde)
5.610
1.789
887
(761 / 126)
§ 5a KVG (Vertreibung
aus der Heimat)
64
8
5
(5 / 0)
§ 6 KVG (Missbräuchliche
Bereicherung)
5.959
907
363
(339 / 24)
§ 7 KVG (Denunziation)
9.213
3.167
1.538
(1.075 / 461)
§ 8 KVG (Hochverrat
am österreichischen Volk)
189
18
7
(7 / 0)
§§ 134–137 StG (Mord)
761
165
74
(69 / 5)
§§ 10–12 VG ("Illegalität",
Förderung der illegalen NSDAP)
20.782
7.137
4.045
(3.875 / 170)
*) 41 Verurteilungen erfolgten zugleich wegen Mord
**) 205 Verurteilungen erfolgten zugleich wegen § 4 KVG
Aufschlüsselung der Verurteilungen wegen § 7 KVG:
§ 7 (ohne nähere Absatz-Bezeichnung): 1.211
Personen (851 Männer, 360 Frauen)
§ 7/1 (Denunziation ohne Erschwernisgründe): 161 Personen (105 Männer,
56 Frauen)
§ 7/2 (eigennützige, falsche, existenzgefährdende Denunziation):
138 Personen (104 Männer, 34 Frauen)
§ 7/3 (Denunziation mit möglicher Todesfolge): 28 Personen (23 Männer,
5 Frauen)
"Illegalität"/Entnazifizierung: 927 Verurteilungen
(22,92 % der Schuldsprüche wegen §§ 10–12 VG) erfolgten gleichzeitig
wegen Registrierungsbetrugs gemäß § 8 VG.
Volksgericht Linz (in absoluten Zahlen)
Gesamtzahl: Laut
offizieller Statistik (Karl Marschall, "Volksgerichtsbarkeit und Verfolgung
nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in Österreich", 2. Aufl.
1987) beträgt der "Gesamtanfall" beim Volksgericht Linz 19.928.
(Zur Erklärung dieser Zahl siehe oben, Erläuterung
zum Gesamtanfall Wien)
Da die Linzer Datenbank auf der Kartei der Staatsanwalt beruht, enthält
sie sämtliche Personen, gegen die Vorerhebungen eingeleitet wurden, d.h.
zusätzlich zu den (der amtlichen Ziffer zu Grunde liegenden) Fällen,
in denen das Volksgericht damit befasst wurde, auch alle von der Staatsanwaltschaft
ohne gerichtliche Ermittlungen zurückgelegten Anzeigen.
Die Gesamtzahl der von staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungshandlungen betroffenen Personen beträgt
in Linz 20.276.
(Die endgültige Zahl wird nach unten zu korrigieren sein, weil die Datenbank
Dubletten enthält)
Eine Aufgliederung der eingeleiteten Verfahren nach Paragraphen, wie sie auf
Grund der Auswertung der Karteien und Register des Volksgerichts Wien möglich
ist, kann für das Volksgericht Linz erst nach Abschluss der Arbeiten am
OÖLA erfolgen.
Anklagen
vor dem Volksgericht Linz laut Marschall (zwei unterschiedliche Anklagen gegen
dieselbe Person werden in der amtlichen Statistik als zwei Anklagen gerechnet):
5.958
Vor dem Volksgericht Linz angeklagte Personen:
Beim gegenwärtigen Stand der Arbeiten noch nicht beantwortbar, da bisher
erst die Urteile vollständig ausgewertet wurden.
Urteile des Volksgerichts
Linz laut Marschall: 4.313 (Urteile im Wiederaufnahmeverfahren bzw. unterschiedliche
Urteile gegen dieselbe Person werden in der amtlichen Statistik als eigene
Urteile gerechnet)
Vom Volksgericht Linz abgeurteilte Personen
laut Auswertung der Gerichtsakten am OÖLA: 3.932
(3.547 Männer, 385 Frauen)
(Die z. Zt. durchgeführte Revision wird die Zahl möglicherweise
nach oben korrigieren) Schuldsprüche
laut Marschall: 1.993 (Die Bestätigung eines Schuldspruchs
im Wiederaufnahmeverfahren bzw. zwei Schuldsprüche in zwei unterschiedlichen
Verfahren werden in der amtlichen Statistik als zwei Schuldsprüche gerechnet) Schuldiggesprochene Personen
nach Auswertung der im OÖLA aufbewahrten Urteile: 1.878
(1.730 Männer, 148 Frauen) Freisprüche laut
Marschall: 2.320 (Die Bestätigung eines Freispruchs im
Wiederaufnahmeverfahren bzw. zwei Freisprüche in zwei unterschiedlichen
Verfahren werden in der amtlichen Statistik als zwei Freisprüche gerechnet) Freigesprochene Personen
nach Auswertung der im OÖLA aufbewahrten Urteile: 2.095
(1.858 Männer, 237 Frauen)
Detailauswertung Linz (1946–1955) nach Paragraphen
der Anklage (Die Prozentzahlen wurden auf zwei Kommastellen
gerundet)
Paragraphen
des Kriegs- verbrechergesetzes vom 26. Juni 1945 (KVG), des Strafgesetzes
(StG) und des Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945 (VG)
Personen
angeklagt
Personen verurteilt
(Männer /
Frauen)
Anteil an allen
Schuld- sprüchen
§ 1/1–5
KVG (Kriegsverbrechen)
58
16 *)
(16 / 0)
0,85 %
§ 1 Abs. 6
KVG (Funktion im NS-Regime vom Kreisleiter aufwärts)
12
5
(5 / 0)
0,27 %
§ 2 KVG (Kriegshetze)
5
2
(2 / 0)
0,11 %
§ 3 KVG (Quälereien
und Misshandlungen)
175
74 **)
(72 / 2)
3,94 %
§ 4 KVG (Verletzung
der Menschenwürde)
215
127
(120 / 7)
6,76 %
§ 5a KVG (Vertreibung
aus der Heimat)
2
1
(1 / 0)
0,05 %
§ 6 KVG (Missbräuchliche
Bereicherung)
32
6
(6 / 0)
0,32 %
§ 7 KVG (Denunziation)
861
435
(316 / 119)
23,16 %
§ 8 KVG (Hochverrat
am österreichischen Volk)
3
1
(1 / 0)
0,05 %
§ 134–137
StG (Mord)
40 Personen
9
(9 / 0)
0,48 %
§§ 10–12 VG ("Illegalität",
Förderung der illegalen NSDAP)
2.999
1.397
(1.365 / 32)
74,39 %
*) 6 Verurteilungen erfolgten zugleich wegen Mord)
**) 14 Verurteilungen erfolgten zugleich wegen § 4 KVG
Aufschlüsselung der Verurteilungen wegen § 7 KVG:
§ 7 (ohne nähere Absatz-Bezeichnung): 156
Personen (31 Männer, 125 Frauen)
§ 7/1 (Denunziation ohne Erschwernisgründe): 200 Personen (131 Männer,
69 Frauen)
§ 7/2 (eigennützige, falsche, existenzgefährdende Denunziation):
68 Personen (41 Männer, 27 Frauen)
§ 7/3 (Denunziation mit möglicher Todesfolge): 11 Personen (7 Männer,
4 Frauen)
"Illegalität"/Entnazifizierung: 126 Verurteilungen
(9,02 % der Schuldsprüche wegen §§ 10–12 VG) erfolgten gleichzeitig wegen
Registrierungsbetrugs gemäߧ 8 VG.
Volksgericht Linz: Abgeurteilte Personen /
Mit Urteil abgeschlossene Verfahren
Volksgericht Linz: Ergebnis der inhaltlichen Auswertung der mit Urteil abgeschlossene
Verfahren
Die inhaltliche Zuordnung der Verfahren erfolgt nach
den so genannten "Rüter-Kategorien". (Zu der für die Datenbank
verwendeten Version der vom Amsterdamer Strafrechtsprofessor C. F. Rüter
für die Analyse deutscher Urteile wegen NS-Gewalt-verbrechen entwickelten
Kategorien siehe "Österreichische
Adaptionen der »Rüter-Kategorien«".) Mehrfachnennungen
ergeben sich aus der Tatsache, dass in vielen Prozessen mehr als 1 Delikt verhandelt
wurde.
Verbrechenskategorie
Verfahren
Tötungsverbrechen (einschließlich
NS- Gewaltverbrechen vor 1938)
5,9 %
Humanitätsverbrechen
ohne Todesfolge
26,8 %
Denunziation ohne
Todesfolge
19,6 %
Raub, Arisierung
0,9 %
Misshandlung, Verletzung
der Menschenwürde
7,8 %
Verratsdelikte
82,5 %
Hochverrat, Illegalität
82,0 %
Funktion im NS-Regime
0,7 %
Kriegshetze
0,3 %
Registrierungsbetrug
23,2 %
NS-Wiederbetätigung
0,8 %
Schuldsprüche: Vergleich Volksgericht Wien /
Volksgericht Linz (in Prozenten)
Schuldsprüche wegen ...
(in Prozent aller verurteilten Personen)
Volks- gericht Wien
Volks- gericht
Linz
§ 1/1–5
KVG (Kriegsverbrechen)
2,20 %
0,85 %
§ 1
Abs. 6 KVG (Funktion im NS-Regime vom Kreisleiter aufwärts)
0,21 %
0,27 %
§ 2
KVG (Kriegshetze)
0,16 %
0,11 %
§ 3
KVG (Quälereien und Misshandlungen)
8,33 %
3,94 %
§ 4
KVG (Verletzung der Menschenwürde)
14,24 %
6,76 %
§ 5a
KVG (Vertreibung aus der Heimat)
0,08 %
0,11 %
§ 6
KVG (Missbräuchliche Bereicherung)
5,83 %
0,32 %
§ 7
KVG (Denunziation)
24,65 %
23,16 %
§ 8
KVG (Hochverrat am österreichischen Volk)
0,11 %
0,05 %
 §§ 134–137 StG (Mord)
1,19 %
0,48 %
 §§ 10–12 VG ("Illegalität",
Förderung der illegalen NSDAP)
64,92 %
74,39 %
Datenbankarbeit:
Wien: Sergio Brandstätter, Eva Holpfer, Sabine Loitfellner, Siegfried
Sanwald, Brigitte Straubinger, Susanne Uslu-Pauer (Projektkoordination: Winfried
R Garscha)
Linz: Christina Altenstrasser, Elke Berger, Peter Eigelsberger, Irene Leitner,
Konstantin Putz, Lydia Thanner (Projektkoordination: Claudia Kuretsidis-Haider)
Tabellen/Statistiken: W. R. Garscha